Die EU führt ab 2027 eine Bargeld-Obergrenze ein. Was die 10.000-Euro-Grenze bedeutet.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die neue Bargeld-Obergrenze ist Teil der EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624. Sie führt ab 10. Juli 2027 eine EU-weite Grenze für große Barzahlungen ein. Die Verordnung ist seit Juli 2024 in Kraft, wird aber im Wesentlichen erst ab Juli 2027 angewendet.

 

Was gilt konkret?

1. Barzahlungen über 10.000 Euro werden im geschäftlichen Bereich verboten.

Händler, Dienstleister, Unternehmen und Selbstständige dürfen künftig maximal 10.000 Euro in bar annehmen oder selbst bar zahlen. Das gilt auch dann, wenn eine Zahlung künstlich auf mehrere Teilbeträge aufgeteilt wird, sofern zwischen den Vorgängen ein Zusammenhang zu bestehen scheint. Praktisch heißt das: Ein Autohändler dürfte einen Wagen für 15.000 Euro nicht einfach in zwei Barzahlungen zu 7.500 Euro abwickeln.

2. Die Grenze gilt nicht für reine Privatgeschäfte.

Zahlungen zwischen natürlichen Personen, die nicht beruflich handeln, sind ausdrücklich ausgenommen. Ein privater Gebrauchtwagenverkauf von Person zu Person fällt also nicht unter diese EU-Obergrenze. Sobald aber eine Seite gewerblich handelt, greift die Regel.

3. Banken sind ein Sonderfall.

Barzahlungen oder Bareinzahlungen in den Räumen von Kreditinstituten, E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleistern sind von der Obergrenze ausgenommen. Aber: Beträge oberhalb der Grenze müssen an die zentrale Meldestelle gemeldet werden, also in Deutschland an die Financial Intelligence Unit. Das ist kein automatisches Verbot einer Bareinzahlung, aber sie wird stärker nachvollziehbar.

4. Schon ab 3.000 Euro gibt es Identifizierungspflichten.

Bei gelegentlichen großen Barzahlungen ab 3.000 Euro müssen Verpflichtete mindestens den Kunden identifizieren und dessen Identität prüfen. Die Verordnung begründet das damit, dass auch Bargeldtransaktionen unterhalb von 10.000 Euro Geldwäsche-Risiken bergen können. Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung greifen ohnehin weitergehende Pflichten – unabhängig vom Betrag.

5. Mitgliedstaaten dürfen strenger sein.

Die 10.000 Euro sind eine EU-weite Obergrenze, aber kein Mindestrecht auf Barzahlung bis 10.000 Euro. Staaten dürfen niedrigere Grenzen festlegen; bereits bestehende niedrigere Grenzen bleiben gültig.

Warum macht die EU das?

Die EU begründet die Regel mit Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken. Der bisherige Ansatz – Händler bei Barzahlungen ab 10.000 Euro zu Geldwäsche-Verpflichteten zu machen – habe nach Einschätzung der Verordnung nicht ausreichend funktioniert: mangelnde Anwendung, fehlende Aufsicht und zu wenige Verdachtsmeldungen. Deshalb setzt die EU nun direkt bei der Zahlung selbst an.

Was bedeutet das für Deutschland?

Für Deutschland ist das vor allem deshalb relevant, weil es bisher keine allgemeine Bargeldobergrenze wie in einigen anderen EU-Staaten gab. Künftig gilt die EU-Regel aber auch hier: Im geschäftlichen Bereich sind Barzahlungen oberhalb von 10.000 Euro dann nicht mehr zulässig.

Was die Regel nicht bedeutet

  • Sie bedeutet nicht, dass Bargeld abgeschafft wird.
  • Sie bedeutet nicht, dass man nur noch digital zahlen darf.
  • Sie bedeutet nicht, dass der Besitz von mehr als 10.000 Euro Bargeld verboten ist.
  • Sie bedeutet nicht, dass private Barzahlungen zwischen Privatpersonen pauschal verboten werden.

Sie bedeutet: Große Barzahlungen im geschäftlichen Verkehr werden gedeckelt und ab 3.000 Euro stärker kontrolliert. Für normale Einkäufe ist das praktisch irrelevant. Relevant wird es bei Autos, Schmuck, Luxusgütern, teuren Dienstleistungen oder anderen größeren Geschäften.