Energiewende rund um Stuttgart Region will die Flächen für Windräder deutlich reduzieren

Von ursprünglich 106 Vorranggebieten sind vor der nun anstehenden zweiten Offenlegung in der Region Stuttgart 91 übrig geblieben. Foto: dpa/Soeren Stache

Wo sollen in Zukunft Windräder in der Region gebaut werden? Darüber diskutiert am Mittwoch die Regionalversammlung. Schon jetzt ist klar: Es gibt noch Gesprächsbedarf.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Es wird spannend: An diesem Mittwoch soll die Regionalversammlung im Stuttgarter Hospitalhof darüber entscheiden, mit welchen Vorranggebieten für Solar- und Windkraftanlagen die Region Stuttgart in die zweite Offenlegungsphase gehen will. Während es bei der Ausweisung von Photovoltaik-Flächen kaum Probleme gibt, birgt die Ausweisung von Flächen für Windräder Sprengstoff. Klar ist allerdings schon jetzt: Folgen die Regionalräte den Vorschlägen des Verbands Region Stuttgart (VRS), werden es deutlich weniger Gebiete sein als bei der ersten Auslegung im vergangenen Jahr.

 

Von den damals vorgestellten 106 Vorranggebieten werden wohl nur noch 91 übrig bleiben. Statt 2,6 Prozent der Regionalfläche sind dann nur noch etwas mehr als 1,9 Prozent für neue Windkraftanlagen vorgesehen. Damit erreicht die Region allerdings nur knapp das von der Landesregierung vorgegebene Ziel: Denn die hat im Klimaschutzgesetz festgelegt, dass jede der zwölf Planungsregionen in Baden-Württemberg mindestens 1,8 Prozent der eigenen Flächen für den Bau von Windkraftanlagen ausweisen muss. Gelingt das nicht, verlieren die Region das Recht, bei der Suche nach geeigneten Standorten für Windräder mitreden zu dürfen.

Keine Rücksicht auf die Stuttgarter Situation

Es sind gleich zwei Dinge, die viele Regionalräte dabei ärgern. Zum einen Hand hat das Land keine Rücksicht auf unterschiedliche Gegebenheiten in den zwölf Regionen genommen, sondern die Zielvorgabe von 1,8 Prozent pauschal jeder Region zugewiesen. Zum anderen hat die Landesregierung unter Hinweis auf den Nachholbedarf beim Ausbau erneuerbarer Energien den zeitlichen Rahmen deutlich verkürzt: Der Bund fordert die Umsetzung erst bis Ende 2032. Die Regionalverbände in Baden-Württemberg müssen ihre verbindlichen Satzungsbeschlüsse zur Teilfortschreibung des Regionalplans bereits bis Ende September 2025 fassen.

Es werden auch einige wenige neue Flächen definiert. Foto: stz/Zapletal

Die Zeit drängt also. Deshalb wird von Anfang Juni an die Bevölkerung sechs Wochen die Möglichkeit erhalten, zu dem Papier Stellung zu nehmen. Die Regionalversammlung soll dann in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause das Windkraftpaket endgültig schnüren. Als Basis für die vorliegenden Pläne dienten auch die 6500 Stellungnahmen, die den VRS im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens erreicht haben.

Drei Gebiete fallen wegen zwingender Ausschlusskriterien weg

Aufgrund zwingender Ausschlusskriterien – etwa der Wohnungsnutzung im Außenbereich, rechtskräftige Bauleitpläne oder Belange der Bundeswehr und der Flugsicherung - sind drei Vorranggebiete bei Deckenpfronn-Aidlingen (Kreis Böblingen), ein Waldstück bei Remshalden (Rems-Murr-Kreis) und ein Ackergelände bei Bad Boll (Kreis Göppingen) gestrichen worden. 35 weitere Vorranggebiete mussten aus diesem Grund verkleinert werden.

Ein besonders sensibles Wasserschutzgebiet verhindert auf Stuttgarter Gemarkung die Ausweisung eines Vorranggebiets im Bereich Spitalwald/Bernhartshöhe. Auch für die Verkleinerung von 19 weiteren Vorranggebieten ist der Wasserschutzverantwortlich.

Überlastungsschutz als Hauptgrund für den Verzicht

Für die größte Zahl an gestrichenen Vorranggebieten ist jedoch kein zwingendes Ausschlusskriterium verantwortlich. Vielmehr spielt hier der so genannte Überlastungsschutz eine zentrale Rolle. Um visuelle Überlastungen durch die Umzingelung von Ortschaften mit Windrädern zu verhindern, will die Region auf elf zunächst angedachte Gebiete verzichten.

Es handelt sich dabei, so betont der Chefplaner der Region Thomas Kiwitt, um Vorschläge der Geschäftsstelle. Diese zielten darauf ab, die vor Ort akzeptierten Gebiete weiterzuführen und konfliktbehaftete Gebiete aus der Kulisse zu nehmen. Kiwitt: „Die Akzeptanz vor Ort, also die positive Haltung der betroffenen Kommunen gegenüber dem jeweiligen Vorranggebiet, ist das zentrale Kriterium.“

Es gibt auch Gemeinden, die Windräder wollen

Solch positive Beispiel gibt es durchaus. Mehrere Gemeinden haben sogar die Aufnahme weiterer Vorranggebiete auf ihrer Gemarkung gefordert. Das ist unter anderem in Böhmenkirch und Wiesensteig (Kreis Göppingen) aber auch bei der Buocher Höhe auf Waiblinger Gemarkung der Fall. Bevor diese Flächen aber in die Pläne aufgenommen werden, sollen die zuständigen Behörden in den kommenden vier Wochen prüfen, ob eine solche Ausweitung möglich ist.

Am Mittwoch steht zudem ein Antrag der FDP-Fraktion im Raum: Die Partei will erreichen, dass die Regionalversammlung die Landesregierung auffordert, das Klimagesetz Baden-Württemberg zu überarbeiten um flexible Lösungen zu ermöglichen. Das vorliegende Ergebnis mache deutlich, dass der Puffer im stark besiedelten Raum Stuttgart nur wenig Spielraum für die Regionalversammlung lasse. Fraktionschef Kai Buschmann: „So ein Puffer wird aber dringend benötigt, falls sich weitere Verkleinerungen ergeben oder Vorranggebiete sogar wegfallen.“

Kiwitt spricht von tragfähigem Kompromiss

Bei den Stellungnahmen der Verwaltung finde sich bei 33 Vorranggebieten der Satz: „Die Vorgaben zur Erreichung des Flächenziels lassen nur sehr geringen Spielraum, um deren Belange in der Abwägung stärker zu gewichten.“ Buschmann: „Dieser Satz bedeutet, dass man in 33 von 91 Vorranggebieten vermutlich zu einem anderen Abwägungsergebnis gekommen wäre, wenn mehr Spielraum in der Gesamtkulisse vorhanden wäre.“ Dies sei eine unhaltbare Situation, Stuttgart werde am härtesten getroffen.

Thomas Kiwitt sieht das ein wenig anders. Er betont die hohe Transparenz des Planungsverfahrens und spricht von einem „Kompromiss, den ich für tragfähig halte“. Unterstützung erhält Kiwitt von seinem Chef, Regionaldirektor Alexander Lahl: „Schließlich ist es das Ziel, unsere planerische Hoheit in der Region zu erhalten.“

Kriterien für Vorranggebiete

Windstärke
Das zentrale und grundlegendes Kriterium für die Schaffung von Windkraftwerken ist natürlich ein ausreichendes Windangebot. Als Grundlage zur Beurteilung dient der Windatlas Baden-Württemberg 2019. Als relevanter Schwellenwert für die grundsätzliche Eignung wird eine „mittlere gekappte Windleistungsdichte“ von 215 Watt pro Quadratmeter in einer Höhe von 160 Metern über Grund angesetzt.

Ausnahmen
Verschiedene Gemeinden, die laut Windatlas nicht die geforderten Windmengen nachweisen können, aber gerne Windkraftanlagen auf ihren Gemarkungen schaffen wollen, bekommen jetzt aber noch einmal die Chance, nachzuweisen, dass die im Windatlas gesammelten Daten nicht mehr korrekt sind. Gelingt der Nachweis, können die Kommunen hoffen, auf ihren Gemarkungen Vorranggebiete ausweisen zu dürfen. hol

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