Viele Autofahrer nutzen Blitzerwarner, um Radarkontrollen zu entgehen. Doch ist das rechtlich erlaubt?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Blitzerwarner sind für viele Autofahrer zu einem beliebten Gadget geworden. Sie warnen auch vor temporären Geschwindigkeitskontrollen meist zuverlässig. Der Staat sieht diese Geräte allerdings kritisch.

 

Nutzung von Blitzwarnern ist verboten

Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig: Gemäß § 23 Abs. 1c StVO ist die Nutzung und sogar das betriebsbereite Mitführen solcher Geräte untersagt. Auch Geräte mit zusätzlichen Funktionen sind betroffen – die Blitzerwarnfunktion muss deaktiviert sein. Navigationsgeräte mit integrierter Warnfunktion fallen ebenfalls darunter.

Nach Angaben des ADAC gilt das Verbot sogar dann, wenn ein Beifahrer während der Fahrt ein entsprechendes Gerät oder eine App nutzt.

Droht eine Strafe bei der Nutzung?

Ja. Wer in Deutschland einen Blitzerwarner benutzt und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses beträgt 75 Euro, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Außerdem kann das Gerät beschlagnahmt werden.

Warum darf man die Geräte dann kaufen?

Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung und das betriebsbereite Mitführen im Fahrzeug. Der Kauf selbst ist nicht strafbar. Deshalb dürfen Blitzerwarner legal verkauft und besessen werden – solange sie im Auto nicht eingesetzt oder einsatzbereit mitgeführt werden.