Ab Mai soll die Prämie für den Kauf eines Elektroautos beantragt werden können. Wir zeigen, wie es geht.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Noch kann die Förderprämie nicht beantragt werden. Doch Interessenten können sich schon jetzt vorbereiten, um zum Start alle Unterlagen bereitzuhaben.

 

Wo kann man die Förderung beantragen?

Die Förderung kann nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Webseite https://foerderzentrale.gov.de/ beantragt werden. Die Anträge können voraussichtlich noch im Laufe des Mai gestellt werden.

Wie erhält man Zugang?

Für den Login auf der Webseite benötigt man entweder ein BundID-Konto mit der Option „Online-Ausweis“ und dem Vertrauensniveau „hoch“ oder ein BundID-Konto mit der Option „ELSTER-Zertifikat“ und dem Vertrauensniveau „substanziell“.

Welche Unterlagen braucht man?

Für den Antrag benötigt man außerdem die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen im Haushalt, die zum Jahreseinkommen beitragen. Wichtig dabei ist, dass die Bescheide maximal drei Jahre alt sein dürfen.

Wie weist man Kinder nach?

Der Nachweis über die im Haushalt lebenden Kinder erfolgt in der Regel über die Steuerbescheide. Sollte aus diesen nicht ersichtlich werden, wie viele Kinder man hat, kann alternativ der Kindergeldnachweis der Familienkasse, der Kindergeldbescheid inklusive Erklärung zur Aktualität oder eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt eingereicht werden.

Wie viel Geld bekommt man?

Die folgende Grafik des Bundesumweltministeriums zeigt, wie viel Geld man für den Kauf eines E-Autos maximal erhalten kann. Als Grundlage zur Berechnung der Förderhöhe werden das Jahreseinkommen und die Anzahl der Kinder herangezogen. Maximal können 6.000 Euro Förderung beantragt werden.

Weitere Fragen?

Alle wichtigen Fragen und die dazugehörigen Antworten hat das Bundesumweltministerium auf dieser Übersichtsseite gesammelt.