Es war eine Razzia, die großes Aufsehen erregte. Bundesweit schwärmten etwa tausend Fahnder von Justiz, Polizei und Zoll aus, um Missstände in der Pflegebranche zu untersuchen. Bei der Vermittlung von osteuropäischen Frauen zur Pflege von deutschen Seniorinnen und Senioren in deren Zuhause, so der Verdacht, komme es zu diversen Gesetzesverstößen – etwa dem gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern, der illegalen Beschäftigung und dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Auf 14 Millionen Euro wurden die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge geschätzt.
Koordiniert wurde die Aktion von der Staatsanwaltschaft in Görlitz, die eng mit polnischen Kollegen zusammenarbeitete. Im Nachbarland gerieten drei Firmen ins Visier, die Frauen aus der Ukraine als „Touristinnen“ nach Deutschland vermittelten – wo sie ohne die nötige Genehmigung in Senioren-Haushalten arbeiteten. In Deutschland richteten sich die Ermittlungen gegen Firmen, die mit den Polen kooperierten und die Vermittlung der Ukrainerinnen an die Kunden übernahmen. In zwölf Bundesländern wurden dazu 130 Wohn- und Geschäftsräume untersucht, alleine in Baden-Württemberg an mindestens zehn Orten.
Seniocare präsentierte sich als Vorzeigefirma
Die Fahnder klingelten auch bei einem der Branchenführer: der Firma Seniocare24 in Kandel in der Südpfalz, mit Büro auch in Stuttgart. Zwanzig Beamte durchsuchten stundenlang Geschäfts- und Privaträume, beschlagnahmten kistenweise Unterlagen und befragten Mitarbeiter. Bis dahin hatte sich Seniocare als Vorzeigefirma präsentiert, bei der alles „absolut legal“ und „juristisch einwandfrei“ zugehe.
Die Gründerin und Chefin Renata F. war regelmäßig in den Medien präsent, auch bei Talkshows wie „Maybritt Illner“ oder „Hart, aber fair“. „Wir unterstützen die Ermittlungen vollumfänglich“, betonte F. damals, im Spätherbst 2020. Man bewege sich auf „unsicherem Rechtsgebiet“ und habe selbst ein Interesse daran, dass die offenen Fragen „ein für alle Mal geklärt“ würden.
Seither ist es still geworden um das Großverfahren und auch um Seniocare24, die Geschäfte dort florierten offensichtlich weiter. Der Bedarf an osteuropäischen Pflegerinnen, die sich um Senioren in deren vertrautem Heim kümmern, ist schließlich unverändert hoch. Doch die juristische Klärung, die sich Renata F. gewünscht hatte, ist inzwischen ein ganzes Stück vorangekommen. Wie erst jetzt bekannt wird, hat die Staatsanwaltschaft im pfälzischen Landau – sie übernahm diesen Teil der Ermittlungen von den Görlitzer Kollegen – bereits im März 2023 Anklage gegen die Geschäftsführerin erhoben. Vorgeworfen werde ihr unter anderem das „gewerbsmäßige Einschleusen von Ausländern“, teilte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage mit. Renata F. solle „daran mitgewirkt haben, dass in den Jahren 2017 bis 2021 ca. dreißig ukrainische Pflegekräfte ohne für die Arbeitsaufnahme erforderliche Visa in deutsche Haushalte für Pflegetätigkeiten vermittelt wurden“.
Der Prozess platzt, weil Zeuginnen fehlen
Erhoben wurde die Anklage laut Staatsanwaltschaft beim Schöffengericht am Amtsgericht Landau – dieses hat einen höheren Strafrahmen und kann Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren verhängen. Das Gericht habe die Anklage bereits zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Im April 2024 habe bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden. Allerdings platzte das Verfahren, weil „einige Zeugen ukrainischer Staatsangehörigkeit nicht geladen werden“ konnten.
Die Staatsanwaltschaft ermittele nun die aktuellen Anschriften. Wann die Hauptverhandlung von Neuem beginne, stehe noch nicht fest. Ein solcher zweiter Anlauf wird notwendig, wenn die Unterbrechung zu lange dauert. Erhoben wird eine Anklage, wenn der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch; bis zu einem rechtskräftigen Urteil gelten Angeklagte als unschuldig.
Was sagt die Seniocare-Chefin zu den Vorwürfen? Ihr Rechtsanwalt „steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung“, schrieb sie unserer Zeitung zurück. Der Anwalt, ein in der Südpfalz ansässiger ehemaliger Staatsanwalt für Wirtschaftskriminalität und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, weiß davon offensichtlich nichts. Er sei „an meine Schweigepflicht gebunden“ und könne keine Auskünfte erteilen, antwortete er; von weiteren Anfragen möge man absehen. Auf eine Nachfrage zu dem Widerspruch erfolgte keine Reaktion mehr.