Esslinger Bücherei-Debatte Der Streit um das Bürgerbegehren erreicht den Ratssaal

Bei der Einwohnerfragestunde im Gemeinderat schlugen die Wellen hoch. Foto: privat

Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens zur Esslinger Bücherei fühlen sich durch die Stadt behindert. In der Einwohnerfragestunde im Gemeinderat schlugen die Wellen hoch.

Reporter: Alexander Maier (adi)

Die Debatte über strenge Vorgaben der Stadt für das Bürgerbegehren zur Bücherei hat den Ratssaal erreicht. In der jüngsten Einwohnerfragestunde im Gemeinderat meldeten sich gleich drei Bürger zu Wort, die angekündigte Einschränkungen kritisierten.

 

Bis Ende September hat die Initiative für ein Bürgerbegehren zum künftigen Bücherei-Standort Zeit, um rund 5000 Unterschriften zu sammeln und damit einen neuerlichen Bürgerentscheid zu erreichen. Ein Schreiben aus dem Ordnungsamt hatte zuletzt für Unmut gesorgt, weil die Amtsleiterin strenge Regeln für die Unterschriftensammlung formuliert hatte, die nach Einschätzung der Initiative juristisch nicht begründet sind. Die Stadtverwaltung hält die Vorgaben weiterhin für korrekt, versucht jedoch, den Ball flach zu halten und bietet der Initiative ein Gespräch an.

Jörg Sanzenbacher, der sich bei der Unterschriftensammlung engagiert, bat um Auskunft, ob es ein Schreiben mit ähnlich strengen städtischen Vorgaben auch beim Bürgerentscheid 2018 gegeben habe. Ordnungsbürgermeister Yalcin Bayraktar konnte darüber in der Einwohnerfragestunde keine Auskunft geben: „Damals war ich noch gar nicht in Esslingen.“ Schreiben wie dieses seien jedoch „ein normaler Verwaltungsakt“, der Sache der Amtsleiterin sei.

Esslinger Initiative kritisiert die Stadt

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Esslinger Bücherei wollen einen neuen Bürgerentscheid erreichen. Foto: Roberto Bulgrin

Bayraktar versprach, die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens zu einem klärenden Gespräch einzuladen. Dabei wolle er Rena Farquhar, Hermann Beck und Martin Auerbach auch darauf hinweisen, dass andere Meinungen zum Bücherei-Standort zu respektieren seien. Eine Nachfrage von Sanzenbacher quittierte der Ordnungsbürgermeister so: „Das diskutiere ich nicht mit Ihnen, sondern mit den Vertrauenspersonen.“

Ein weiterer Bürger zweifelte wie zuvor bereits die Initiative daran, dass für ein Bürgerbegehren dieselben Regeln gelten sollen wie für Kommunalwahlen. Und er bat um Aufklärung, auf welche Gesetzesparagrafen sich die Stadt stützt. Die Argumentation, dass es sich bei dem Schreiben des Ordnungsamtes um einen „normalen Verwaltungsakt“ der Amtsleiterin handle, konnte der Bürger nicht teilen: „Wenn dem so wäre, müsste es eine formelle Rechtsbehelfsbelehrung geben.“

Esslinger OB: „Demokratie braucht Regeln“

Nach dem Bürgerentscheid 2019 war der Jubel groß bei den Initiatoren. Foto: Roberto Bulgrin

Ein anderer Bürger, der sich ebenfalls an der Unterschriftensammlung beteiligt, zeigte sich „erstaunt darüber, wie die Diskussion hier abläuft“. Er fühle sich durch die strengen Vorgaben der Stadt in seinen demokratischen Rechten benachteiligt. OB Matthias Klopfer erklärte derweil, beim Schreiben an die Initiative handle es sich um „eine neutrale Einschätzung der Verwaltung“, wie es sie in vergleichbaren Fällen auch anderswo gebe. Demokratie brauche Regeln. Nun werde man die juristische Bewertung nochmals anschauen und dann entscheiden, ob es Korrekturbedarf gibt.

Unterdessen hat sich die Initiative an den Verein Mehr Demokratie gewandt, der bundesweit bei Bürgerbegehren und -entscheiden berät und der auch das Esslinger Bürgerbegehren 2018 begleitet hatte. Landesvorstandsmitglied Edgar Wunder ließ Farquhar, Beck und Auerbach wissen: „Ein Schreiben dieses Inhalts habe ich bei meiner 20-jährigen Beschäftigung mit Bürgerbegehren noch nie erlebt, es dürfte einmalig sein. Informationsstände im öffentlichen Raum unterliegen einer Genehmigungspflicht. Spricht jedoch eine Person A eine Person B auf einer öffentlichen Straße an, um sie um irgendetwas zu bitten (zum Beispiel eine Unterschrift für ein Bürgerbegehren), so unterliegt dies keiner Gezeige- oder Anzeigepflicht. Solches zu behaupten, ist ohne Rechtsgrundlage. In dem Schreiben wird eine Rechtsgrundlage weder benannt noch überhaupt versucht, eine solche irgendwie abzuleiten.“

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