Bundeszentralamt für Steuern Beamtenbezüge werden vorübergehend gekürzt
Beim Datenaustausch zwischen Steuerverwaltung, Krankenversicherungen und Arbeitgebern kommt es zu einer „technischen Störung“ – die Lohnsteuer wird dadurch zu hoch angesetzt.
Beim Datenaustausch zwischen Steuerverwaltung, Krankenversicherungen und Arbeitgebern kommt es zu einer „technischen Störung“ – die Lohnsteuer wird dadurch zu hoch angesetzt.
Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Land müssen sich auf eine geringere Gehaltsüberweisung zumindest Ende dieses Monats einstellen. Grund ist eine technische Störung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Deshalb können elementare Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht elektronisch an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) gesandt werden. Dies ist notwendig, um die Lohnsteuer korrekt zu berechnen. Nun droht eine überhöhte Besteuerung.
Allein im Südwesten sind alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger – insgesamt rund 370 000 Personen – potenziell betroffen. Aber auch andere Länder und der Bund sind tangiert. In einem unserer Zeitung vorliegenden Schreiben an Verbände des öffentlichen Dienstes und die Beschäftigten teilt das Finanzministerium mit, dass die für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs benötigten Daten aufgrund der technischen Probleme nicht abgerufen werden können.
Beamte, Richter und Pensionäre sind betroffen, weil ihre Bezüge im Voraus gezahlt werden – anstatt wie bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft erst gegen Ende des Monats. Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung können nur dann steuermindernd bei den für den Januar zu überweisenden Besoldungs- und Versorgungsbezügen berücksichtigt werden, wenn dem LBV bis Ende November bereits eine entsprechende Ersatzbescheinigung des Versicherungsunternehmens vorgelegt worden ist.
In welchem Umfang das Ende Dezember ausgezahlte Nettoeinkommen geringer ausfallen werde, hänge von der Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, teilt das Finanzministerium mit. Sollte die Störung beim BZSt länger andauern, könnten zudem weitere noch auszuzahlende Nettogehälter sowie die Einkommen privat krankenversicherter Tarifbeschäftigter betroffen sein. Nach Behebung der Störung erfolge dann eine rückwirkende Korrektur – zu viel gezahlte Lohnsteuer werde erstattet.
Weder das Landesamt für Besoldung noch die Finanzämter könnten eingreifen – es sei auch nicht bekannt, wann die Störung behoben sei, heißt es. Eindringlich bittet das Ministerium daher darum, keine entsprechenden Anfragen oder Beschwerden an das LBV zu senden – da droht offenbar die Überforderung einer ohnehin sehr stark belasteten Behörde. Auch das Landesamt selbst mahnt auf seiner Website, keine Unterlagen an das LBV zu senden. „Sie müssen nichts tun“, lautet der Rat an die Beschäftigten.
Dass das Bundeszentralamt für Steuern vom neuen Jahr an Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Landesämter übermittelt, soll den bürokratischen Aufwand bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Beiträge mindern. Eigentlich hätte die Übermittlung durch die Versicherungsunternehmen erstmals bis zum 20. November an das Bundeszentralamt erfolgen sollen. Trotz der Umstellungsmängel hat das Bundesfinanzministerium den neuen Datenaustausch zwischen Krankenversicherungen, Steuerverwaltung und Arbeitgebern aber noch am 8. Dezember umfassend auf seiner Internetseite gewürdigt.
Bisher konnten die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die jährliche Papierbescheinigung der Versicherungsunternehmen zur Berücksichtigung der privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge als Vorsorgebeiträge beim Lohnsteuerabzug vorlegen. Soweit dies nicht geschah, wurde automatisch die sogenannte Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt. Die Umstellung auf das im neuen Jahr geltende elektronische Verfahren betrifft demnach bundesweit rund neun Millionen Versicherte und etwa 40 private Kranken- und Pflegeversicherer.
Wie es weiter geht, ist offen. „Wir haben auf das Problem keinerlei Einfluss, insofern können wir keine Prognose geben“, sagt ein Sprecher des Finanzministeriums. Es liege allein beim Bundeszentralamt für Steuern.
Betroffene fragen sich jedoch, warum den Beschäftigten so spät bekannt gemacht wird, „dass das BZSt seine Aufgabe nicht erfüllt hat“, wie beispielsweise ein Richter moniert. Die Begründung mit der Störung erscheint ihm „nicht recht nachvollziehbar“. Aus seiner Sicht mache sich das Land mit spärlichen Informationen einen „schlanken Fuß“ und lasse die Leidtragenden mit der „gesetzeswidrigen Kürzung im Regen stehen“.