Der Esslinger Gemeinderat hat sich für einen Umzug ins frühere Kögel-Haus entschieden – die Debatte ist noch nicht vorbei. Nun wird ein Bürgerentscheid angestrebt.
Der geplante Umzug der Stadtbücherei ins frühere Modehaus Kögel bleibt nach der denkbar knappen Zustimmung im Gemeinderat umstritten. Nur wenige Tage nach dem Grundsatzbeschluss hat eine Initiative um die Ratsmitglieder Rena Farquhar, Martin Auerbach und Hermann Beck ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht – ihr Ziel ist ein Bürgerentscheid. Damit reagieren sie auf die anhaltende Kritik vieler Bürgerinnen und Bürger, die auf den vom Gemeinderat kassierten Bürgerentscheid vom Februar 2019 verweisen.
Damals hatte eine überwältigende Mehrheit für eine Modernisierung und Erweiterung der Bücherei im Bebenhäuser Pfleghof votiert. Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens steht fest: „Eine Entscheidung, die die Bürgerschaft an sich gezogen hatte, kann ohne ein neues Votum der Esslingerinnen und Esslinger nicht einfach anders getroffen werden.“
Bürgerbeteiligung in Esslingen: „Schlüssel zum Erfolg“
2018 hatte der Gemeinderat nach kontroversen Debatten einen Bücherei-Neubau in der Küferstraße beschlossen. Nur einen Tag später hatten die damaligen SPD-Stadträte Wolfgang Drexler und Klaus Hummel sowie die heutige SPD-Stadträtin Ulrike Gräter ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht, um die Entscheidung per Bürgerentscheid zu korrigieren. Gräter hatte 2018 in Anspielung auf den damaligen Oberbürgermeister Zieger betont: „Ich bin mit dem OB einig, dass eine breite Bürgerbeteiligung der Schlüssel zum Erfolg ist. Die muss es aber von Anfang an und nicht erst hinterher geben.“
So sehen das die Ratsmitglieder Rena Farquhar (FDP/Volt), Martin Auerbach (Linke/FÜR) und Hermann Beck (WIR/Sportplätze erhalten) auch heute noch. Deshalb wollen die drei beim Bürgerbegehren vorangehen. Zu den Erstunterzeichnern gehören die Ratsmitglieder Anita Maticevic (FDP/Volt) und Michael Zöllner (Linke/FÜR). Und auch aus den Reihen derer, die sich 2018 für das Bürgerbegehren und 2019 für den Bürgerentscheid engagiert hatten, gibt es Zuspruch.
Esslinger hatten sich 2019 klar entschieden
„Viele haben uns schon vor der Gemeinderats-Entscheidung aufgefordert, uns dafür einzusetzen, dass die Bürgerschaft erneut über den Bücherei-Standort entscheiden darf“, erklärt Hermann Beck, der schon 2018/19 aktiv dabei war. Und Martin Auerbach betont: „Rechtlich mag es möglich sein, nach drei Jahren einen Bürgerentscheid aufzuheben, moralisch ist es das nicht.“
Rena Farquhar ist überzeugt, dass ein Bürgerbegehren im vorliegenden Fall der richtige Schritt ist: „Die Bürgerschaft hat 2019 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dass die Stadtbücherei im Bebenhäuser Pfleghof bleiben, modernisiert und erweitert werden soll. Um von diesem demokratisch legitimierten Votum abzuweichen, müssen Argumente vorliegen, die den Verbleib am jetzigen Standort geradezu verantwortungslos erscheinen lassen. Die Tatsache, dass der Bürger im Rahmen des Bürgerbegehrens die neue Option ‚Ankauf Kögel’ nicht als Wahloption hatte, reicht nicht aus. So darf man mit dem Bürgerwillen nicht umgehen.“
Das sieht auch Erstunterzeichnerin Anita Maticevic so: „Es ist ein völlig falsches Signal, wenn man den Bürgerwillen nicht respektiert. Wenn wir das akzeptieren, kann künftig jeder Bürgerentscheid ausgehebelt werden, indem man ihn nur lange genug aussitzt. Das dürfen wir im Sinne der Demokratie nicht zulassen.“
5000 Unterschriften von Menschen aus Esslingen – dann kommt der Bürgerentscheid
Rund 5000 gültige Unterschriften von Esslingerinnen und Esslingern brauchen die Initiatoren für einen neuerlichen Bürgerentscheid. Dafür bleiben ihnen vom Tag der Bekanntgabe des Ratsbeschlusses für Kögel drei Monate. Die drei Vertrauenspersonen, die als Ansprechpartner der Stadt fungieren, sind überzeugt, dass nicht nur bekennende Pfleghof-Anhänger unterzeichnen werden. „Jeder hat beim Bürgerentscheid die Möglichkeit, die Variante zu wählen, die er oder sie für die beste hält“, sagt Rena Farquhar. Dass ein neuerliches Referendum die Stadtgesellschaft spalten könnte, glaubt Hermann Beck nicht: „Das Gegenteil wird der Fall sein. Was die Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich entscheiden, ist dann gesetzt.“
Erstunterzeichner Michael Zöllner sieht das Bürgerbegehren als Konsequenz aus dem Umgang mit dem Bürgerentscheid von 2019: „Der erste Bürgerentscheid wurde bewusst unterlaufen, die Renovierungskosten für den Pfleghof auf 61,5 Millionen Euro hochmanipuliert. Ein neuer Bürgerentscheid ist im Sinne der Bürgerbeteiligung zwingend.“ Dass die Kögel-Befürworter nicht zuletzt auf zusätzlichen Platzbedarf für junge Menschen in der Innenstadt hinweisen, kann Anita Maticevic nachvollziehen. Doch sie findet: „Dazu muss die Bücherei nicht unbedingt ins Kögel-Gebäude umziehen. Dafür lassen sich auch andere Flächen finden.“
Erstes Treffen der neuen Esslinger Initiative
Die Initiative für ein Bürgerbegehren trifft sich am Mittwoch, 9. Juli, um 19.30 Uhr im Saal des Mehrgenerationenhauses (Weilstraße 8 in der Pliensauvorstadt). Unterschriftenlisten können per E-Mail unter es-entscheidetselbst@gmx.de angefordert und beim Treffen abgeholt werden.
Die rechtlichen Aspekte
Entscheidung
Die baden-württembergische Gemeindeordnung sieht vor, dass Themen, für die der Gemeinderat zuständig ist, den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden können. „Darunter fallen zum Beispiel der Bau, die wesentliche Erweiterung oder auch die Schließung eines Schwimmbades, einer Bücherei oder von Freizeit- und Begegnungsstätten“, schreibt die Landesregierung. Ein Bürgerentscheid kann vom Gemeinderat beschlossen werden oder – wie im Falle der Esslinger Stadtbücherei, wo der Gemeinderat einen neuerlichen Bürgerentscheid abgelehnt hat – von Bürgerinnen und Bürgern mit Hilfe eines Bürgerbegehrens durchgesetzt werden.
Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren muss von mindestens sieben Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet werden. Und es muss die Frage, über die entschieden werden soll, sowie eine Begründung und einen Kostendeckungsvorschlag enthalten. Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat.
Bürgerentscheid
Beim Bürgerentscheid stimmen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde über die gestellte Frage ab. Die Mehrheit der gültigen Stimmen (ja oder nein) entscheidet. Diese Mehrheit muss zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen. Ist dies nicht der Fall, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden. Der Bürgerentscheid ist innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über seine Zulässigkeit durchzuführen. In Absprache mit den Initiatoren ist auch ein späterer Termin möglich.