Debatte um Kompass-4 Eltern fordern Korrektur beim Übergang an Gymnasien

Bald stehen die Tests für Viertklässler an. Foto: dpa/Marija Murat

Die Eltern in Baden-Württemberg fordern rasche Korrekturen am neuen Übergang ins Gymnasium. Sie stützen sich dabei auf die jüngsten Urteile des Verwaltungsgerichtshofs.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Zweifel an der Verfassungsgerechtigkeit des neuen Übergangsverfahrens von der vierten Klasse in die weiterführende Schule angemeldet hat, dringt der Landeselternbeirat (LEB) auf „ein faires, rechtssicheres Verfahren“. Das teilte der LEB-Vorsitzende Sebastian Kölsch unserer Redaktion mit. „Da der nächste Jahrgang bald mit Kompass 4 konfrontiert wird, brauchen wir Antworten, wie schnell hier nachgesteuert werden kann.“

 

Sorge um Glaubwürdigkeit der Gymnasialempfehlung

Kölsch macht kein Hehl daraus, dass er seine Kritik am ersten Durchgang des 2024 erstmals angewandten Verfahrens durch die jüngsten VGH-Entscheide bestätigt sieht. Nach der Panne mit dem überschweren Kompass 4-Test in Mathematik hat er explizit dafür geworben, die neu wieder eingeführte Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung für den Wechsel an ein Gymnasium um ein Jahr auszusetzen. „Die vom Verwaltungsgerichtshof angemahnten Details zeigen, dass man vielleicht darüber hätte nachdenken sollen“, ergänzte Kölsch. Seit einer grün-roten Reform im Jahr 2011 war im Land der Elternwille für die Wahl der weiterführenden Schule entscheidend. Das hat Grün-Schwarz jetzt wieder geändert und einem Votum der Schule Vorrang eingeräumt.

Dass die Richter an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zweifeln, weil im Gesetz Bewertungsmaßstab für den Potenzialtest bisher fehlt, bestätigt Kölsch in der Sorge um die Glaubwürdigkeit des Verfahrens.

Zeit für Korrekturen drängt

„Die Bedenken des Gerichts zur Rechtmäßigkeit mehrerer Elemente zeigt nun, dass eine weniger überhastete Einführung sinnvoller gewesen wäre“, monierte er. Tatsächlich ist auch jetzt wieder Eile geboten, weil die nächsten Kompass 4-Tests in Deutsch und Mathematik am 19. November beginnen. Zur Teilnahme sind die Kinder verpflichtet, während der im Februar/März 2026 stattfindende Potenzialtest freiwillig ist. Er soll einen weiteren Zugangsweg zum Gymnasium eröffnen, wenn Schüler weder bei Kompass 4 noch in der Stellungnahme der Klassenkonferenz eine Empfehlung für das Gymnasium erhalten haben.

Das Kultusministerium hat nach Bekanntwerden der VGH-Entscheidung angekündigt, die fehlende Bewertungsgrundlage für den Potenzialtest rechtzeitig nachzuliefern. Insgesamt sehen Ministerin Theresa Schopper (Grüne) und ihr Haus durch das VGH-Urteil „die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Grundkonstruktion und der möglichen Einschränkung des Elternwahlrechts bestätigt“. Diese Interpretation erscheint durchaus gewagt. Immerhin wirft der VGH in der Begründung seiner Eilentscheidung die Frage auf, „ob allein der Grundschulempfehlung – ohne ein weiteres objektiviertes Eignungsverfahren – ein Vorrang vor dem Elternwillen eingeräumt werden kann“. Diese Frage nehmen die Richter sehr ernst und rühren damit am Fundament der Verbindlichkeit für die Schulempfehlung ans Gymnasium. Das VGH-Urteil dazu steht noch aus.

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