Bundestagswahl im Kreis Göppingen Für Briefwähler wird die Zeit knapp​

Wer bei der Bundestagswahl per Brief wählen möchte, muss sich dieses Mal beeilen – es bleibt wenig Zeit. Foto: Giacinto Carlucci

Die Unterlagen für die Bundestagswahl werden erst im Februar verschickt. Kommunen empfehlen deshalb den direkten Einwurf im Rathaus-Briefkasten. Dennoch können auch Urlauber Briefwahl machen.​

Es sind nur noch gut fünf Wochen bis zur vorgezogenen Bundestagswahl, das bedeutet, für Briefwähler wird es dieses Mal knapp. Üblicherweise lägen sechs Wochen zwischen dem Versand der Unterlagen und der Wahl, heißt es aus den Rathäusern in Eislingen und Geislingen, doch daraus wird dieses Mal nichts: Bundeswahlleiterin Ruth Brand betont, Wahlberechtigte müssten ihre Briefwahlunterlagen „schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist“. Die meisten Wahlämter bereiten sich demnach auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar vor.

 

Fristen müssen eingehalten werden

Das bestätigt Marco Donabauer, der Leiter des Bürger- und Ordnungsamts in Eislingen: „Die Stimmzettel werden zwischen 3. und 7. Februar an uns geliefert. Unmittelbar danach werden wir mit dem Versand beginnen.“ Etwas länger könnte es in Göppingen dauern: „Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich zwei Wochen vor der Wahl verschickt, also voraussichtlich ab dem 10. Februar“, sagt die städtische Pressesprecherin Andrea Rothfuß. Keinen Termin nennt die Geislinger Stadtverwaltung und verweist darauf, dass versendet werde, sobald die Stimmzettel vorliegen.​

Warum das alles so lange dauert, erklärt Donabauer: „Das liegt daran, dass den Parteien Fristen eingeräumt werden müssen, dass sie zur Wahl zugelassen werden können. Dann gibt es noch Einspruchsfristen und erst danach kann der Stimmzettel gedruckt werden.“ Um das Verfahren zu beschleunigen und etwas Zeit zu gewinnen, verweist Donabauer auf die Möglichkeit, schon jetzt Briefwahl zu beantragen, für Wähler aus Eislingen geht das per E-Mail an buergerservice@eislingen.de. Letzte Möglichkeit für den Antrag ist Freitag, 21. Februar.

Auch Bundeswahlleiterin Brand weist darauf hin, dass der Antrag schon vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden könne. „Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können die Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragen.“ Bis allerspätestens Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr müssen die Briefwahlunterlagen im Rathaus eingetroffen sein. Das sollte auch funktionieren, meint der Geislinger Ordnungsamtsleiter Manuel Birle. Denn die Deutsche Post habe zugesichert, auch am Wahlsonntag Briefkästen zu leeren und die Wahlbriefe ins Rathaus zu liefern. Birle empfiehlt dennoch: „Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann seine Briefwahlunterlagen aber auch gerne persönlich im Rathaus einwerfen.“ Marco Donabauer rät den Eislingern „zu einer persönlichen Abgabe der Unterlagen“.​

Knifflig wird es, wenn in den Wochen vor der Wahl bis zum Wahlsonntag oder darüber hinaus bereits ein Urlaub geplant ist. Hier bieten die Kommunen an, die Unterlagen in den Urlaubsort zu verschicken. Donabauer empfiehlt, die Briefwahl bereits jetzt zu beantragen und der Verwaltung die Urlaubsadresse mitzuteilen: „Die Unterlagen werden dann an den Urlaubsort verschickt.“ Klar sei aber auch: „Zeitlich kann dies natürlich recht knapp werden.“ Darauf weist auch Birle hin: „Allerdings müssen die Wähler selbst Sorge dafür tragen, dass die Unterlagen rechtzeitig wieder bei uns eintreffen.“ Andrea Rothfuß betont deshalb, dass die Wähler die Postlaufzeiten beachten sollten.

Deutsche im Ausland können nicht in einem Konsulat wählen

Was nicht geht, ist, im Ausland in einer Botschaft oder einem Konsulat zu wählen, sagt Rothfuß: „Nein, dies ist nicht möglich.“ Birle begründet dies damit, dass „zur Wahlteilnahme eine Eintragung in das Wählerverzeichnis einer Gemeindebehörde erforderlich ist, das anhand der Meldedaten in Deutschland erstellt wird“. Die Botschaft sei aber keine Gemeindebehörde im Sinne der Wahlgesetze. Von einer – etwas umständlichen – Möglichkeit berichtet jedoch Marco Donabauer: „Es gibt für uns die Möglichkeit über den konsularischen Kurierdienst Wahlunterlagen zu verschicken. So kann im Konsulat oder in der Botschaft theoretisch gewählt werden.“ Doch auch hier gelte: „Der Wahlbrief muss allerdings bis zum Wahltag wieder bei uns angekommen sein.“​

Generell könne nur wählen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, betont Birle. Das hat Folgen für Deutsche, die im Ausland leben, erklärt der Leiter des Geislinger Ordnungsamts: „Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.“ Wählen können sie aber dennoch: „Wollen sogenannte Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.“​

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