Esslinger Bücherei-Debatte Soll die Bibliothek während der Bauzeit umziehen?
Nach dem Bürgerentscheid zum Standort der Esslinger Stadtbücherei muss der Gemeinderat am 18. Mai die Weichen stellen. Noch sind einige offene Fragen zu klären.
Nach dem Bürgerentscheid zum Standort der Esslinger Stadtbücherei muss der Gemeinderat am 18. Mai die Weichen stellen. Noch sind einige offene Fragen zu klären.
Seit drei Jahrzehnten ist die Stadtbücherei ein Dauerthema in Esslingen. Immer wieder wurde über eine Erweiterung diskutiert, mit den Jahren ist ein erheblicher Sanierungsstau entstanden, weil man einer großen Lösung nicht vorgreifen wollte, die jedoch auf sich warten lässt. Zwei Bürgerentscheide liegen hinter den Esslingern, die sich beide Male klar für eine Zukunft der Bibliothek im Bebenhäuser Pfleghof ausgesprochen haben. Nun sollen die quälend langen Diskussionen ein Ende haben. Wenn der Gemeinderat am 18. Mai über das weitere Vorgehen entscheidet, ist noch einiges zu klären.
Soll die geplante Sanierung bei laufendem Betrieb über die Bühne gehen, oder soll die Bibliothek während der Bauzeit in ein Ausweichquartier umziehen? Soll die Stadt ein Sanierungsgebiet beantragen, das finanziell manches erleichtern könnte? Und was wird aus dem Nachbarhaus Heugasse 11, das seit den 90er-Jahren immer wieder als Erweiterungsoption genannt wird?
Ehe der Gemeinderat die nächsten Weichen stellt, ging es im Ausschuss für Bauen, Mobilität und Klimaschutz (ABMK) nochmals ins Detail. Erklärtes Ziel ist das, was man im Rathaus gern als „kleine, feine Sanierung“ bezeichnet. Rund 19 Millionen Euro sind dafür kalkuliert. 37 Sanierungsbausteine hat der Eigenbetrieb Städtische Gebäude (SGE) auf dem Zettel, die bis 2032 abgearbeitet werden sollen. Vieles betrifft die Gebäudesubstanz, manches auch die konzeptionelle Weiterentwicklung der Bücherei-Arbeit. Die Heugasse 11 „ist nicht Gegenstand der Planung und Sanierung“, wie es in der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung heißt. Ein Verkauf scheint aber vorerst auch vom Tisch zu sein. Erst soll klar sein, wie es in der östlichen Altstadt insgesamt weitergeht.
Die Stadt möchte ein Sanierungsgebiet ausweisen, das deutlich über den Pfleghof und die Heugasse 11 hinausreicht und stattliche Zuschüsse aus der Städtebauförderung bringen könnte. Beschlusslage ist bislang, dass die Bücherei bei laufendem Betrieb modernisiert werden soll. Doch das sieht man im Rathaus mit Blick auf das Bücherei-Personal und die Nutzer mittlerweile kritisch. Die Verwaltung empfiehlt nun „die Untersuchung der räumlichen Möglichkeiten und finanziellen Auswirkungen einer interimistischen Unterbringung der Bücherei während der Baumaßnahmen im Pfleghof“ – die Kosten für ein Interimsquartier werden auf 2,4 Millionen Euro geschätzt. Als Möglichkeit ist die derzeitige Bibliothek der Hochschule an der Flandernstraße im Gespräch.
SGE-Chef Oliver Wannek konkretisierte im ABMK verschiedene Aspekte der anstehenden Entscheidung: Eine Erweiterung der Bücherei um das Nachbarhaus Heugasse 11 ist nach seiner Einschätzung aufwendig und teuer – die Kosten schätzt er auf zwölf Millionen Euro. Eine reine Wohn- oder Büronutzung beziffert er auf rund vier Millionen Euro. Überlegungen, zwei leer stehende Wohnungen im Pfleghof der Bücherei zuzuschlagen, um Extra-Fläche zu schaffen, erteilte er eine Absage, weil dann – so Wannek – eine Baugenehmigung nötig wäre.
Im ABMK gingen die Meinungen auseinander. Tim Hauser (CDU) wunderte sich, dass die Verwaltung stets für eine Sanierung bei laufendem Betrieb plädiert hatte, nun aber doch ein Ausweichquartier favorisiert. Die Kosten dafür fehlten an anderer Stelle. Deshalb möchte Hauser geklärt wissen, welche Nachnutzung für ein Interim denkbar wäre. Ben Baecker (Grüne) findet ein Ausweichquartier während des Bücherei-Umbaus zwingend notwendig: „Das sind wir den Nutzern und den Mitarbeitern schuldig.“ Vielleicht ließen sich die Kosten für ein Interim ja noch drücken. Christa Müller (SPD) legt Wert darauf, dass junge Menschen und Familien möglichst viel Platz in der künftigen Bibliothek finden und dass die Barrierefreiheit großgeschrieben wird. Und: „Wir sind klar für ein Interim.“
Damit die Stadt nicht weitere Zeit verliert, beantragten die Freien Wähler, die Stadt möge „unverzüglich mit der Marktsondierung sowie der Prüfung potenzieller Interimsstandorte für die Stadtbücherei beginnen“. Ihr Vertreter Michael Weinmann sieht als Handwerker durchaus Möglichkeiten, die Belastungen während der Bauzeit in Grenzen zu halten. Monika Heim (Linke/FÜR) verwies als gelernte Bibliothekarin auf die Schwierigkeiten einer Sanierung bei laufendem Betrieb. Jürgen Häußler (AfD) möchte mit der Bücherei-Modernisierung schnell vorankommen. Seine Fraktion hatte unlängst beantragt, mit Blick auf die Zukunft „Planungen in die Wege zu leiten, die die Einbindung des Gebäudes Heugasse 11 in eine Gesamtkonzeption der Stadtbücherei Esslingen im Bebenhäuser Pfleghof zum Gegenstand haben“. Brigitte Häfele (beratend für FDP/Volt) erinnerte daran, dass auch Schulen schon bei laufendem Betrieb saniert worden seien: „Da kann man Möglichkeiten finden.“ Und Andreas Klöpfer (WIR/Sportplätze erhalten) fand es mit Blick auf ein Interim „wichtig, dass wir ein städtisches Eigentum investieren“.
Rechtlich
Städte und Gemeinden können Sanierungsgebiete festlegen, um städtebauliche Missstände durch Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen zu beheben, die finanziell gefördert werden.
Inhaltlich
Die Stadtverwaltung möchte ein Sanierungsgebiet für Teile der Esslinger Altstadt ausweisen, das deutlich über den Bebenhäuser Pfleghof und die Heugasse 11 hinausreicht. Stimmt der Gemeinderat zu, soll noch in diesem Quartal ein Konzept für die Altstadt formuliert werden. Außerdem stehen vertiefende Untersuchungen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung an. Im dritten Quartal 2026 soll der Antrag auf ein Sanierungsgebiet im Regierungspräsidium eingereicht werden. Im ersten Quartal 2027 soll über die Anerkennung eines Sanierungsgebiets und mögliche Fördermittel entschieden werden. Im zweiten Quartal 2027 würde der Gemeinderat dann eine Satzung beschließen. Fördermittel können für die Dauer von acht Jahren bewilligt werden, Verlängerungen sind möglich. Die Stadt könnte 60 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen, für Denkmale und andere besondere Gebäude gibt es einen Aufschlag.