Drogerie und Apotheke Neue dm-Angebote landen vor Gericht

Augenuntersuchung im Drogeriemarkt Foto: Christoph Reichwein/dpa

Beim Landgericht in Karlsruhe liegen mehrere Klagen gegen den Drogerie-Riesen vor. Es geht um medizinische Leistungen und um Grundsätzliches.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Für die einen ist es eine Innovation, für die anderen ein Sakrileg. Die Drogeriemarktkette dm hat seit einiger Zeit damit begonnen, ihr Geschäftsfeld zu erweitern, und apothekenpflichtige Arzneimittel online zu verkaufen. Die Wettbewerbszentrale, noch besser bekannt unter ihrem alten Namen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hat dagegen geklagt. Das ist nicht der einzige Bereich, bei dem der Abmahnverein aus Bad Homburg kritisch auf den in Karlsruhe beheimateten Drogisten blickt. Dm bietet in einigen Filialen ein Augenscreening an – auch dagegen zieht die Wettbewerbszentrale vor Gericht.

 

Gericht bestätigt Austausch von Schriftsätzen

Das Karlsruher Landgericht bestätigt den Eingang der beiden Klageschriften. Das Verfahren befindet sich noch im Anfangsstadium, derzeit werden die Schriftsätze zwischen den Beteiligten ausgetauscht, heißt es. Wann es in diesem Jahr zu einer ersten Verhandlung kommen wird ist derzeit noch offen. Sehr wahrscheinlich ist allerdings, dass Karlsruhe erst der Beginn eines langen Prozessmarathons sein wird. Für beide Seiten geht es schließlich um etwas Grundsätzliches.

In der Karlsruher Firmenzentrale sieht man die Vorwürfe gelassen. Foto: Uli Deck/dpa

Beispiel Arzneimittel. In der App des Drogerieriesen lassen sich seit Ende vergangenen Jahres auch Medikamente bestellen, die zwar nicht verschreibungspflichtig sind, deren Verkauf jedoch ausschließlich Apotheken vorbehalten ist. Formal ist das auch bei dm der Fall. Die Ware wird über eine tschechische Versandapotheke verschickt, die wiederum von einer dm-Konzerngesellschaft betrieben wird. Was in den USA alltäglich, hierzulande im stationären Handel allerdings unzulässig ist, nämlich eine so genannte Apothekenecke in einer Drogerie, das könne auch online nicht anders behandelt werden, argumentiert die Wettbewerbszentrale. Zudem wirke dm an dem Betrieb der Versandapotheke in einer Art und Weise mit, wie es in Deutschland unzulässig sei.

Beratung soll gewährleistet sein

Man habe vorab sehr genau geprüft, wie die Gesellschaft aufzusetzen sei, sagt dm-Geschäftsführer Christoph Werner gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Dementsprechend sei dm-med so konstruiert, dass es mit Recht und Gesetz im Einklang stehe. Den Vorwurf der unzulässigen Vermischung von Drogerie- und Apothekenartikeln lässt der Sohn des Firmengründers nicht gelten.

Es gebe für die Kunden zwei Bestellbestätigungen, zwei Rechnungen und zwei Pakete – auch wenn es sein könne, dass sich das eine Paket in dem anderen befinde.

Offiziell begründet wird die Apothekenpflicht mancher Arzneimittel mit dem Beratungsbedarf. Den sieht Sebastian Bayer als erfüllt an. „Kunden können sich vor, während und nach dem Kauf telefonisch über eine kostenlose Hotline oder per E Mail beraten lassen“, sagt der Geschäftsführer.

Künstliche Intelligenz wertet Ergebnisse aus

Ähnlich entspannt ist die offizielle Reaktion auf die zweite Klage, die sich gegen spezielle Augenscreenings richtet. In bisher fünf Filialen bietet der Drogeriemarkt Vorsorgeuntersuchungen der Augen an, bei denen Krankheiten wie grüner Star erkannt werden sollen. Das Ganze erfolgt zusammen mit einem Partnerunternehmen dessen Künstliche Intelligenz bei der Auswertung der Ergebnisse eine entscheidende Rolle spielt. Augenärzte laufen Sturm gegen die Untersuchung, die bei dm 14,95 Euro kostet. In einer klassischen Praxis liegt der Preis zwischen 30 und 100 Euro, die Krankenkassen zahlen das nicht in jedem Fall.

Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale verstößt die Untersuchung, die derzeit in Berlin, Düsseldorf, Köln, Aachen und Bad Münstereifel angeboten wird, gegen fünf verschiedene rechtliche Vorgaben. Unzulässige Werbung wird dabei ebenso angeführt wie ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Sebastian Bayer kann die Aufregung nicht verstehen. Ziel sei es nicht, Arztpraxen Konkurrenz zu machen, „sondern Menschen zu unterstützen, ihre Gesundheit frühzeitig zu überwachen und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen.“ Das Angebot diene vielmehr zur Entlastung der Praxen, damit sich diese dann „auf die Menschen konzentrieren können, die wirklich ihre Hilfe brauchen.“ Zudem stehe im laufenden Betrieb die Expertise von Fachärzten zur Verfügung, und es seien „ausschließlich nach medizinischen Standards zugelassene Produkte“ im Einsatz.

Ebenfalls neu im dm-Angebot: eine Blutanalyse. Ein so genanntes großes Blutbild, bei dem 18 unterschiedliche Werte bestimmt werden, kann bisher in bestimmten Filialen in Berlin und Karlsruhe für zehn Euro bestellt werden. Eine Klage gegen diese Gesundheitsleistung „ist uns nicht bekannt“, so Sebastian Bayer.

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