Nach einer langen Phase der guten Verständigung mit Grün-Schwarz sieht sich der Beamtenbund in der Defensive. Von einem „schlechten Jahr“ spricht sein Vorsitzender Kai Rosenberger mit Blick auf das getrübte Verhältnis. Auch die Atmosphäre hat gelitten: Er habe den Eindruck, dass seine Ansprechpartner in der Landesregierung „etwas dünnhäutiger werden, wenn ich mit meiner Argumentation komme“. Das Land muss sparen – sich daran „bis zu einem gewissen Grad“ zu beteiligen, damit habe der Landesbund kein Problem. Aber er halte dagegen, „wenn wir im öffentlichen Dienst die Einzigen sind, bei denen gespart wird“.
„Verbeamtung sollte kein Selbstzweck sein“
Widersinnig erscheint es daher der Beamtenlobby, dass die Regierung eine neue Laufbahn für den höheren Dienst einführt, um die Verbeamtung von Geistes- und Sozialwissenschaftlern – etwa Pressesprechern und Redenschreibern – zu erleichtern. Für Rosenberger ist es ein Vorhaben „zur denkbar schlechten Zeit“. Intensiv hat das Staatsministerium versucht, ihn von seiner kritischen Haltung abzubringen – vergeblich. Gerade den Hinweis, dass seine Organisation doch über jeden neuen Beamten froh sein müsste, hält er für abwegig. „Verbeamtung sollte kein Selbstzweck sein.“
Diese Reform hat dem Vorsitzenden viele Zuschriften von seiner Mitgliederbasis beschert, speziell aus dem höheren Dienst. Da äußern die Absender Verständnislosigkeit, weil sie selbst bestimmte Voraussetzungen nach dem Landesbeamtengesetz erfüllt hätten und nun ein vereinfachter Zugang geschaffen werde. Der Verband des höheren Verwaltungsdienstes steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei den jetzt begünstigten Berufsgruppen nicht um hoheitliche Aufgaben handelt. Ebenso läge in diesem Bereich kein Fachkräftemangel vor. Kurzum: Die Verbeamtung ergibt hier keinen Sinn.
Wo bleibt das Lebensarbeitszeitkonto?
So hat sich 2024 ein ganzer Haufen von Ärgernissen aufgebaut. Insbesondere stellt der Landesbund enttäuscht fest, dass das von der Regierung mehrfach zugesagte Lebensarbeitszeitkonto im Doppelhaushalt für 2025/2026 nicht auftaucht. „Normalerweise ist der öffentliche Dienst im letzten Haushalt vor einer Landtagswahl immer relativ gut weggekommen – diesmal ist es nicht so.“ Die Landesregierung bestreite zwar, dass das Lebensarbeitszeitkonto nicht kommt – es sei noch immer in Arbeit, werde gesagt. Doch sollen angesichts der nicht mehr so stark steigenden Steuereinnahmen die Eckpunkte noch mal überdacht werden. Daraus schlussfolgert der Landesbundchef, Grün-Schwarz wolle vor der nächsten Landtagswahl zwar noch „irgendetwas präsentieren“, das aber möglichst kostenneutral ausfallen soll. „Und das kann nicht funktionieren“, betont er. „Da bleibt nicht viel übrig von der Idee, die wir hatten.“ Ultimativ warnt er: „Wenn das in dieser Legislaturperiode nichts mehr wird, begeht die Regierung Wortbruch.“
Fiktives Partnereinkommen ohne Vorwarnung eingeführt
Eine weitere Bruchstelle ist das sogenannte anrechenbare Partnereinkommen, das die Regierung überraschend eingeführt hat. Gemeint ist ein fiktiver Betrag von 6000 Euro im Jahr, der auf die Nettobesoldung des Beamten rechnerisch draufgeschlagen wird. Der Vorteil für die Regierung: So lässt sich leichter ein ausreichender Abstand des jeweiligen Einkommens zum Grundsicherungsniveau errechnen. Die Differenz zwischen unterster Besoldung eines Vollzeitbeamten und Bürgergeld muss laut dem Bundesverfassungsgericht mindestens 15 Prozent betragen. Die jüngste deutliche Bürgergelderhöhung gefährdet diese Vorgabe.
Beamtenfamilien mit Kindern und ohne zweites Einkommen können zwar einen Ergänzungszuschlag beantragen, wenn sie meinen, dass bei ihnen der Mindestabstand unterschritten wird – dass die Besoldung somit zu niedrig ist. „Es kann aber nicht sein, dass man eine verfassungskonforme Besoldung per Antrag herstellen muss“, sagt Rosenberger. „Die muss jederzeit konsequent vom Dienstherrn gewährleistet werden.“
Schleswig Holstein und Hamburg haben das fiktive Partnereinkommen bereits 2022 eingeführt, der Südwesten in diesem Jahr. Der Beamtenbund im Land will dagegen gerichtlich vorgehen, weil er das Vorgehen für verfassungswidrig hält. Aktuell werden geeignete Kandidaten an der Mitgliederbasis gesucht, um eine Klage mit verschiedenen Fallkonstellationen anzuschieben – und notfalls bis nach Karlsruhe zu bringen.
Anregung zur Vier-Tage-Woche von Bayaz abgeräumt
Mit Groll nimmt der Beamtenbund auch zur Kenntnis, dass Grüne und CDU die Zuführungen zum Pensionsfonds des Landes nicht nur teilweise, sondern jetzt sogar ganz einstellen wollen. Dies sei angesichts zunehmender Pensionierungen nicht nachzuvollziehen. Der Fonds dient als Rücklage für künftige Versorgungsleistungen des Landes. Mittlerweile ist er mit rund zwölf Milliarden Euro gefüllt. Bei so vielen Streitpunkten fällt kaum noch auf, dass Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) nebenbei ein Herzensanliegen von Rosenberger abgeräumt hat: einen eng begrenzten und befristeten Pilotversuch zur Einführung der Vier-Tage-Woche. „Wenn man sich diesen Innovationen, die es in der freien Wirtschaft durchaus gibt, verschließt, bin ich einfach nur enttäuscht“, sagt der Beamtenvertreter. Er werde zunächst keinen neuen Vorstoß machen.