Das Leonhardsviertel wird zu einem Fall des Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Foto: Lichtgut
Die Stadt Stuttgart will das Leonhardsviertel ohne Bordelle neu gestalten. Doch ist dies rechtlich möglich? Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wird dies nun klären.
Um die Zukunft des Leonhardsviertel hat, wie erwartet, die juristische Auseinandersetzung begonnen – und die dürfte sich über Jahre hinwegziehen. Bis dahin sind der Stadt Stuttgart die Hände gebunden, die Laufhäuser, wie vom Gemeinderat gewünscht, aus der Altstadt zu verbannen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim bestätigt unserer Redaktion, dass bei ihm ein Normenkontrollantrag eingegangen ist mit dem Ziel, den Bebauungsplan für ein rotlichtfreies Quartier rund um die Leonhardstraße für unwirksam zu erklären.
Die Prostitution im Leonhardsviertel kann also vorerst weitergehen – obwohl genau dies die Stadt verhindern will. Im Dezember 2024 hat der Gemeinderat den Plan gefasst, die Altstadt umzugestalten, um die „künftige Entwicklung des Viertels sozial und städtebaulich zu steuern“, so heißt es in der Begründung aus dem Rathaus. Schwerpunkte sind Wohnen, Handel, Kultur und Bars. Doch jetzt wird der Fortgang des Verfahrens ein Fall fürs Gericht.
Gerichtstermin steht noch nicht fest
„Das Verfahren wird vor dem VGH unter dem Aktenzeichen 8 S 847/25 geführt“, teilt Manfred Frank, Richter am VGH, mit und erklärt: „Die Antragstellerin betreibt ein Bordell im Plangebiet.“ Der Normenkontrollantrag sei inzwischen begründet worden, auch liege bereits eine Antragserwiderung seitens der Stadt Stuttgart vor. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung stehe aber noch nicht fest.
Wer den Antrag gestellt hat, teilt der VGH aus Datenschutzgründen nicht mit. Die Be-Ver GmbH von John Heer ist es jedenfalls nicht, wie er versichert. Heer nimmt für sich in Anspruch, ein bestandsgeschütztes Laufhaus zu betreiben. Bei der Konkurrenz, die nach Mannheim gezogen ist, sei dies nicht der Fall. Die Rede ist von einem „illegalen Bordell“. Mit einer Klage wollten die anderen Betreiber auf Zeit spielen. So ein Verfahren könne schon mal „acht, zehn Jahren“ dauern.
Der Bestandsschutz, von der neuen Landesbauordnung gestärkt, bedeutet, dass Eigentümer ihre Immobilie weitgehend unverändert betreiben dürfen, wenn die Einrichtung zum Zeitpunkt des Starts den damals geltenden Vorschriften entsprach – selbst wenn die aktuellen Regeln dies heute nicht mehr zulassen. Ob der Bestandsschutz im Fall des Leonhardsviertels greift, muss nun das Gericht klären.
Geht das Rotlicht in der Altstadt bald aus? Foto: Lichtgut
Neue Bauordnung: Können Bordelle im Leonhardsviertel verschwinden?
Die Reform der Landesbauordnung, die am 28. Juni 2025 in Kraft trat, soll das Bauen „schneller, einfacher und kostengünstiger“ machen, teilt das Bauministerium mit. Experten sehen jedoch Fragen auf die Stadt zukommen: Ist es nach den neuen Vorschriften überhaupt möglich, Bordelle im Leonhardsviertel zu verbannen?
Zu der neuen Entwicklung, dass der Bebauungsplan für das Leonhardsviertel nun ein Fall für den VGH wird, hält sich die Pressestelle der Stadt bedeckt. In einer knappen Stellungnahme aus dem Rathaus heißt es lediglich: „Wenn bei der Stadt Stuttgart Klagen eingehen, so werden diese vor einer juristischen Stellungnahme in einem Verfahren intensiv geprüft. Zum erwähnten Sachverhalt können wir daher gegenwärtig keine Stellung nehmen.“