Seit 1. Juli darf Cannabis in sogenannten Anbauvereinigungen hergestellt und verteilt werden. In der Praxis gibt es für potenzielle Anbauer zahlreiche Hürden zu überwinden.
Émeric Beautier baut Cannabis an. Der studierte Maschinenbauer betreibt in Österreich seit zwei Jahren Indoor-Anlagen, in denen er Nutzhanf zieht, also Pflanzen ohne berauschende Wirkung, um CBD-Produkte herzustellen. Nun plant der 32-Jährige, die Anbauvereinigung „Elevate Cannabis Club Remstal“ zu gründen und Teile seiner Anlage nach Deutschland zu verlagern – für Hanf mit Rauschwirkung.
Maximal 500 Mitglieder pro Cannabis Club
Seit 1. Juli dürfen auch private Anbauvereinigungen Cannabis anbauen. Bedingungen: Die Vereinigungen brauchen eine behördliche Erlaubnis. Das Cannabis darf ausschließlich an Mitglieder für den Eigenkonsum abgegeben werden. Mitglied in einer Anbauvereinigung können nur Erwachsene werden, die Mitgliederzahl ist auf 500 Personen begrenzt. Innerhalb der Anbauvereinigung darf kein Cannabis konsumiert werden.
Bis es so weit ist, wird es jedoch noch einige Zeit dauern, sagt Beautier. Doch die Hoffnungen sind groß und die Vorbereitungen laufen: „Aktuell haben wir drei Standorte im Visier und sind mit Baurechtsämtern sowie dem Regierungspräsidium in Freiburg, das die Lizenz erteilt, im Gespräch.“ Weil das Thema Cannabis-Anbau in Gebäuden für alle neu sei, kläre man derzeit gemeinsam mit den Behörden, welcher Standort sich letztendlich eigne. „Das dauert seine Zeit, aber wir haben ein Gebäude im Osten des Remstals im Auge und sind guter Dinge, dass es dort klappt.“ Aus Sicherheitsgründen wolle man den genauen Standort nicht nennen.
Abgabestellen in Schorndorf, Fellbach und Waiblingen?
Als mögliche Abgabestellen für das Hanf kämen Schorndorf, Fellbach und Waiblingen infrage. „Von dort haben wir sehr viele Anfragen für Mitgliedschaften in der Vereinigung.“ Produktion und Abgabe will Beautier strikt trennen. „Zum einen aus hygienischen Gründen, damit keine Krankheiten oder Schädlinge in die Produktion gelangen, zum anderen auch wegen der Sicherheit.“
Wie die Abgabestellen konkret aussehen werden, sei zum aktuellen Stand noch nicht geklärt. „Dadurch, dass das Gesetz noch ganz neu ist und Interpretationsfreiraum lässt, gibt es leider immer noch Unklarheiten, was die Details angeht“, sagt Beautier. „Aber feststeht, dass man in den Räumlichkeiten des Vereins nicht rauchen darf. Es werden also definitiv keine Coffeeshops sein, wie es sie in Amsterdam gibt.“ Angedacht sei vielmehr eine Art Laden, in den man geht, um sein Cannabis zu beziehen und sich mit Vereinsmitgliedern zu unterhalten. „Wir müssen die Grundprinzipien des Gesetzes einhalten – es geht um die Bekämpfung des Schwarzmarktes, den Jugendschutz und die Suchtprävention, also den Gesundheitsschutz“, sagt er. „Es ist sicher nicht das Ziel, den Anreiz für den Cannabiskonsum zu erzeugen, indem wir einen Coffeeshop einrichten oder Werbung dafür machen, um die Leute zum Konsumieren zu verlocken.“
Minderjährige haben keinen Zutritt
Minderjährigen sei der Zutritt untersagt. Und selbst Mitglieder unter 21 Jahren erhielten nur Cannabis mit einem geringen THC-Gehalt von unter zehn Prozent, also mit weniger berauschender Wirkung. Die Abgabemenge wird begrenzt: 30 Gramm pro Monat bei unter 21-Jährigen, 50 Gramm für die Älteren. Wie die Abgabe vonstattengeht, ist noch in Klärung. Beautier geht davon aus, dass es in den Abgabestellen sowohl Aufsichtspersonal als auch Automaten gibt, über die man das Cannabis bezieht.
Allerdings komme es auch darauf an, gute Qualität zu erzeugen. „Nur mit sehr guter Qualität können wir Mitglieder vom Schwarzmarkt abwerben, und das ist ja der Grundgedanke des Gesetzes.“ Die Güte wird in zertifizierten Labors getestet und kommt als Information auf jede Packung. Hier helfen ihm seine Erfahrungen aus Österreich. Émeric Beautier ist zudem Gründer und Geschäftsführer der Ahune GmbH, die unter anderem Cannabis-Produzenten berät.
Gute Zusammenarbeit mit Behörden
Was die Gründung des „Elevate Cannabis Club Remstal“ angeht, befinde man sich aktiv in der Vorbereitung. „Der Antrag ist so gut wie fertig“, sagt Beautier. Vorher müsse aber ein anderer Schritt getan werden: „Erst müssen wir die Fragen mit der Halle und des Anbaus klären, denn das Regierungspräsidium (RP) fordert eine Bestätigung der Nutzung für die Cannabis-Produktion durch das Baurechtsamt.“ Mit den Behörden sei man in enger und guter Abstimmung. Er rechnet noch Ende dieses Monats mit einer Bestätigung. Gleich danach könne man auch den Lizenzantrag für den Anbau stellen.
Keine Erfahrung mit Bearbeitungszeit
Die Genehmigungen zum Anbauen von Cannabis erteilt das Regierungspräsidium Freiburg. „Aus dem Rems-Murr-Kreis liegen uns noch keine Anträge vor“, bestätigt eine Sprecherin auf Anfrage. „Das kann daran liegen, dass die Anbauvereinigungen sich als Verein eventuell bereits konstituiert haben, aber noch damit beschäftigt sind, den Antrag auf Erlaubnis vorzubereiten.“ Aus dem Regierungsbezirk Stuttgart lägen fünf Anträge vor. Diese würden jetzt geprüft. Wie lange das dauert, sei offen. „Da die Antragsphase gerade erst angelaufen ist, können wir noch keine belastbare Einschätzung zu den Bearbeitungszeiten abgeben“, so das RP.