Bei dem heiß diskutierten Bürgerentscheid stimmen 59,47 Prozent mit „Nein“, wodurch der Weg hin zu einer Verpachtung geebnet ist.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herrenberg haben am Sonntag, 13. Juli 2025, im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Zukunft möglicher Windenräder auf städtischen Flächen abgestimmt – und dabei eine klare Entscheidung getroffen: 59,47 Prozent stimmten mit „Nein“, also für die Verpachtung kommunaler Waldflächen an Windradbetreiber. 40,53 Prozent votierten mit „Ja“ und damit gegen eine Verpachtung.
Die Abstimmungsfrage lautete: „Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“ Ein „Nein“ bedeutete in diesem Zusammenhang Zustimmung zur Verpachtung – und somit grünes Licht für eine kommunale Beteiligung an geplanten Windkraftprojekten im Herrenberger Spitalwald. Die umgekehrte Fragestellung wurde im Vorfeld diskutiert – Windkraft-Befürworter mussten mit „Nein“ stimmen.
Deutliche Beteiligung – klares Ergebnis
Die Abstimmung erreichte das gesetzlich erforderliche Quorum: Mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mussten gültig abstimmen, damit der Entscheid rechtlich bindend wird. Dieses Quorum wurde deutlich überschritten, womit das Votum verbindlich für den Gemeinderat ist. Mit dem Ergebnis ist nun klar: Die Stadt darf ihre kommunalen Flächen verpachten. Damit ist eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung von Windkraftprojekten im Spitalwald erfüllt – vorbehaltlich weiterer Genehmigungsverfahren wie etwa Umwelt- und Artenschutzgutachten.
In den vergangenen Monaten wurde in Herrenberg intensiv über die Pläne diskutiert, im Spitalwald – einem als Vorranggebiet ausgewiesenen Areal – bis zu sieben Windräder auf städtischen Flächen zu errichten. Unterstützer sahen darin einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiewende und einen potenziellen wirtschaftlichen Gewinn für die Kommune: Jährliche Einnahmen in Höhe von rund zwei Millionen Euro wurden durch Pacht und mögliche Gewerbesteuern in Aussicht gestellt.
Kritiker – darunter der NABU, der BUND und die Initiatoren des Bürgerbegehrens – warnten hingegen vor ökologischen Risiken. Im Fokus standen der Schutz von Wasserschutzzonen, die Beeinträchtigung des Lebensraums für geschützte Tierarten und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
Was das Ergebnis bedeutet
Mit dem „Nein“-Votum hat sich die Mehrheit der Herrenberger dafür ausgesprochen, kommunale Flächen für Windenergie zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat kann nun in konkreten Fällen Verpachtungsverträge schließen. Ob, wann und wie viele Windräder tatsächlich errichtet werden, hängt allerdings weiterhin von planerischen, rechtlichen und naturschutzfachlichen Faktoren ab. Private Grundstückseigentümer innerhalb des Vorranggebiets bleiben davon unabhängig und können ebenfalls Anträge stellen – sie wären auch im Falle eines anderslautenden Votums nicht betroffen gewesen.