Wenn der neue Arbeitgeber der alte ist, kann der Beschäftigte zur Kasse gebeten werden. Foto: dpa
Wer Mercedes-Benz im Rahmen des Sparprogramms „Next Level Performance“ verlässt, später aber zurückkehrt, muss unter Umständen einen Teil der Abfindung zurückzahlen. Welche Regeln dabei gelten.
Matthias Schmidt
04.05.2025 - 06:00 Uhr
„Sag niemals nie“ ist eine Regel, die nicht nur für einen James-Bond-Titel gut war, sondern auch im Arbeitsleben gilt. Wer beispielsweise Mercedes-Benz im Zuge des aktuellen Sparprogramms „Next Level Performance“ verlässt, kehrt vielleicht irgendwann in anderer Funktion in den Stuttgarter Konzern zurück. Dann allerdings muss die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter unter Umständen einen Teil seiner Abfindung zurückzahlen.
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Es gilt eine Frist von zwei Jahren, wie im Mercedes-Intranet ausgeführt wird. „Sollte der Mitarbeiter innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen im Konzern des bisherigen Arbeitgebers begründen, so ist er verpflichtet, die ihm gewährte Abfindung zeitanteilig zurückzuzahlen“, heißt es dort. Vereinfacht gesagt: je früher jemand in ein Unternehmen des Konzerns zurückkehrt, desto höher die Rückzahlungsverpflichtung.
Wie viel der Abfindung von Mercedes muss zurückbezahlt werden?
Konzernchef Ola Källenius will Mercedes mit dem Sparprogramm fit für die Zukunft machen. Foto: dpa
Abgerechnet wird in Monaten. Für jeden vor Ablauf der Zweijahresfrist verbleibenden Kalendermonat muss ein 24-stel der Abfindung zurückgezahlt werden. Wer beispielsweise ein Jahr nach dem Abschied eine neue Stelle bei Mercedes antritt, muss folglich die Hälfte der Abfindung zurücküberweisen. Wären es eineinhalb Jahre, sinkt der Betrag auf ein Viertel. „Bei großen Abfindungsprogrammen sind solche Regelungen Standard“, sagte der Stuttgarter Arbeitsrechtler Frank Hahn kürzlich beim digitalen „Auto-Talk“ unserer Zeitung.
Die Regel gilt konzernweit – also auch bei AMG & Co.
Die Regel bezieht sich ausdrücklich auf alle Unternehmen des Konzerns. Deshalb wird sie beispielsweise auch bei einem Wechsel von der Mercedes-Benz AG zum Tochterunternehmen AMG oder von der Konzernmutter Mercedes-Benz Group zum Bankdienstleister Mercedes-Benz Mobility angewandt.