Nach der Panne mit Briefwahl-Unterlagen zum Esslinger Bürgerentscheid erhielten bislang 70 Esslinger neue Wahlunterlagen. Wer unsicher ist, kann im Rathaus nachfragen.
Das Interesse vieler Esslinger, sich per Briefwahl an der Landtagswahl und dem Bürgerentscheid zur Stadtbücherei zu beteiligen, ist groß. Vergangenen Freitag musste die Stadt jedoch eine Panne vermelden: In den ersten Tagen waren in rund 8000 Fällen fehlerhafte Briefwahlunterlagen zum Bürgerentscheid verschickt worden. Die Landtagswahl ist nicht betroffen. Die Stadt bemüht sich um Schadensbegrenzung: Alle Wählerinnen und Wähler, die bis 4. Februar Briefwahlunterlagen zum Bürgerentscheid beantragt haben, wurden angeschrieben und auf den Fehler hingewiesen.
Ungültige Unterlagen werden nicht zurückgeschickt
Wählerinnen und Wähler, die unsicher sind, ob sie ihre Unterlagen korrekt abgegeben oder den Wahlschein vielleicht falsch eingelegt haben, können sich beim Wahlamt, per E-Mail unter: Wahlamt@esslingen.de oder unter Telefon 0711 / 35 12-33 46 melden. Bislang gab es 150 Anfragen. „Viele Unsicherheiten konnten ausgeräumt werden, in 70 Fällen wurden sicherheitshalber neue Wahlunterlagen verschickt, die alten wurden für ungültig erklärt“, heißt es im Rathaus. Bereits eingesandte und für ungültig erklärte Wahlunterlagen werden – anders als zunächst in unserer Zeitung gemeldet – nicht zurückgeschickt. Sie werden „natürlich auch nicht geöffnet, sondern im Zuge des Wahlsonntags letztendlich aussortiert. So sieht es das Wahlrecht vor“, teilt die Stadt mit.
Auf den gelben Wahlscheinen zum Bürgerentscheid, die bis 4. Februar im Wahlamt angefordert worden waren, heißt es auf der Vorderseite fälschlicherweise: „Dann erst den Wahlschein in den gelben Wahlbriefumschlag stecken.“ Tatsächlich müsste dort jedoch stehen: „Dann erst den Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag stecken.“ Die Stadt betont, dass die Anleitung auf der Rückseite des gelben Wahlscheins korrekt sei. Briefwähler, die ihre Unterlagen bis zum 4. Februar beantragt haben, werden gebeten, vor der Stimmabgabe alles genau zu prüfen und ihre Stimmzettel korrekt in die vorgesehenen Umschläge einzulegen. Bei Anträgen auf Briefwahl, die ab dem 5. Februar gestellt wurden, sei der Fehler korrigiert worden.