Ein Kind als mutmaßlicher Brandstifter: In Dachtel und Gechingen machen die Menschen sich Sorgen. Foto: picture alliance/dpa
Ein Kind soll im vergangenen Jahr in Dachtel und Gechingen mehrere Brände gelegt haben. Jetzt ist der Junge wieder zu Hause. In der Nachbarschaft ist die Sorge groß.
Eine ganze Reihe an Bränden sorgt im März 2025 in Dachtel für Unruhe. Schnell wird klar: Sie sind das Werk eines Brandstifters. Die Kriminalpolizei ermittelt und hat schon bald den mutmaßlichen Täter gefunden – einen zum damaligen Zeitpunkt 13-jährigen Jungen aus Dachtel, juristisch gesehen noch ein Kind. Nur ein halbes Jahr später brennt es erneut, diesmal sowohl in Dachtel als auch im benachbarten Gechingen (Kreis Calw). Wieder lautet der Verdacht auf Brandstiftung.
Wohl nur dem Glück ist es zu verdanken, dass bisher noch niemand bei einem der Brände ums Leben gekommen ist. In Gechingen allerdings erlitten zwei Menschen nach einem nächtlichen Wohnhausbrand in der Nacht auf den 27. September teils schwere Verletzungen durch Verbrennungen sowie eine Rauchgasvergiftung.
Ursache für diesen Scheunenbrand in Dachtel am 29. August 2025 war wohl ebenfalls Brandstiftung – laut Staatsanwaltschaft Tübingen steckt aber ein anderer Tatverdächtiger dahinter. Foto: SDMG
Nach Polizeiangaben hatte ein 64-jähriger Bewohner gegen 3 Uhr morgens Geräusche gehört und so das Feuer bemerkt. Er weckte eine 88-jährige Bewohnerin auf und rettete ihr wohl so das Leben. Die Polizei ging von besonders schwerer Brandstiftung aus und ermittelte wegen versuchter Tötung. Wieder war schnell klar, wer mutmaßlich hinter der Tat steckte – der Junge aus Dachtel. Er wurde daraufhin in eine Einrichtung gebracht und dort betreut, teilte die Polizei am 8. Oktober mit.
Der mutmaßliche Brandstifter ist zurück – die Menschen machen sich Sorgen
Mittlerweile ist der Teenager zurück in Dachtel. In dem Aidlinger Teilort und in Gechingen machen sich die Menschen jetzt Sorgen, dass es bald wieder brennen könnte. Das zeigen gemeinsame Recherchen unserer Zeitung und des Schwarzwälder Boten.
„Da haben wir jetzt große Angst“, sagt ein Anwohner aus der Dachteler Nachbarschaft des Jungen. Zum Teil könne man jetzt nicht mehr ruhig schlafen. Er fühle sich „ständig unter Bedrohung“, berichtet ein anderer Anwohner. „Jedes Mal, wenn wir ein Martinshorn hören, fragen wir uns, ob er das wieder war“, sagt eine Familienmutter, die etwas weiter entfernt wohnt. „Ich sehe die Eltern in der Verantwortung, den Jungen zu stoppen, um uns Anwohner und ihn selbst zu schützen.“
Brandstifter warf Brennendes in Briefkastenschlitze
In Dachtel registrierte die Polizei im Frühjahr 2025 insgesamt fünf Vorfälle. Wie später auch in Gechingen warf der Täter brennende Gegenstände in Briefkastenschlitze oder vor Haustüren. Bei anderer Gelegenheit zündete er laut Ermittlungen der Polizei eine Sitzbank und einmal eine Tanne auf einem Privatgrundstück an. Mehrfach musste die Feuerwehr ausrücken.
Ein halbes Jahr später gab es zwei Brandstiftungen im Heckengäu: Neben dem zuvor erwähnten Wohnhausbrand am 27. September in Gechingen hatte jemand einen Monat zuvor auch in einer Scheune in Dachtel Feuer gelegt. Mittlerweile ist allerdings klar, dass dieser Scheunenbrand vom 29. August auf das Konto eines anderen Tatverdächtigen geht, der seinen Wohnsitz nicht im Kreis Böblingen hat. Das Verfahren gegen diesen etwas älteren Jugendlichen liegt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen, wie der dortige Pressesprecher Lukas Bleier bestätigt.
Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des mutmaßlichen Brandstifters
Der Junge aus Dachtel kann für seine bisherigen Taten nicht belangt werden. „Da es sich um ein strafunmündiges Kind handelt, können keine strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen und er kann auch nicht strafrechtlich verfolgt werden“, erklärt Stefanie Ruben, Erste Staatsanwältin und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft führt aber ein Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des mutmaßlichen Brandstifters. Es geht um den Verdacht der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Der Mutter drohen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Das Jugendamt und das Familiengericht sind im vergangenen Jahr für den Jungen zuständig gewesen. Zum konkreten Fall äußert sich das Landratsamt Böblingen mit Hinweis auf den Persönlichkeits und Datenschutz nicht. Allgemein komme es bei strafunmündigen Kindern aber darauf an, ob eine „akute Fremdgefährdung“ vorliege, sagt Pressesprecherin Rebecca Kottmann. „Die einzige Maßnahme ist hier die Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer vergleichbaren Einrichtung.“ Dies gehe allerdings „nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Familiengerichts und in Verbindung mit einem psychiatrischen Gutachten, da es sich um einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt“.
Die Polizei befindet sich „im engen Austausch mit der Familie“
In ihrer Sorge hoffen die Anwohner in Dachtel und Gechingen jetzt auf die Polizei. Viel tun kann man dort aber nicht. „Die Kriminalpolizei steht im engen Austausch mit der Familie, um präventiv zu beraten und zu unterstützen“, sagt Pressesprecher Steffen Grabenstein vom zuständigen Polizeipräsidium Ludwigsburg. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte verbiete es, weitere Angaben zu machen – zum Beispiel zur Frage, ob man den Jungen noch weiterer Straftaten verdächtige. Auch zu möglichen psychischen Hintergründen macht die Polizei keine Angaben. Im Ort spricht man aber durchaus über diese Themen. Der Jugendliche sei „verhaltensauffällig“, heißt es dort unter anderem.
Mittlerweile ist der Junge 14 Jahre alt und damit dem Gesetz nach bedingt strafmündig. Ob ihn das davon abhält, weitere Brände zu legen, muss sich erst noch zeigen.
Altersabhängige Strafverfolgung
Kinder und Jugendliche Die Fähigkeit einer Person, für ihre Taten strafrechtlich verantwortlich zu sein, hängt laut Paragraf 19 des Strafgesetzbuches (StGB) ganz wesentlich von ihrem Alter ab. Kinder unter 14 Jahren gelten als schuldunfähig und strafunmündig. Die Verantwortung kann auf Eltern übergehen. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren unterliegen dem Jugendstrafrecht, das einen pädagogischen Ansatz verfolgt und auf die individuellen Umstände des Einzelfalls eingeht.
Frage der Reife Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren entscheidet das Gericht individuell und abhängig von geistiger Entwicklung und Reife, ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Erst bei Erwachsenen ab 21 Jahren greift vollständige Strafmündigkeit und Anwendung des Erwachsenenstrafrechts (Ausnahme: geistige Fehlentwicklung).