Der vorbehaltlose und äußerst kostspielige Einsatz von Johannes Kepler rettete seiner der Hexerei angeklagten Mutter wohl das Leben.

Leonberg -

 

A m 27. Dezember 2021 jährt sich der Geburtstag Johannes Keplers zum 450. Mal. Außerdem kam vor 400 Jahren der Hexenprozess gegen Keplers Mutter Katharina nach einem sechsjährigen Verfahren – wider Erwarten, durch ihre Freilassung am 7. Oktober – zu einem guten Ende.

Katharina Kepler (1547-1622), geborene Guldenmann, eine einfache Frau, die weder lesen noch schreiben konnte, war bereits 67 Jahre alt und Witwe, als sie 1615 in Leonberg erstmals der Zauberei und Hexerei bezichtigt wurde. Sie wohnte dort seit Ende 1575, als die Familie aus Weil der Stadt ins Herzogtum Württemberg gezogen war. Ihr Ehemann Heinrich (1547-1590) war als Söldner im Krieg umgekommen, Johannes Kepler (1571-1630) schon 1584 als Klosterschüler fortgezogen und seine Schwester Margaretha (1584-1650) als Pfarrersfrau nach Heumaden (heute Stuttgart) verheiratet. Von den beiden jüngeren Brüdern war Heinrich (1573-1615) verstorben, Christoph (1587-1633) in Leonberg geblieben.

Streitigkeiten unter Nachbarn

Die Beschuldigungen entstanden aus Streitigkeiten mit Nachbarn, zuerst durch Ursula Reinbold, an denen sich aber bald auch andere Personen beteiligten. Katharina Kepler war daran wohl nicht ganz unschuldig. Sie galt als überaus starrsinnig, streitsüchtig und jähzornig, hatte sich durch ihre Neugier und unerbetenen Einmischungen bei vielen unbeliebt gemacht. So auch beim Vogt, dem sie die Hand ihrer Tochter verweigert hatte. Auslöser waren Arzneien, die sie für die Reinbolds und andere Nachbarn zubereitete und die wider Erwarten nicht geholfen oder gar das Leiden verschlimmert hatten („Hexentrank“); so kam es zur Unterstellung des Schadenzaubers gegen Menschen und Tiere. Herzoglicher Vogt war damals Lutherus Einhorn (1570-1633), ein besonders scharfer Hexenankläger, in dessen Amtszeit allein neun Todesurteile fielen, und der 1616 den Hexereiverdacht an den Stuttgarter Oberrat meldete.

Die Keplers reagierten mit einer Verleumdungsklage, ein üblicher Weg, die Verdächtigungen zurückzuweisen. Johannes Kepler erkannte die drohende Gefahr und versuchte vergeblich, die Mutter nach Linz zu holen. Sie brach jedoch die Reise in Ulm ab und kehrte nach Leonberg zurück.

Nur ein Jahr in Linz

Auch ein zweiter Versuch Keplers und seines Bruders Christoph blieb erfolglos. Die Mutter blieb nur ein Jahr in Linz und zog dann für die nächsten drei Jahre nach Heumaden zu Tochter Margaretha und Schwiegersohn Pfarrer Georg Binder (1580-1634). 1617 intervenierte Kepler bei Hofe, um den Zivilprozess wegen Verleumdung in Gang zu bringen, bestellte Anwälte in Leonberg sowie Stuttgart und Tübingen. In diesem Jahr war Kepler für drei Monate in Württemberg und versuchte abermals, die Mutter zum Wegzug zu bewegen. Diese verkannte jedoch, dass – trotz ihrer Unschuld – die Zauberei- und Hexereivorwürfe gefährlich für sie werden konnten. Dieser Einsatz für seine Mutter war auch für Kepler nicht unproblematisch, weil sein theologisch ohnehin angeschlagener Ruf dadurch weiter beschädigt zu werden drohte. Er war 1612 in Linz auf Weisung aus Württemberg wegen des Verdachts calvinistischer Ansichten vom Abendmahl ausgeschlossen worden.

Die Keplerin verkennt die Lage

1618 folgte, unter Ausnutzung guter Beziehungen ihrer Verwandtschaft zum Hof, die Schadenersatzklage der Reinbolds über 1000 Gulden zum Ausgleich der durch Katharinas Zauberei verursachten Schäden. Dies war nicht unüblich, wenn beim Beschuldigten noch Vermögen vorhanden war. Zudem legte die geschickte Formulierung ein Hexereidelikt nahe. 1619 kam es zu Verhören von Katharina Kepler, der Klägerin Ursula Reinbold und von Zeugen durch Vogt Einhorn– und schließlich zur Anklageschrift.

Die Liste der Anklagepunkte ist lang: Schadenszauber gegen Menschen, unter anderem Hexentränke gegen Ursula Reinbold, den Schulmeister und den Barbiergesellen, Verletzung durch „Hexengriff“ von Burga Haller, Metzger Stoffel Frick, Burga Hallers Tochter, eines Mädchens aus Gebersheim, zweier Bürgerskinder – teilweise mit Todesfolge. Hinzu kam Schadenszauber gegen Tiere, – um Mitternacht eine Kuh geritten, zwei Schweine zu Tode geritten. Sonstiges: Hexerei-Bezichtigung durch den Sohn Heinrich, versuchte Verführung zur Hexerei der Barbara Bastian, versuchte Bestechung des Vogts (Silberbecher für die Aufnahme der verschleppten Verleumdungsklage), Reise nach Linz als Beweis des schlechten Gewissens. Damit trat man in ein Strafverfahren ein.

Verhaftung in Heumaden

Im Jahr 1620 folgten letztendlich die Verhaftung in Heumaden bei der Tochter Margaretha, der Transport nach Leonberg und der Beginn des Strafprozesses, der bestimmungsgemäß von Vogt Einhorn geführt wurde. Somit war Katharinas Leben in höchster Gefahr, und Margaretha benachrichtigte ihren Bruder Johannes. Außerdem bat sie die Mutter, alles zu gestehen, was sie getan habe - damit keine Schande über die Familien käme. Auf Eingabe Christoph Keplers, der als Zinngießer in Leonberg geschäftliche und persönliche Nachteile fürchtete, wurden Kerkerhaft und Prozess nach Güglingen (Zabergäu) verlegt. Dies war wegen der hochemotionalen und voreingenommenen Stimmung in Leonberg sinnvoll.

Dort übernahm, ganz im Sinne Einhorns, sein Amtskollege Vogt Johann Ulrich Aulber (1572-1635). Johannes Kepler war inzwischen wieder nach Württemberg gereist und hielt sich vor allem in Güglingen auf. Die Familie ließ er in Regensburg zurück. Er hatte seine wissenschaftlichen Arbeiten teilweise wieder unterbrochen, insbesondere sein Lebenswerk Tabulae Rudolphinae und die jährlichen Ephemeriden. Kepler versuchte, seine Reise nach Württemberg geheim zu halten und möglichst wenig vom Hexenprozess bekannt werden zu lassen; in seinen vielen Briefen finden sich nur zwei Andeutungen an seinen engsten Freund Matthias Bernegger in Straßburg. Nicht einmal seinen Assistenten Jean Gringallet weihte er ein.

Sohn hält Württemberg-Reise geheim

Die Verteidigung wurde erschwert durch das störrische Verhalten der Mutter und ihren Bestechungsversuch. Problematisch waren auch Keplers von der lutherisch-orthodoxen Lehre abweichende theologische Haltung und sein 1609 begonnenes Werk Somnium seu opus post-humus de Astronomia Lunari. Es handelt sich dabei um eine mehrfach verschachtelte fantastische Erzählung, in der ein Dämon, der Geist der Astronomie, von den astronomischen Erscheinungen aus Sicht der Mondbewohner berichtet und als für die Reise zum Mond geeignete Personen „saftlose alte Weiber, die … mit der Kunst vertraut sind, nachts auf Böcken, Astgabeln oder zerschlissenen Mänteln zu reiten und riesenhafte Entfernungen … zu überwinden“ erwähnt. Das Werk erschien zwar erst 1634 nach Keplers Tod im Druck, aber Auszüge waren schon in Abschrift bekannt geworden. In Leonberg und Güglingen ließ sich Kepler von Anwälten vertreten und bestand in allen Details auf der Schriftlichkeit des Verfahrens, eine Entscheidung, die wegen der anfallenden Kosten von seinen Geschwistern, die um ihr Erbe fürchteten, nicht gutgeheißen wurde.

Beziehungen zur Universität Tübingen

Kepler nutzte seine alten Beziehungen zur Universität Tübingen und seinem Studienfreund Christoph Besold (1577-1638), inzwischen Professor an der juristischen Fakultät. Kepler selbst dürfte nicht an die Existenz von Hexen geglaubt haben. Er handelte jedenfalls klug, diese theologische Frage im Prozess nicht anzusprechen, sondern alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Von Vorteil war auch eine gewisse pragmatische Einstellung von Oberrat und Universität, die allgemein übergroßes Aufsehen, wie es solche Prozesse erzeugten, vermeiden wollten und eher ein milderes Urteil bevorzugten. So wurde, weil gewisse Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Angeklagten geblieben waren, Vogt Aulber eine Folter bis zum 1. Grad (territio verbalis) gestattet. Hier kam Katharina Kepler ihre Starrköpfigkeit zugute: „Wenn ihr mir schon eine Ader nach der anderen aus dem Leib ziehen würdet, wüsste ich nichts zu bekennen.“

Nach 405 Tagen Untersuchungshaft musste sie, gemäß Prozessanweisung, schließlich 1621 freigelassen werden. Um die Aufteilung der Gerichtskosten von 120 Gulden entbrannte danach noch ein erbitterter Streit zwischen allen Beteiligten. Letztlich kostete der Prozess Johannes Kepler über 900 Gulden, weil der Aufwand künstlich in die Höhe getrieben wurde. Zum Vergleich: Keplers Jahresgehalt betrug damals 400 Gulden.

Katharina Kepler, durch die Untersuchungshaft geschwächt, starb 1622 in Roßwälden (heute Ortsteil von Ebersbach an der Fils) bei ihrer Tochter Margaretha und Schwiegersohn Pfarrer Binder, der dorthin versetzt worden war. Letztlich verlief ihr Hexenprozess innerhalb des in Württemberg Üblichen. Für einen Schauprozess waren sie und ihre Sache zu unbedeutend – und über Eltingen, Weil der Stadt und Leonberg hinaus war sie kaum bekannt.

Außergewöhnlich war jedoch der vorbehaltlose, etwa zwölf Monate dauernde und kostspielige Einsatz Keplers für seine Mutter. Die untypisch aufwendige Verteidigung, auch unter Nutzung freundschaftlicher Kontakte zu Keplers Heimatuniversität, führte schließlich zum Freispruch. Einem Ergebnis, das anderen von Vogt Einhorn der Hexerei Beklagten nicht vergönnt war.

Akten lagern im Hauptstaatsarchiv

Zwar begünstigten die geordneten Verhältnisse in Württemberg die Verteidigung, ohne persönliches Risiko war das Eintreten für seine Mutter für Kepler jedoch nicht, da sich sein wissenschaftliches Werk noch nicht durchgesetzt und seine theologische Position in Württemberg viele Feinde hatte. Keplers Prominenz als kaiserlicher Mathematiker, weckte im Gegenteil Vorbehalte: „Verhaftin erscheint leider mit Beystandt Ihres Herrn Sohns Johann Kepplers Mathematici“. Zum Hexenprozess wäre es aber in jedem Fall gekommen, denn in Leonberg hatte man aus anderen Gründen genügend Belastendes gegen Katharina Kepler konstruiert.

Der Keplersche Prozess führte 1622 zu einem herzoglichen Erlass an alle bei Malefiz-Verfahren beteiligten Stellen, künftig Fehler, vor allem Verzögerungen, zu unterlassen und in peinlichen Sachen frühzeitig und umfassend den Oberrat in Stuttgart zu beteiligen. Die Prozessakten befinden sich heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart.