Wer eine Wärmepumpe hat, braucht kein Gas mehr. Was müssen Stuttgarter bei der Stilllegung des Anschlusses beachten? Foto: dpa
Dem Umstieg auf eine Wärmepumpe folgen in Tübingen bisher überraschende Extra-Kosten: für die Abtrennung vom Gasnetz. In Stuttgart gibt es die Kosten auch – aber mit einem Unterschied.
Ein Haushalt aus Tübingen hat sich mit Erstaunen an unsere Redaktion gewandt, weil die dortigen Stadtwerke 3332 Euro für die Abtrennung vom Gasnetz verlangen. Der Anlass: Jener Haushalt heizt inzwischen mit einer Wärmepumpe. Wir erklären, wie es dazu kommt und wie der Gasnetz-Betreiber in Stuttgart bei diesem Thema vorgeht.
Worum geht es bei dem Fall in Tübingen?
Die Eigentümerin eines Reihenhauses in Tübingen war sehr überrascht über die Post der dortigen Stadtwerke. Mit diesen Kosten habe sie nicht gerechnet: 3332 Euro verlangen die Stadtwerke Tübingen, um Haushalte endgültig vom Gasnetz abzutrennen. Jene Eigentümerin heizt seit Kurzem mit einer Wärmepumpe, der Gasanschluss wurde stillgelegt – aber eben noch nicht abgetrennt.
Hier verläuft eine Gasleitung: Wenn immer weniger Haushalte Gas nutzen, hat dies Auswirkungen auf das Netz. Foto: IMAGO/Rolf Poss
Nach spätestens vier Jahren sei sie verpflichtet, die Abtrennung zu veranlassen, entnimmt die Tübingerin dem Schreiben der Stadtwerke. Diese bestätigen die bisherige Praxis auf Nachfrage unserer Redaktion. Die vier Jahre seien eine Art Bedenkzeit, sagt eine Sprecherin.
„Während der vier Jahre sind aus Sicherheitsgründen regelmäßige Kontrollen verpflichtend“, sagt sie. Dabei fallen Kosten an, die die verbleibenden Kunden zu tragen habe. „Ohne Einnahme von Netzentgelten und damit ohne Gegenfinanzierung durch den Anschlussnehmer, der die Trennung verursacht hat.“ Ob die Stadtwerke an ihrer bisherigen Praxis festhalten werden, ist derzeit allerdings in der Schwebe.
Was sind die Gründe, die die Stadtwerke anführen?
„Die Herstellung oder Trennung eines Gas-Hausanschlusses verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand“, erklärt eine Sprecherin der Stadtwerke Tübingen. „Auf Grundlage des Verursacherprinzips, das der Niederdruckanschlussverordnung zugrunde liegt, wurden diese Kosten bisher an den Anschlussnehmer weiterverrechnet.“
Allerdings: Seit Dezember 2025 liege ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vor, „wonach die Erhebung von Kosten für die Stilllegung eines Gasnetzanschlusses beim Anschlussnehmer unzulässig ist“, räumt die Sprecherin der Stadtwerke Tübingen ein. „Eine Revision wurde zugelassen.“ Derzeit prüfe man, ob der Fall vollständig auf die Tübinger Situation übertragbar sei. Sollte dies zutreffen, „werden die Stadtwerke Tübingen bis zur endgültigen Entscheidung das bisherige Vorgehen aussetzen und keine Rechnungen für die Trennung von Gas-Hausanschlüssen erheben“.
Der Gasnetzbetreiber in Stuttgart – nämlich die Stuttgart Netze – gehen teils ähnlich, teils aber eben auch anders vor bei vergleichbaren Fällen. Wer in seinem Haus beispielsweise eine Wärmepumpe installiert und kein Gas mehr braucht, kann den Gasanschluss abtrennen lassen. Entscheidender Unterschied zu Tübingen: Es gibt keine Verpflichtung zur Abtrennung, wie der Sprecher Maximilian Hugger sagt.
„Sollten die Kunden ausdrücklich wünschen, dass ihr Anschluss nicht nur stillgelegt, sondern dauerhaft und physisch vom Gasnetz getrennt wird, erheben wir für diese bauliche Trennung vom Gasnetz ein einmaliges Entgelt in Höhe von 2250 Euro.“
Wie steht es um die Sicherheit?
Die Stadtwerke Tübingen führen auch Sicherheitsgründe dafür an, dass sie die Abtrennungen vorantreiben wollen. „Da jede an das Erdgasnetz angeschlossene Anlage ein Sicherheitsrisiko darstellt, reduziert eine geringere Anzahl solcher Anlagen das Gefährdungspotenzial“, so die Sprecherin. Ziel sei es daher, „die Netzinfrastruktur technisch schlank und übersichtlich zu halten, um Risiken zu minimieren und die betriebliche Sicherheit zu erhöhen“.
Der Sprecher des Stuttgarter Gasnetz-Betreibers sagt dazu: „Stillgelegte Gashausanschlüsse werden von der Stuttgart Netze wie in Betrieb befindliche Gashausanschlüsse behandelt.“ Alle erforderlichen Prüfungen würden weiterhin fristgerecht durchgeführt und auch dokumentiert. „Es entstehen den Kundinnen und Kunden keinerlei Kosten für diese Leistungen.“