Blick aufs Neue Schloss bei Nacht – inklusive Riesenrad: Muss diese Beleuchtung nun nachts abgeschaltet werden? Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth
Ab 1. April dürfen Gebäude ganztägig – und damit auch nachts – nicht mehr beleuchtet werden. Doch gilt das Naturschutzgesetz auch an markanten Stuttgarter Bauwerken?
Licht spaltet die Menschen. Die einen mögen es hell, vielleicht sogar bunt – und das die ganze Nacht hindurch. Die anderen ziehen es vor, möglichst wenig an der Dunkelheit zu verändern. Diese Spaltung zeigt sich unter anderem am baden-württembergischen Naturschutzgesetz – und der dazugehörigen Aufregung. Die Aufregung dürfte dieser Tage wieder steigen, denn in dem Gesetz heißt es, dass von Anfang April bis Ende September Gebäude ganztägig – und damit auch abends und nachts – nicht beleuchtet werden dürfen.
Was bedeutet das konkret?
Im Gesetz steht, dass es verboten ist, „Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.“ In den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr dürfen diese auch im Winterhalbjahr, also von Oktober bis März, nicht beleuchtet werden. Jenseits dieser Zeiten dürfen Gebäude im Winter aber angestrahlt werden.
Das ist nun von Mittwoch, 1. April, an vorbei. Denn nun ist es eben „ganztägig“ verboten. Das Naturschutzgesetz Baden-Württembergs wurde diesbezüglich 2023 nochmals verschärft. Bis dahin galt die Regelung nur für Gebäude in öffentlicher Hand, seit drei Jahren nun auch für gewerbliche und private Gebäude sowie für Kirchen.
Was sagen die Naturschützer?
Das Gesetz werde zu wenig beachtet. Laut dem BUND Baden-Württemberg fehle es bisher „leider an Kontrolle und Sanktionen der landesweiten Vorgabe“. Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen sollten aber auch ohne drohende Strafen mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Fassadenbeleuchtung abschalten, appelliert der BUND. Damit helfe man Tieren wie Fledermäusen, Igeln, Vögel und Insekten.
Und der Tag-Nacht-Rhythmus sei auch für die Gesundheit von Menschen wichtig, sagt Brigitte Heinz, Leiterin des Projekts Nachtretter beim BUND. Zudem spare man Energie und Geld durchs Ausschalten: „Auch wenn viele inzwischen energiesparende LED-Beleuchtung einsetzen, ist deren Energie trotzdem verschwendet, wo kein Licht nötig ist.“
Was ist mit markanten Gebäuden wie Grabkapelle und Schlössern?
Für Beleuchtungszeiten, die außerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegen, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Harald Knitter, Sprecher der Stadt Stuttgart, sagt, dass die Behörden angehalten seien, „Anträge für Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen restriktiv zu behandeln“. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass es viele Ausnahmen gibt, und vor allem markante Bauwerke eben doch auch weiterhin beleuchtet werden. Eine Übersicht:
Neues Schloss: Die Leuchten entlang der Gebäudefassade im Innenhof des Neuen Schlosses (Ehrenhof) sind „aufgrund der Verkehrssicherheit in Betrieb“, sagt Michaela Hornung, Sprecherin des zuständigen Finanzministeriums Baden-Württemberg. Die Kuppel des Neuen Schlosses werde aber schon länger nicht mehr beleuchtet.
Altes Schloss: Vom Karlsplatz und von der Richard-von-Weizsäcker-Planie aus darf das Alte Schloss weiterhin nachts angestrahlt werden.
Schloss Solitude: Auch für das Schloss Solitude wurde von der Stadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung erteilt, es darf also nachts beleuchtet werden.
Grabkapelle: Für dieses markante Bauwerk auf dem Württemberg gilt eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung vom Beleuchtungsverbot: Die Grabkapelle werde momentan von 5 bis 7 Uhr morgens sowie abends von Sonnenuntergang bis 24 Uhr beleuchtet, informiert Sprecherin Michaela Hornung.
Die Grabkapelle darf von Sonnenuntergang bis 24 Uhr sowie von 5 bis 7 Uhr morgens beleuchtet werden. Foto: IMAGO/imagebroker
Wo bleibt es tatsächlich dunkel?
In Stuttgart fällt Dunkelheit vor allem an der zeitweise ausgeschalteten Straßenbeleuchtung entlang von Außerortsstrecken auf. Beispielsweise an der Rotenwald- und Geißeichstraße zwischen Ortsausgang Stuttgart-West und dem Birkenkopf oder auch im Elsental zwischen Dachswald und Kaltental wurden seit 2024 Straßenlaternen (zeitweise) abgeschaltet.
„Weitere zeitweise oder intelligent gesteuerte Abschaltungen sind bereits in Planung“, sagt Harald Knitter, Sprecher der Stadt. „Mit diesen Maßnahmen unterstreicht Stuttgart seinen Weg hin zu einer klimaneutralen Stadt und setzt zugleich ein wichtiges Zeichen für den Umweltschutz.“