Was ist erlaubt, wenn Martin Auerbach, Rena Farquhar und Hermann Beck (von links) in der Stadt Unterschriften sammeln? Foto: Roberto Bulgrin
Eine Initiative für ein Bürgerbegehren zum Standort der Stadtbücherei sammelt derzeit Unterschriften für einen Bürgerentscheid. Ein Brief aus dem Rathaus sorgt nun für Unmut.
Das Bürgerbegehren zum künftigen Standort der Stadtbücherei läuft, und die Initiatoren berichten von vielen positiven Reaktionen. Umso überraschter waren Rena Farquhar, Hermann Beck und Martin Auerbach, als ihnen nun ein Schreiben des städtischen Ordnungsamts ins Haus flatterte. Was Amtsleiterin Brigitte Länge als Hinweise auf geltende gesetzliche Regelungen bezeichnet, werten Farquhar, Beck und Auerbach als Versuch, die Sammlung von Unterschriften zu behindern. Sollte die Stadt keinen „praktikablen Rahmen“ für das Bürgerbegehren schaffen, wollen die Initiatoren notfalls die Rechtsaufsicht oder sogar die Verwaltungsgerichte anrufen.
Ende Juni hatte der Gemeinderat mit nur einer Stimme Mehrheit beschlossen, das frühere Modehaus Kögel zu kaufen, um dort die Stadtbücherei unterzubringen. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens bleiben drei Monate Zeit, um rund 5000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid zu sammeln. Nach Ansicht der Ordnungsamtsleiterin gelten für ein Bürgerbegehren dieselben Regeln wie für Kommunal- oder OB-Wahlen.
Eine knappe Ratsmehrheit sieht die Zukunft der Stadtbücherei im früheren Modehaus Kögel. Foto: Roberto Bulgrin
Die Stadt nennt zwölf Standorte, an denen auf Antrag Informationsstände möglich wären. Solche Sondernutzungen seien kostenfrei, aber erlaubnispflichtig. „Die Ansprache von Passanten ohne einen Informationsstand oder die Verteilung von Flyern hält die Stadtverwaltung für kritisch“, erklärt die Stadt. „Unsere Erfahrung ist, dass sich Passanten bedrängt fühlen, wenn auf sie zugegangen wird und sie unvermittelt um eine Unterschrift gebeten werden. Ein Informationsstand ist hingegen gut sichtbar und die Passanten können selbst entscheiden, ob sie zum Informationsstand hingehen.“
Die Ansprache von Passanten von einem Infostand aus wirke „weniger wie ein ‚Überfall‘ auf die Personen, da der Informationsstand zuvor bereits wahrgenommen werden konnte“. Und weiter schreibt die Stadt: „Eine Verteilung von Flyern ohne ein kleines Präsent wird im Bereich der Fußgängerzonen grundsätzlich nicht zugelassen, da das Informationsmaterial häufig weggeworfen wird und dann die Stadtreinigung mit der Beseitigung des Mülls beschäftigt ist.“ Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum seien Unterschriftensammlungen mit dem Veranstalter abzusprechen. Bei städtischen Veranstaltungen wie dem Estival oder dem Ehrenamtstag im Kino auf der Burg dürfen Unterschriften auf dem Veranstaltungsgelände ebenso wenig gesammelt werden wie in öffentlichen Einrichtungen.
Der Bebenhäuser Pfleghof ist vielen als Bücherei-Standort ans Herz gewachsen. Foto: Roberto Bulgrin
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben mit Erstaunen reagiert. „Für mich als Juristin ist dieses Vorgehen unerträglich. Ein Bürgerbegehren ist ein Akt direkter Demokratie“, erklärt Rena Farquhar, die sich mit einem Professor für Verwaltungsrecht beraten hat: „Er hat nur mit Kopfschütteln reagiert.“ Ähnlich erging es Hermann Beck und Martin Auerbach, die sich wundern: „Eigentlich müsste die Stadt an einer möglichst großen Beteiligung interessiert sein, weil ein Thema, das so viele Menschen seit so vielen Jahren beschäftigt, auf einer möglichst breiten Basis entschieden werden sollte.“
Die Initiative erklärt, ein Bürgerbegehren sei kein Wahlvorgang im Sinne des Kommunalwahlgesetzes. Die Rechtsprechung bestätige, dass restriktive Auflagen unzulässig sind, wenn sie die Wahrnehmung direkter Demokratie unverhältnismäßig erschweren. Weil eine digitale Teilnahme an Bürgerbegehren nicht vorgesehen ist, müsse das Sammeln von Unterschriften zwangsläufig im öffentlichen Raum stattfinden. Unter solchen Vorzeichen kommen die Initiatoren des Bürgerbegehrens zu dem Schluss: „Alle Bundesländer sehen daher eine ‚freie Sammlung’ von Unterschriften vor. Die Auflagen des Ordnungsamtes stellen insofern eine unverhältnismäßige Einschränkung dar, die wir nicht hinnehmen können. Selbstverständlich werden wir darauf hinweisen, dass ‚Belästigungen’ zu unterbleiben haben.“
Esslinger Initiative ist „jederzeit gesprächsbereit“
Deshalb bitten Farquhar, Beck und Auerbach die Verwaltung um Bestätigung, „dass spontane (Mobil-)Sammlungen ohne festen Stand, ruhige Flyer-Verteilung und direkte angemessene Ansprache im gesamten Fußgängerzonenbereich zulässig sind, sofern der Verkehr nicht beeinträchtigt wird“. Außerdem wollen sie eine Pauschalerlaubnis für Infostände an den genannten Standorten, die Auslage von Listen an zentralen Stellen in öffentlichen Gebäuden und „einen kooperativen Gesprächstermin binnen fünf Tagen“. „Wir möchten betonen, dass unser Bürgerbegehren ein von vielen Esslinger Bürgerinnen und Bürgern getragenes Anliegen ist“, betonen die Initiatoren in ihrem Schreiben an die Stadt. „Eine offene, unterstützende Haltung der Stadtverwaltung würde die demokratische Kultur unserer Stadt stärken.“ Und sie versprechen: „Wir sind jederzeit gesprächsbereit, um gemeinsam einen praktikablen Rahmen zu schaffen.“
Wie läuft die Bücherei-Entscheidung
Ratsbeschluss Ende Juni hat der Esslinger Gemeinderat mit einer Stimme Mehrheit beschlossen, das frühere Modehaus Kögel zu kaufen und die Stadtbücherei dorthin zu verlegen. Außerdem möchte die Stadtverwaltung bis zum kommenden Jahr ihre Überlegungen konkretisieren, im Bebenhäuser Pfleghof, wo bislang die Bücherei untergebracht ist, ein Kulturquartier zu schaffen, wo Stadtmuseum, Schreiber-Museum und die Ausstellungsflächen aus dem Schwörhaus zusammengefasst werden können. Kritiker der Beschlüsse verweisen auf einen Bürgerentscheid von 2019, der eine klare Mehrheit für eine Modernisierung und Erweiterung der Bücherei am bisherigen Standort im Bebenhäuser Pfleghof und dem Nachbarhaus Heugasse 11 vorsehen.
Bürgerbegehren Ein Bürgerbegehren muss von mindestens sieben Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet werden und die Frage, über die entschieden werden soll, sowie eine Begründung und einen Kostendeckungsvorschlag enthalten. Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat.
Bürgerentscheid Beim Bürgerentscheid stimmen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde über die gestellte Frage ab. Die Mehrheit der gültigen Stimmen (ja oder nein) entscheidet. Diese Mehrheit muss zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen. Ist dies nicht der Fall, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden. Der Bürgerentscheid ist innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über seine Zulässigkeit durchzuführen in Absprache mit den Initiatoren ist auch ein späterer Termin möglich.