Das Finanzministerium des Landes hat den Kommunen mit Verweis auf das Landessteuergesetz und die Abgabenordnung freie Hand für den Verzicht auf kleinere Grundsteuerbeträge gegeben. Wenn die Steuer weniger als zehn oder sogar 25 Euro einbringe und der dafür in den Amtsstuben betriebene Aufwand höher liege, sei die Rechnungsstellung nicht wirtschaftlich. In diesem Fall könne auf das Geld verzichtet werden. Die Stadt will den Ball nicht aufnehmen. Sie beruft sich auf eine Auskunft des Städtetages und sagt, es gebe zu der Diskussion über Bagatellbeträge „kein abschließendes Ergebnis“. Das erzürnt den Eigentümerverein Haus und Grund Stuttgart. Er vertritt 24 000 Mitglieder mit 120 000 Immobilieneinheiten.
„Pragmatisch vorgehen“
Die Grundsteuer ist eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen, über deren Höhe sie mit der Festlegung eines Hebesatzes selbst bestimmen können. Eine pragmatische Vorgehensweise bei unwirtschaftlichen Mini-Beträgen könne „Ärger bei den Bürgern, Steuergelder und dringend benötigte Arbeitszeit bei der Stadt einsparen helfen“, so Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker.
Kostenkalkulation fehlt
Wo die Grenze zur Unwirtschaftlichkeit gezogen werden könnte, weiß die Stadt allerdings nicht zu sagen, denn es gibt für die Erstellung der Grundsteuerbescheide keine Kostenkalkulation. Die will die Stadt wegen der aus ihrer Sicht fehlenden Entscheidung auch zunächst nicht angehen. Bei 1900 Bescheiden liege die Grundsteuer jeweils unter zehn Euro, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Wie viele unter 25 Euro im Jahr liegen, solle bis 21. August ermittelt werden.
Was zahlt das Gewerbe?
Weiterhin nicht ermitteln will die Stadt laut Haus und Grund das neue Verhältnis im Steueraufkommen zwischen Hauseigentümern und Gewerbetreibenden. Insgesamt nimmt die Stadt pro Jahr mit dieser von wirtschaftlichen Schwankungen losgelösten Steuerart 160 Millionen Euro ein. Vor der Änderung der Bemessungsparameter war das Verhältnis der Einnahme aus Wohn- und Gewerbeflächen bei nahezu 1:1. Mehrere Kommunen haben inzwischen eine Lastenverschiebung zum Wohnbereich festgestellt. In Ulm tragen Wohnungseigentümer und Mieter nun 62 statt 56 Prozent der Grundsteuerlast, in Ravensburg habe sich deren Anteil von 54 auf 70 Prozent erhöht, in Reutlingen sei der Anteil der Geschäftsgrundstücke von 28 auf 19 Prozent zurückgegangen, so Wecker.
Forderung an Stadt
Die Entwicklung in Stuttgart habe man seit Oktober 2024 mehrfach im Finanzreferat von Bürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU) eingefordert. Ihre Ermittlung sei mehrfach abgelehnt worden, mit dem Hinweis, dass nach neuem Recht nicht mehr nach Grundstücksarten differenziert werde. Bei Haus und Grund fragt man sich seit Januar 2025, warum die Rechnung anderen Kommunen dennoch möglich sei. Das Geplänkel zwischen Verein und Verwaltung zieht sich. Letzter Stand aus dem Rathaus laut Wecker: Die geforderte Auswertung sei technisch aufwendig, und deshalb werde Stuttgart eine solche weiterhin nicht vornehmen. „Wir sind der Meinung, dass es der Landeshauptstadt gelingen muss, im Sinne aller Wohnungsnutzer die Zahlen zu liefern, wie die anderen Kommunen es ohne weiteres konnten“, sagt Wecker.