Seit dem 19. Mai kann die staatliche Prämie für den Kauf eines E-Autos beantragt werden. Gilt das auch für Rentner?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Ja, auch Rentnerinnen und Rentner können laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die neue E-Auto-Förderung beantragen. Entscheidend ist nicht, ob jemand arbeitet oder bereits im Ruhestand ist, sondern ob die Voraussetzungen des Förderprogramms erfüllt sind.

 

Gefördert werden Privatpersonen, die ab dem 1. Januar 2026 ein förderfähiges Elektroauto, einen bestimmten Plug-in-Hybrid oder ein Elektroauto mit Reichweitenverlängerer neu zugelassen haben oder zulassen. Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 6.000 Euro. Die Antragstellung läuft seit dem 19. Mai 2026 digital über das Portal der Förderzentrale Deutschland.

Worauf Rentner achten müssen

Wichtig ist vor allem das Einkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Es darf grundsätzlich höchstens 80.000 Euro betragen. Bei Kindern unter 18 Jahren im Haushalt steigt die Grenze um 5.000 Euro je Kind, maximal auf 90.000 Euro.

Auch bei Rentnern wird das Einkommen über Steuerbescheide nachgewiesen. Grundlage ist der Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Wer Anfang 2026 einen Antrag stellt, kann also die Bescheide für 2023 und 2024 heranziehen.

Was gilt, wenn Rentner keine Steuererklärung abgeben?

Auch dann ist eine Förderung nicht ausgeschlossen. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war und deshalb keine Steuerbescheide hat, kann die Steuererklärung nachträglich abgeben. Das ist wichtig, weil der Förderantrag einen Nachweis über das zu versteuernde Einkommen verlangt.

Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften oder eheähnlichen Gemeinschaften wird das Einkommen des Partners oder der Partnerin mitgerechnet, sofern es nicht ohnehin schon in einem gemeinsamen Steuerbescheid enthalten ist.