Familien in Stuttgart Höherer Zuschuss für Immobilienkauf abgelehnt
5000 Euro mehr als bisher sollten Stuttgarter Familien von der Stadt erhalten. Daraus wird nichts. Bessere Konditionen sind beim Mietwohnungsprogramm denkbar.
5000 Euro mehr als bisher sollten Stuttgarter Familien von der Stadt erhalten. Daraus wird nichts. Bessere Konditionen sind beim Mietwohnungsprogramm denkbar.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, wegen wegbrechender Einnahmen und des sich absehbar auftürmenden Schuldenbergs ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Auf der Tagesordnung des Gemeinderats standen dennoch zwei kostspielige Förderprogramme zur dringenden Schaffung von Wohnraum. Deren Modifizierungen wurden allerdings nicht beschlossen. Jenes für preisbegrenzte Mietwohnungen wurde zur erneuten Beratung zurück in den Wirtschaftsausschuss verwiesen. Das zur Eigentumsbildung für junge Familien wird nicht verändert, obwohl es wegen hoher Hürden so gut wie nicht nachgefragt wird. Wegen der langen Wartezeit bleibt es schwierig, Hilfe vom Land in Form eines günstigen Darlehens in Anspruch zu nehmen.
Beim Stuttgarter Eigentumsprogramm (SEP) sollte es eine Vereinheitlichung und Aufstockung der Hilfen geben. Weil sich bis zu 95 Prozent aller Anträge auf Gebrauchtimmobilien beziehen, sollten diese künftig wie solche für Neubauten behandelt werden. Zur Stärkung des Eigenkapitals sollten die Baukostenzuschüsse in den drei gültigen Einkommensgruppen pauschal um 5000 Euro angehoben werden.
Die ökosoziale Mehrheit im Rat hat die Verbesserungen aber mit 29 gegen 27 Stimmen abgelehnt, sie will sich auf den Mietwohnungsbau konzentrieren. Damit gelten im SEP die alten Fördersätze. Dass das Programm nach altem Muster weiterläuft, scheint nicht allen klar gewesen zu sein.
Das Programm wendet sich an junge Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Es soll den Wegzug dieses Personenkreises ins Umland verhindern. Allerdings passen vorhandenes Vermögen und die Erwerbskosten nur ganz selten zusammen. Zuschussberechtigt sind Familien, die mit einem Kind zwischen 58 000 und 97 000 Euro jährlich verdienen. Für jedes weitere Kind steigt die Summe um 9500 Euro. Damit lässt sich in Stuttgart eigener Wohnraum in der Regel nur finanzieren, wenn andere Vermögensquellen zur Verfügung stehen. 2024 konnten laut Verwaltung lediglich zwei Familien profitieren, entsprechend gut gefüllt (zwölf Millionen Euro) ist dieser Fördertopf. Die Förderspanne liegt insgesamt zwischen 15 000 und 70 000 Euro. Die Bindungsfrist beträgt 15 Jahre, erst danach ist eine Veräußerung erlaubt.
Die Nachfrage leidet auch deshalb, weil zumindest in den ersten beiden Einkommensgruppen auch noch die zinsvergünstigten Darlehen durch die L-Bank zwingend in Anspruch genommen werden müssen. Allerdings ist dieses Programm, das von Investoren genauso genutzt werden kann wie von Privatpersonen, regelmäßig überzeichnet. Zwischen Antrag und Bewilligung vergeht in der Regel ein Jahr, weshalb Betroffene oft eine Zwischenfinanzierung benötigen. Viele Banken sind dazu bei einer vagen Aussicht auf ein günstiges Darlehen der L-Bank aber nicht bereit.
Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) hat auf eine SPD-Anfrage die Zahl von 1503 noch nicht bewilligten Anträgen zum Stichtag 15. April 2025 genannt. Davon seien allerdings 794 bewilligungsreif. Weil die Anträge jederzeit gestellt werden können, bewirken die aus den Vorjahren ins Haushaltsjahr 2025 übernommenen Anträge, dass die neuen Mittel rein rechnerisch bereits wieder belegt sind. Weil sich die Lage trotz der in den vergangenen Jahren stetig erhöhten Zuschüsse durch Bund und Land (für jeden Euro des Bundes legt das Land 60 Cent drauf) nicht verbessert, hat der Vorsitzende des Mieterbundes Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann, die Landesregierung einmal mehr aufgefordert, sich im geförderten Wohnungsbau stärker zu engagieren.
Auch bei der Förderung von Mietwohnungen strebt die Verwaltung Verbesserungen an. Konkret sollen Privateigentümer, Eigentümer- und Erbengemeinschaften dabei unterstützt werden, durch Änderungen und Erweiterungen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das kann ein An- oder Ausbau oder eine Aufstockung sein, oder die Erneuerung von nicht mehr für Wohnzwecke geeigneten, leer stehenden Räumen.
Gefördert würden 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten je Wohnung, der Bau kleinerer Wohnungen würde gesondert mit 2500 Euro je Einheit unterstützt. Die Vermietung möblierten Wohnraums ist ausgeschlossen. Neu wäre, dass der Mieterkreis nicht mehr beschränkt ist und auch die für den sozialen Wohnungsbau gültigen Wohnflächen (in Abhängigkeit der Haushaltsgrößen) nun irrelevant sind. Zuschussfähig sollen Wohnungen zwischen 23 und 120 Quadratmetern sein.
Die Entscheidung musste allerdings vertagt werden, weil die Verwaltung den Änderungsantrag der Fraktionsgemeinschaft Die Linke-SÖS-Plus nicht berücksichtigt hatte. Sie wolle eine Bindung über die in der Vorlage genannten zehn Jahre hinaus ermöglichen. Das wäre dann allerdings zum Ausgleich mit einer noch höheren Förderung verbunden. Der Nutzerkreis solle zudem die Einkommensgrenze für mittlere Einkommensbezieher einhalten, so Johanna Tiarks (Linke). Alexander Pazerat, Leiter der Abteilung Wohnen im Stadtplanungsamt, zeigte sich allerdings nur für die Konkretisierung beim Nutzerkreis empfänglich, da „können wir mitgehen“, sagte er. Das Thema geht damit zurück in den Wohnungsausschuss, wo vertieft diskutiert werden soll.