Erneuerbare Energien in Stuttgart Gefährden Windräder am Schloss Solitude die Weißenhofsiedlung?

Die Bürgerinitiative Pro Tauschwald ist der Ansicht, dass die Weißenhofsiedlung, die zum Weltkulturerbe gehört, durch die geplanten Windräder Schaden nehmen könnten. Foto: Lichtgut / Ferdinando Iannone

Die Bürgerinitiative Pro Tauschwald wirft dem Landesamt für Denkmalpflege Tricksereien bei ihrer Beurteilung des Windkraftprojekts vor. Indes äußert sich die Stadt Stuttgart erstmals dazu, unter welcher Grundvoraussetzung sie die Anlagen nur genehmigen könnte.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Es ist ganz schön starker Tobak, den die Bürgerinitiative Pro Tauschwald vorbringt: Es gebe ein hohes Risiko, schreibt sie in einem Papier, dass die Weißenhofsiedlung ihren Rang als Weltkulturerbe verlieren könnte, wenn die zwei bis vier Windräder im Wald zwischen Feuerbach und dem Schloss Solitude gebaut würden. Denn die Windräder stünden in direkter Sichtachse zu den Gebäuden. Und: Die Gegner werfen dem Landesamt für Denkmalpflege „eine Reihe Tricks“ vor, um dieses Risiko zu verschleiern. Wortwörtlich heißt es in einem Papier: „Eine solche Stellungnahme ist unseres Erachtens nicht mit den Amtspflichten einer Denkmalschutzbehörde vereinbar.“

 

Dem Dresdner Elbtal wurde der Status als Weltkulturerbe aberkannt

Worum geht es genau? Die Unesco schreibt vor, dass größere Bauvorhaben, egal ob Windrad oder Straße, in der Umgebung von Weltkulturerbestätten nicht zu einer – vor allem visuellen – Beeinträchtigung führen dürfen. Der bekannteste Fall ist das Dresdner Elbtal, dem die Unesco 2009 wegen des Baus der Waldschlösschenbrücke den Status als Weltkulturerbe aberkannt hat.

Allerdings gibt es keine strengen Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen im Umfeld von Welterbestätten. So hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Jahr 2023 entschieden, dass mehrere Windräder in einer Entfernung von knapp fünf Kilometern die Weltkulturlandschaft Oberes Mittelrheintal weder beeinträchtigten noch verunstalteten. Dagegen sind bei der Wieskirche im oberbayerischen Pfaffenwinkel Windräder im Umkreis von zehn Kilometern nicht erlaubt worden. Nach einer zehnjährigen Debatte könnten nun nur wenige Meter weiter aber drei Anlagen kommen, sagt Max Bertl, der Bürgermeister von Steingaden (Landkreis Weilheim-Schongau).

Der Regionalverband hat diesen Standort am sogenannten Sandkopf noch auf der Liste. Foto: Oliver Biwer

Die Gegner der geplanten Windräder in der Nähe des Schlosses Solitude schreiben nun in einem Papier, dass die Anlagen sogar nur etwa viereinhalb Kilometer vom Weißenhof entfernt gebaut würden. Konkret kritisiert die Bürgerinitiative das Landesamt für Denkmalpflege, weil dieses bewusst einen Standort für Fotos gewählt habe, bei der Bäume oder Autos im Weg stünden; so sei suggeriert worden, es bestehe keine Sichtachse zu den geplanten Windkraftanlagen. Auch sei nicht berücksichtigt worden, dass die Windmühlen 260 Meter hoch werden sollen. Die verwendeten Profile, so die Gegner, seien deshalb „ungeeignet und irreführend“.

Auf Nachfrage betont das Landesdenkmalamt, dass es in seiner Stellungnahme sogar weitergehende Sichtraumanalysen gefordert habe, um „sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigung vorliegt“, wie Julia Pieper sagt, die Sprecherin des zuständigen Regierungspräsidiums Stuttgart. Das heißt konkret, dass die Behörde zum jetzigen Zeitpunkt selbst eine Störung durch Windräder nicht ausschließt. Dies gilt im Übrigen auch für den Fernsehturm, der auf der deutschen Vorschlagsliste für die Unesco steht und in absehbarer Zeit ebenfalls Weltkulturerbe werden könnte. Diese Analysen lägen noch nicht vor, so Pieper weiter. Womöglich müsse sich dann eine sogenannte Kulturerbeverträglichkeitsprüfung anschließen.

Stuttgart genehmigt nur, wenn Regionalverband Standort zustimmt

Wie wahrscheinlich es ist, dass die Windräder im Wald zwischen Botnang und Feuerbach wirklich gebaut werden, kann derzeit niemand mit Gewissheit sagen. Zumindest hat sich die Stadt Stuttgart jetzt in einem wichtigen Punkt positioniert. Sven Matis, der Sprecher der Stadt, betont: „Sollte der Regionalverband den Standort nicht weiter verfolgen, scheint zumindest mittelfristig eine Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben.“ Theoretisch könnte die Stadt die Anlagen trotzdem genehmigen, aber nun soll es also keinen Alleingang über das Votum der Regionalversammlung hinweg geben.

Tatsächlich entscheidet der Regionalverband im Herbst darüber, welche Flächen sich in der Region Stuttgart für Windkraft eignen. Bislang steht der Stuttgarter Standort „Sandkopf“ mit 40 Hektar noch auf der Liste. Vor zehn Jahren hatte die Regionalversammlung den direkt benachbarten Standort im Tauschwald mit den Stimmen von CDU, Freie Wählern und FDP gestrichen, und an deren Mehrheit im Gremium hat sich seither nichts verändert.

Allerdings: Im Gegensatz zu der letzten Aktualisierung des Windkraftregionalplans muss jede Region nun nach einer Vorgabe des Landes zwingend 1,8 Prozent der Fläche ausweisen. Insofern tun sich die Regionalräte jetzt nicht mehr so leicht, jeden missliebigen Standort zu streichen.

Dass der Sandkopf ein schwieriger Standort ist, daran gibt es keinen Zweifel. Dort gibt es große Bedenken wegen des Vorkommens von Wanderfalken und Fledermäusen. Das denkmalgeschützte Schloss Solitude gehört zudem zu den wichtigen Landmarken in der Region Stuttgart. Und der Wald ist ein sehr bedeutendes Naherholungsgebiet für den Stuttgarter Norden und Westen. Die Stadtwerke Stuttgart wollen dort ein Windrad bauen, das Münchner Unternehmen MSE Solar ein bis drei Anlagen. Jürgen G. Reichert, der Vorsitzende der Bürgerinitiative, sprach sogar von zwei Rädern der Stadtwerke – das dementiert Stephan Stegmann, der Sprecher der Stadtwerke, auf Anfrage aber nochmals deutlich.

Eine kleine Fehde tragen im Übrigen auch die Stadt und die Bürgerinitiative aus. Letztere behauptet, auf ihre Bitte um Auskunft hin nur zehn Jahre alte Unterlagen und geschwärzte Dokumente erhalten zu haben, und diese seien auch erst vor Kurzem eingetroffen.

Sven Matis widerspricht dieser Darstellung, es handle sich ausschließlich um aktuelle Informationen: „Die Ausführungen der BI sind nicht nachvollziehbar.“ Jürgen G. Reichert korrigiert jetzt: Es seien die Unterlagen der Stadtwerke gewesen, die unzureichend und veraltet gewesen seien, dagegen habe die Stadt die aktuelle Akte übermittelt, allerdings auch mit einigen Schwärzungen.

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