„F13“ Baden-Württembergs Verwaltungs-KI – Exportschlager oder Ladenhüter?
Die baden-württembergische Landesregierung wirbt für ihre mit Aleph Alpha entwickelte KI „F13“. Eine Umfrage zeigt kurz vor dem Verkaufsstart, wie das Interesse ist.
Die baden-württembergische Landesregierung wirbt für ihre mit Aleph Alpha entwickelte KI „F13“. Eine Umfrage zeigt kurz vor dem Verkaufsstart, wie das Interesse ist.
Am 15. Oktober zeigt sich, ob die „Verwaltung der Zukunft“ aus Baden-Württemberg kommt. Nichts weniger hat der der baden-württembergische Staatsminister Florian Stegmann Mitte Juli bei einem Presseevent den Nutzern der von ihm erdachten und mit dem Heidelberger Startup Aleph Alpha entwickelten Verwaltungs-KI „F13" versprochen. Das Programm kann Texte zusammenzufassen, im Verwaltungsarchiv recherchieren und Texte wie Kabinettsvorlagen, Antworten auf Landtagsanfragen oder Bürgerbriefe formulieren.
Ein Prototyp wurde von dem im Staatsministerium angesiedelten „Innolab“ zum fertigen, mittlerweile für alle Ministeriumsmitarbeiter verfügbaren Produkt weiterentwickelt. Baden-Württemberg sei „auch beim konkreten Einsatz von KI Wegbereiter für die deutsche Verwaltung“, jubelte Stegmann. Unklar blieb bislang, wie viel „F13“ kosten soll – und wie groß das Interesse daran überhaupt ist.
Genaue Zahlen nennt eine Sprecherin des Staatsministeriums unter Verweis auf Geheimhaltungsvereinbarungen nicht. Für den Prototyp seien Kosten im niedrigen sechsstelligen Bereich entstanden, die im Wesentlichen an Aleph Alpha flossen. Die Weiterentwicklung zur einsatzfähigen Version habe Kosten „im mittleren sechsstelligen Bereich“ verursacht, die im Wesentlichen an die von Verwaltungen selbst getragene Beraterfirma PD geflossen sind.
In Summe dürfte das Land bislang also zwischen einer halben und einer Million Euro ausgegeben haben. Im laufenden Betrieb erwartet das Land „monatliche Kosten im niedrigen fünfstelligen Bereich“. Daran verdienen werden unter anderem die IT-Tochter der Neckarsulmer Schwarz-Gruppe, Stackit, und Aleph Alpha für die Lizenzierung seines KI-Sprachmodells.
Andere Behörden können von Mitte Oktober an „F13“ beim Verein Govtech Campus bestellen, der unter anderem in Heilbronn einen Standort betreibt. Dessen Funktionäre registrieren „ein großes Interesse an den Funktionalitäten“ und „unheimlich viele Anfragen“ – allerdings ebenfalls ohne Zahlen zu nennen.
Eine Umfrage unserer Zeitung ergibt, dass acht Bundesländer konkretes Interesse an „F13“ haben. Das thüringische Finanzministerium spricht mit dem Govtech Campus, die sächsischen Staatskanzlei spricht mit dem „Innolab“. Auch das Saarland, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein berichten, dass sie bereits im Austausch zu „F13“ seien.
Hamburg und Bayern entwickeln eigene Programme: Das Hamburger Pendant heißt „LLMoin“ und ist eine Art Konkurrenz zu „F13“ – das Land Bremen prüft, welches der beiden Programme es einführen möchte und hat sich nach eigener Auskunft ebenfalls bereits in Baden-Württemberg direkt informiert.
Bayern arbeitet mit vom Sprecher des Staatsministerium für Digitales nicht näher benannten Anbietern zusammen, „um KI in der Verwaltung zu etablieren“. „F13“ zähle nicht dazu. Allerdings hat Bayern im April verkündet, dass die staatliche Digitalagentur Byte gemeinsam mit Aleph Alpha ein Programm mit ganz ähnlicher Funktionalität entwickeln soll. Sachsen-Anhalt äußert derweil „Zweifel an der Leistungsfähigkeit“ der Aleph-Alpha-Software.
Am Beispiel von „F13“ und ähnlichen Produkten zeigen sich die Besonderheiten des Markts für Verwaltungs-IT. Experten aus diesem Bereich betonen, es gehe weniger um maximale Leistungsfähigkeit. Wichtiger seien die Erfahrungen, die in den baden-württembergischen Ministerien bei den bisherigen „F13“-Tests gesammelt wurden, außerdem der Datenschutz – und das Vergaberecht.
Verwaltungen außerhalb des Landesregierung können „F13“ auch ohne Ausschreibung lizenzieren und nutzen. Dahinter steckt das 2020 eingeführte Prinzip „Einer für Alle“: eine Verwaltung entwickelt eine digitale Lösung und bietet sie anderen Behörden zur sogenannten Nachnutzung an.