BGH widerruft Urteil des Landgerichts Stuttgart Altbach-Attentat: ein Angeklagter in der Dauerschleife

In Handschellen: Ein 21-Jähriger beschäftigt das Landgericht. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Seit anderthalb Jahren ist ein mutmaßliches Mitglied einer Schüsse-Bande als Angeklagter im Landgericht – und es wird noch weitergehen: Sein Verfahren um das Handgranatenattentat von Altbach wird neu aufgerollt.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Der 21-Jährige könnte die Säle im Stuttgarter Landgericht fast schon sein Wohnzimmer nennen. Von Dezember 2023 bis April 2024 saß der junge Mann aus Ludwigsburg auf der Anklagebank, weil er zu dem Mob gehört haben soll, der vor zwei Jahren den Handgranaten-Werfer vom Altbacher Friedhof fast zu Tode geprügelt hatte. Seit Oktober 2024 muss er sich zudem wegen Schüssen auf einen Bandenchef in Zuffenhausen verantworten. Und nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Verfahren gegen ihn in Sachen Altbach noch einmal aufgerollt werden muss.

 

Für Hans-Peter Schöttler, den Vorsitzenden Richter der 4. Jugendkammer, ist der Spruch des BGH nicht gerade erfreulich. Denn die Karlsruher Richter haben in ihrem Urteilsspruch am Mittwoch sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung des 21-Jährigen recht gegeben – auch wenn das widersprüchlich klingt. Zum einen habe die Kammer nicht ausreichend dargelegt, warum der junge Mann überhaupt diese Tat begangen haben soll. Zum anderen sei nicht klar geworden, warum kein versuchter Totschlag vorliegt, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, sondern gefährliche Körperverletzung. Der Beschuldigte war von der 4. Kammer inklusive eines Urteils des Amtsgerichts Ludwigsburg zu einer Jugendfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Abgehörte Gespräche als wesentlicher Beweis

„Ich bin sehr zufrieden“, sagt sein Verteidiger Markus Bessler, der am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe dabei war. Dass sein Mandant den Attentäter nach dessen gescheiterter Flucht gleich zu Beginn am Hals gepackt oder sonst eingegriffen hätte, sei nicht nachgewiesen worden. Der BGH habe zu Recht gerügt, dass die entsprechenden Feststellungen des Landgerichts nicht ausreichten. Augenzeugen habe es nicht gegeben. Die Anklage habe sich auf Abhöraktionen in einem Pkw berufen, bei dem sich der 21-Jährige zu Altbach geäußert haben soll. „Aber dass die Gutachter von einer Stimmenidentität von nur 60 bis 66 Prozent Wahrscheinlichkeit ausgehen, reicht eben nicht aus“, so Anwalt Bessler.

Das Attentat auf dem Friedhof Altbach im Juni 2023 beschäftigt die Justiz bis heute. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft hält sich mit einer Stellungnahme zurück – darf sich aber auch als Gewinner fühlen. Der Vorwurf des versuchten Totschlags kommt nochmals auf den Tisch. Außerdem rechnet die Behörde den 21-Jährigen dem harten Kern der Esslingen-Ludwigsburg-Gruppierung zu, die sich seit Sommer 2022 eine bewaffnete Auseinandersetzung mit der Zuffenhausen-Göppingen-Clique liefert. Bei ihm soll im Juni 2023, eine Woche nach dem Altbach-Attentat, eine Schusswaffe SIG Sauer P220 hinter einer Waschmaschine versteckt gefunden worden sein. Mit der Pistole soll im März 2023 auf ein damals 32-jähriges Führungsmitglied der Zuffenhausen-Gruppe geschossen worden sein. Das Opfer ist seither querschnittsgelähmt. Dieser Prozess bei der 14. Strafkammer ist bis Ende Juli terminiert.

Und der nächste neue Prozess um Altbach steht vor der Tür

Mit der Revision des 21-Jährigen wird sich eine andere Kammer beschäftigen müssen. Außerdem sind drei weitere Revisionen aus diesem ersten Verfahren offen. Auch ein vom BGH kassiertes Urteil der 1. Kammer gegen einen 28-Jährigen muss erneut verhandelt werden. Aber auch so ist das Kapitel Altbach für das Landgericht ein Dauerbrenner. Vom 15. Mai an müssen sich fünf neue Angeklagte wegen versuchten Totschlags verantworten. Auch sie sollen auf den Attentäter losgegangen sein. Dieser Prozess findet wieder bei der 4. Kammer statt. Richter Schöttler weiß also, was auf ihn zukommt.

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