Ex-Bordellbesitzer aus Stuttgart Steuerhinterziehung: Gericht will ein Geständnis von Jürgen Rudloff

Jürgen Rudloff soll sich erklären. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

In dem Verfahren gegen den ehemaligen Rotlicht-Unternehmer geht es laut Anklage um Steuerschulden von 1,3 Millionen Euro. Wird er sich auf eine Verständigung einlassen?

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Jürgen Rudloffs Gesichtszüge sind angespannt. Vor ihm liegt ein Zettel. Er weiß, dass es für den Ausgang des Verfahrens darauf ankommt, was er jetzt erklärt. Es ist Mittwoch. Wenn er noch ein bisschen Zeit bekommen könne, wäre es ihm recht. Es gehe ihm gerade gesundheitlich nicht so gut, sagt er nervös. Freitag dann also, so die Verabredung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten. Der Tag hätte der Tag sein können, an dem sich entscheidet, wie es weitergeht in diesem Verfahren, in dem der 71-Jährige wegen Steuerhinterziehung angeklagt ist.

 

Ohne Geständnis keine Verständigung

Rudloff, dessen geschäftliches Engagement in der Prostitution mit einer Großrazzia in all seinen Bordellen im November 2014 und der Verurteilung im Jahr 2019 wegen der Beihilfe zu Menschenhandel, Zwangsprostitution und Investorenbetrug endete, will nach neun Verhandlungstagen reden. Oder besser gesagt: Er muss jetzt reden. Ohne Geständnis keine Verständigung und damit auch keine Einstellung des Verfahrens. Anderenfalls steht für ihn im schlimmsten aller Fälle ein Haftstrafe im Raum.

Er wird in seinem Vortrag vielleicht auch erklären, wie er mit „unter 1000 Euro“ Jahresrente, wie der Steuerfahnder ermittelt hat, weiter in seiner 2020 zwangsversteigerten millionenschweren Villa im Stuttgarter Westen lebt. Vor allem aber muss er seine Sicht auf seine Steuerschulden darlegen. Und noch viel wichtiger: Er muss in Vorleistung gehen und zahlen, wenn das aktuelle Verfahren ohne Urteil enden soll. Nur unter diesen Auflagen kann es eingestellt werden. Das Geld müsse, so hat es Günter Necker, der Vorsitzende Richter der 6. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart, gleich zum Prozessauftakt Ende Juni deutlich gemacht, auf dem Konto des Finanzamts oder auf einem Treuhandkonto verbucht sein. Absichtserklärung reichen hier niemandem mehr.

Denn es geht in dieser Anklage, in der den ehemaligen Bordellbetreiber seine Vergangenheit einholt, um Steuerhinterziehung in Höhe von 1,3 Millionen Euro. So steht es in der Anklage. Der ehemalige Betreiber des Paradise-Bordells in Leinfelden-Echterdingen soll die Erlöse aus dem Verkauf seiner Anteile an weiteren Bordellen in Frankfurt und Saarbrücken und weitere Einnahmen nicht in vollem Umfang versteuert haben. Aus Sicht seines Anwalts ließe sich die Steuerschuld jedoch auch niedriger ansetzen. Aus Sicht des Gerichtes könnte sie nach der bisherigen Beweislage bei bis zu 850 000 Euro liegen. Käme es zu einer Verständigung, könnte man sich auf eine Steuerschuld um die 600 000 Euro einigen, berichtet Necker aus dem Erörterungsgespräch, das die Beteiligten eine Woche zuvor geführt haben.

Zweiter Mietvertrag

Der zuständige Steuerfahnder aus Stuttgart hat sich in seinen Ermittlungen durch ein komplexes Firmengeflecht aus Betriebs- und Immobiliengesellschaften an den Bordell-Standorten Saarbrücken, Frankfurt und Leinfelden-Echterdingen gekämpft. Rudloff selbst hat an anderer Stelle offenbar eingestanden, dass Zahlungen auf ungewöhnlichen Wegen auf den unterschiedlichen Konten eingegangen seien. Der Steuerfahnder hat für die Ungereimtheiten in diesem Firmengeflecht nur eine Erklärung gefunden: Steuerhinterziehung. So gibt es beispielsweise einen Vertrag, der festhält, dass Rudloff 50 Prozent seiner Anteile am Frankfurter Bordell Palace für 1,6 Millionen Euro an einen Stuttgarter Geschäftsmann verkauft hat. Für den Verkauf der restlichen 50 Prozent sagt ein weiterer Kaufvertrag mit einem Frankfurter Bekannten lediglich, man werde außervertraglich eine Lösung finden. Einen Betrag nennt das Schriftstück nicht. Aber nicht nur der Steuerfahnder und die Staatsanwaltschaft fragen sich, warum der Kaufmann Rudloff beim zweiten Verkauf nur 300 000 Euro verlangt haben soll, wie er sagt. Desweiteren gibt es einen Mietvertrag für das Etablissement in Saarbrücken, der erst 2022 aufgetaucht ist und nicht schon bei der Großrazzia im November 2014. In diesem zweiten Mietvertrag beträgt die Miete statt 33 500 nur noch 13 500 Euro. Das wären monatlich 20 000 Euro weniger steuerrelevante Einnahmen.

Nach dem Paradise-Prozess hat die Staatsanwaltschaft 2019 weitere Ermittlungen veranlasst. Foto: 7aktuell.de

Jürgen Rudloff hat am Freitag überraschenderweise noch ein bisschen mehr Zeit bekommen, über seine Erklärung für all das nachzudenken. Wegen eines Krankheitsfall in der Kammer hat das Gericht nur zehn Minuten verhandelt. In dieser Zeit verlas der Vorsitzende die Begründung dafür, warum das Gericht den Antrag seines Pflichtverteidiger abgelehnt habe, das Verfahren wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung einzustellen. Ein Teil der Vorwürfe habe sich erst aus dem Paradise-Strafverfahren ergeben. Und nach der Haftentlassung 2021 habe die Staatsanwaltschaft zunächst darauf gewartet, ob Rudloff seinen Steuerpflichten nachkomme. Was offenbar nicht geschah.

Das Verfahren geht jetzt erst einmal in die Sommerpause. Es wird am 25. August fortgesetzt.

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