Die Angeklagten werden in den Gerichtssaal geführt. Foto: Martin Oversohl
Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sollen Informationen zum versuchten Security-Mord in Tamm weitergegeben haben. Der mutmaßliche Auftraggeber bestreitet eine Verwicklung in die Tat.
Es ist ein Prozess, der den Security-Konflikt rund um den versuchten Mordanschlag von Tamm aus dem vergangenen Mai eigentlich nur am Rande betrifft. Trotzdem sind die Vorwürfe brisant: Zwei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart müssen sich seit Mittwochmorgen vor Gericht verantworten, weil sie in großem Ausmaß vertrauliche Informationen von Dienstcomputern weitergegeben haben sollen.
Unter anderem soll es dabei um Informationen zum Tammer Anschlag gegangen sein. Ein mutmaßlicher Auftraggeber könnte laut Anklageschrift auch Drahtzieher hinter dem Mordversuch sein. Vor Gericht bestreitet er allerdings, etwas mit der Tat zu tun zu haben.
Er sei im Herbst 2025 von Arbeitskollegen und Freunden gefragt worden, ob er etwas mit einem brennenden Auto in Bietigheim-Bissingen und Schüssen in Tamm zu tun habe, ließ der 35-Jährige von einem seiner Strafverteidiger mitteilen. Er habe bereits öfter wegen anderer Delikte „zu Unrecht“ in Untersuchungshaft gesessen, deswegen habe er wissen wollen, was hinter diesen Gerüchten steckte.
Er habe deshalb einen Freund, der im Prozess ebenfalls angeklagt ist, darum gebeten, das überprüfen zu lassen. Es war nicht das erste Mal, wie es in der Anklageschrift heißt und wie auch der 35-Jährige zugibt. Bereits in der Vergangenheit ließ sein 36-Jähriger Mitangeklagter über einen Justizwachtmeister und eine Justizangestellte, die beide ebenfalls vor Gericht stehen, Informationen aus dem internen Justiz-Programm „web.sta“ erfragen.
„Ich habe ihn gefragt, ob er mich verarschen will“
Im System fand der Justizwachtmeister am 1. Oktober 2025 laut Anklageschrift tatsächlich ein laufendes Verfahren wegen versuchten Mordes am 12. Mai 2025 – dem Tag, an dem in Tamm ein 23-Jähriger von zwei maskierten Männern mit mehreren Schüssen lebensgefährlich verletzt wurde. Vom Eintrag im System soll der Wachtmeister ein Foto gemacht und dem 36-Jährigen gesendet haben. „Als er mir das erzählt hat, habe ich ihn gefragt, ob er mich verarschen will“, so der 35-jährige Angeklagte in der Erklärung. „Ich habe nichts damit zu tun.“
Im Verfahren, das am Mittwoch begonnen hat, muss sich der Mann allerdings nicht wegen einer möglichen Beteiligung an dem Tammer Verbrechen verantworten, sondern wegen Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses in elf Fällen und Bestechung in drei Fällen. Dass er mehrfach Informationen abfragen lassen hat, gibt er zu.
Auch der Justizwachtmeister, der wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit angeklagt ist, räumte die Vorwürfe ein. Immer wieder soll er laut Anklageschrift Informationen abgefragt und weitergegeben haben. Teilweise habe er auch Akten mit nach Hause genommen. Im Fall, der die Tat von Tamm betrifft, habe er laut Anklage 1000 Euro dafür erhalten.
Der Prozess findet in Stuttgart statt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod
Es sei nicht das einzige Mal gewesen, dass der Wachtmeister für die Abfragen Geld entgegengenommen habe – für ihn sei es eine „Einnahmequelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts“ gewesen, wie es in der Anklage heißt. Kurze Zeit später erzählt der Justizwachtmeister, dass er Privatinsolvenz angemeldet habe und derzeit noch 1600 monatlich an seine Gläubiger zahle.
Infos seien „nie besonders sensibel“ gewesen
Sein Strafverteidiger stellt allerdings in Frage, „wie schwerwiegend oder sensibel die Informationen wirklich waren“. Es sei in der Anklageschrift und den Medien bislang „weit übertrieben“ dargestellt worden.
So habe der Justizwachtweister nur weitergegeben, ob Ermittlungsverfahren liefen – nicht aber, worum konkret es in diesen Verfahren gegangen sei. „Solche Informationen kann jeder Beschuldigte selbst erhalten, wenn er einen Anwalt beauftragt“, so Fischer. Die Infos seien „nie besonders sensibel“ gewesen und hätten keine Ermittlungsverfahren behindern oder vereiteln können.