Hans-Dieter Weller hat einen Förderantrag für seine PV-Anlage bei der Gemeinde gestellt – der wurde abgelehnt. Foto:
Eigentlich wollte der Affalterbacher mit seiner PV-Anlage sein Haus zukunftsfähig aufrüsten – doch die Förderung bleibt aus. Der Streit mit der Gemeinde geht an die Kommunalaufsicht.
In Hans-Dieter Wellers Wohnzimmer schweben zwei goldene Luftballons in Form einer 81, die langsam Helium verlieren. Der Rentner sitzt nur wenige Meter davon entfernt vor einem dicken Ordner – darin das vergangene Jahr fein abgeheftet in Klarsichtshüllen: Schriftwechsel und Rechnungen, Anwaltsschreiben und Zeitungsartikel.
Vor einem Jahr hat sich der Rentner ein Angebot für eine Photovoltaikanlage eingeholt und zwei Monate später einen Antrag auf Förderung bei seiner Gemeinde Affalterbach gestellt. Zwar produziert die Anlage auf seinem Dach schon reichlich Strom, das Geld von der Gemeinde ist jedoch bis heute nicht auf seinem Konto eingegangen. Für ihn ist es ein Beispiel überbordender Bürokratie, für die Gemeinde ein Fall von fehlender Richtlinien-Berücksichtigung.
Förderantrag abgelehnt: PV-Anlage zu früh beauftragt
Die Gemeinde bewilligt innerhalb weniger Tage seinen Förderantrag. Die Summe: 2500 Euro. „Ich finde das gut, dass es diese Förderung gibt“, sagt Weller. Nur was danach folgt, empfindet er als „Zinnober“. Denn als er der Gemeinde die geforderten Unterlagen schickt, fällt die Antwort doch anders aus. Seine PV-Anlage ist nicht förderfähig, weil er sie beauftragt hat, bevor die Gemeinde seinen Förderantrag bewilligt hat.
Hans-Dieter Weller hat eine PV-Anlage mit 8,17 Kilowatt-Peak auf dem Dach – zu seinem Unmut ist die laut Gemeinde nicht förderfähig. Foto: essigfoto.de
„Dass die Bürger keinen Auftrag erteilen dürfen, bevor sie von uns den Bewilligungsbescheid bekommen haben, ist ein übliches Vorgehen bei Förderanträgen“, sagt Bürgermeister Steffen Döttinger auf Anfrage unserer Zeitung. Es sichere zum einen den Antragsteller ab, weil er sich dadurch sicher sein könne, dass die Gemeinde die Förderung überweise und zum anderen die Gemeinde, weil sie prüfen kann, ob noch ausreichend Geld im Fördertopf ist.
„Wie weit reicht Kulanz?“
Hans-Dieter Weller habe seinen Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal neu vereinbaren lassen, erzählt er. Auf das Dach hätten durch die Gauben weniger Solarmodule gepasst als anfangs angenommen. Die Verwaltung bleibt bei ihrer Absage. „Trickserei“ habe man ihm vorgeworfen, sagt Weller verärgert. Gespräche mit der Verwaltung und dem Bürgermeister führen zu keiner Lösung. Im Gegenteil: Der Affalterbacher kann seine Argumente, weshalb der Antrag schon gestellt war, in seinen Augen nicht vorbringen – und wünscht sich ein Entgegenkommen.
„Wie weit reicht Kulanz: ein Tag, vier Tage oder zehn Tage? Wir haben eine Regelung, die gilt für alle und ist öffentlich einsehbar“, sagt Steffen Döttinger. Hier gehe es um Steuergeld – die Verwaltung müsse sich an die Förderrichtlinien halten, die der Gemeinderat beschlossen habe. Bei der Gemeinde Affalterbach sind insgesamt 252 Anträge eingegangen – davon 66 zu PV-Anlagen. 12 Anträge – davon fünf zu PV-Anlagen – konnten nicht bewilligt werden.
Pool-Rückbau in Affalterbach: Streit um Pflanzgebot eskaliert
Es ist nicht das einzige Beispiel, bei dem Steffen Döttinger angefragt wird, sich zu äußern. Ein Ehepaar in Affalterbach muss seinen Pool zurückbauen, weil der 4,5 Quadratmeter zu groß ist und damit in das Pflanzgebot – also den Streifen zur Grundstücksgrenze, der naturschutzrechtlich für Gehölze reserviert ist – hineinragt. Auch hier hatten die Affalterbacher auf ein Entgegenkommen gehofft.
Im Juni schaltet Hans-Dieter Weller eine Rechtsanwältin ein mit dem Hinweis an die Gemeinde, Widerspruch einzulegen. Der Fall wird an die Kommunalaufsicht des Landratsamts weitergeleitet. „Bei der Antragstellung gab es Ungereimtheiten, sodass wir den Widerspruch an die Rechtsaufsicht gesandt haben“, sagt Döttinger. Für Weller unverständlich. Er fragt sich: Sollte die Gemeinde nicht einfach froh sein, dass sich Bürger beteiligen?
„Kann eine Gemeinde einem Widerspruch nicht abhelfen, so prüft die Kommunalaufsicht, ob die Entscheidung der Gemeinde rechtmäßig erfolgt ist“, erklärt eine Pressesprecherin des Landratsamts den Vorgang. Da ihnen eine Vielzahl von Widersprüchen zur Prüfung vorliegen würden und man mit Personalknappheit zu kämpfen habe, habe die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen werden können. „Deshalb können wir derzeit nicht mehr zum Bearbeitungsstand sagen.“