Fehler bei Erbschaften Was beim Vererben und Erben schief läuft

Nicht nur bei großen Vermögen zählt die rechtzeitige Befassung mit dem Nachlass. Foto: imago/Westend61

Die Bereitschaft, sich frühzeitig mit dem eigenen Vermächtnis zu befassen, ist gering. Dies kann Begünstigte in arge Nöte bringen. Vier Kardinalfehler beim Vererben und Erben.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Die Erbschaftswelle rollt – Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich rund 400 Milliarden Euro vererbt. Nur ein Teil der Nachlässe wird vom Fiskus veranlagt: Laut dem Statistischen Bundesamt haben die Finanzverwaltungen für 2024 Erbschaftsteuer in Höhe von 8,5 Milliarden Euro festgesetzt. Steuerlich berücksichtigt wurden Übertragungen im Gesamtwert von 64,1 Milliarden Euro – darunter Vermögen wie Barmittel, Wertpapiere, Gold (33,1 Milliarden Euro) sowie Grundbesitz (27,4 Milliarden). Was ist zu beachten, wenn die Eigentumswerte möglichst bewahrt werden sollen? Dies sind vier der größten Fehler.

 

1 Schlechte Vorbereitung Nach einer Studie „Erben und Vererben“ der Deutschen Bank und des Instituts für Demoskopie Allensbach nimmt die Bereitschaft, sich mit dem eigenen Nachlass zu befassen, ab – während die vererbten Vermögen größer und komplexer werden. Demnach beschäftigen sich 64 Prozent der Bundesbürger „ungern“ mit dem Thema Erben und Vererben. Lediglich 35 Prozent der potenziellen Erblasser haben ein Testament verfasst – bei den unter 50-Jährigen sind es gar nur elf Prozent. Das Durchschnittsalter beim Verfassen eines Testaments liegt demnach bei 58 Jahren. Kurz gesagt: viele Familien geraten unvorbereitet in diese Situation.

Folglich gilt es zum Beispiel zu bedenken, ob Schenkungen vor dem Ableben günstiger sein könnten. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind zwar weitgehend identisch. Doch wenn man frühzeitig anfängt zu schenken, lassen sich gerade bei der Weitergabe einer Immobilie alle zehn Jahre die Freibeträge voll ausschöpfen. „So ist es möglich, den Erben die Erbschaftssteuer zu ersparen“, sagt Eugénie Zobel-Varga, Rechtsexpertin von Stiftung Warentest.

„Eine wesentliche Grundlage zur wunschgemäßen Verteilung des Erbes ist ein formell wirksames Testament“, sagt sie. Dazu muss es von vorne bis hinten handschriftlich und eigenhändig verfasst werden – mit Datum und Unterschrift. Die Verfügungen sollten so genau wie möglich sein. „Wenn ich mein Erbe auf mehrere Köpfe verteilen will, muss ich auch sagen, wer was bekommen soll.“ Gleiches gilt, wenn ein Erbberechtigter das Sagen haben soll, ohne dass die anderen leer ausgehen. Ansonsten sind mehrere Kinder zu gleichen Teilen erbberechtigt und müssen sich als gesamtschuldnerisch haftende Erbengemeinschaft in allem einig sein – etwa wie eine Wohnung oder ein Haus zu verwalten ist. „Das ist anstrengend und führt in der Regel zu Streit“, sagt die Juristin.

2 Mangel an Informationen Grundsätzlich muss jede Erbschaft dem Finanzamt binnen drei Monaten angezeigt werden – unabhängig davon, ob Erbschaftsteuer anfällt oder nicht. Allerdings werden Ehepartner und Kinder aufgrund der hohen Freibeträge von 500 000 und 400 000 Euro selten erbschaftsteuerpflichtig – wenn man es an den schätzungsweise 1,5 Millionen Übertragungsfällen pro Jahr bemisst, die großteils im engen Verwandtschaftsverhältnis stattfinden. Insoweit taucht ein erheblicher Teil der Erbschaften in der Steuerstatistik gar nicht erst auf. Übertragungen an Geschwister, an Neffen und Nichten sind wegen des niedrigen Freibetrags von 20 000 Euro relativ häufig erbschaftssteuerpflichtig. Für Enkel gilt ein Freibetrag von 200 000 Euro.

Unverheiratete Paare werden erbschaftssteuerrechtlich wie Fremde behandelt – „die haben einen Freibetrag von 20 000 Euro und dann noch den höchsten Steuersatz“, warnt Zobel-Varga. Da bittet der Fiskus massiv zur Kasse. Wie man aus dieser Zwickmühle herauskommt? „Indem man heiratet“, lautet der schlichte Ratschlag. Dies erspare der Lebenspartnerin oder dem -partner viel Ärger.

3 Streit mit den Miterben Erbschaftsgezänk hat das Potenzial, Familien zu zerstören. Laut dem Streitatlas 2019 entfallen mehr als 25 Prozent aller privaten Rechtsstreitigkeiten auf Erbstreitigkeiten; sie stehen an zweiter Stelle nach Trennungs- und Scheidungskonflikten. Ein besonderes Problem tut sich auf, wenn Angehörige und Erben nicht dieselben Personen sind. „Dann ist zumeist die engste Familie in der Bestattungspflicht, kann aber nicht auf das Vermögen zugreifen, weil noch gar nicht klar ist, wer erbt.“ Dies zu klären, sei sehr schwierig – bereits der Versuch, ohne Vollmachten an die Konten des Verstorbenen zu kommen. Daher lautet der Rat, zeitig eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus zu erstellen.

Gerade bei unerwarteten Todesfällen mangelt es an Energie für bürokratische Vorgänge. Dennoch ist es wichtig, „dass Erben dann ruhig bleiben und sich zügig informieren“, sagt die Expertin von Stiftung Warentest. Vor allem die Lebens- und Unfallversicherungen sind von Belang, weil Benachrichtigungen an Fristen gebunden sind.

4 Verzicht auf professionelle Hilfe Schon vor dem Ableben bietet sich gerade bei Immobilien der Weg zum Fachanwalt für Erbrecht oder zum Notar an, der den letzten Willen beurkunden und ihn verwahren kann. Das kostet Geld – die Gebühren sind gesetzlich geregelt. „Man muss abwägen“, sagt Zobel-Varga. „Bei kleineren Vermögen und einfachen Verhältnissen reicht oft ein handschriftliches Testament. Bei komplexeren Konstellationen kann sich der Gang zum Notar auch bei überschaubaren Beträgen lohnen.“ Und nach dem Erbfall? „In den folgenden Wochen sind die Verbraucherzentralen immer gute Ansprechpartner – das sind Profis im Erben und Vererben, die vor Ort beraten.“ In steuerrechtlichen Fragen sei ein Steuerberater eine gute Adresse.

Sobald das Nachlassverfahren beendet und die Rechtsposition des Allein- oder Miterben geklärt ist, stellt sich die Frage der Anlagestrategie. Auch dafür braucht es kompetente Beratung: Die Hausbank sei – ungeachtet eines möglicherweise jahrzehntelangen Vertrauensverhältnisses – „kritisch zu hinterfragen, weil sie naturgemäß ihre eigenen Produkte anbietet.“ Auch der Versicherungsberater hat seine Provisionen im Blick. Daneben gibt es unabhängige Honorarberater, „die schauen, was es auf dem Markt so gibt und nur gegen Honorar arbeiten, ohne Provisionen vom Produktanbieter“.

Sich in kurzer Zeit ein Bild über die Anlageoptionen zu machen, ist für Laien schwer: Aktien, Fonds, ETF’s, Sparbriefe oder eine Verrentung – was sich da konkret anbietet, ist eine individuelle Frage. Es gilt aber die alte Weisheit: Man sollte keine Produkte kaufen, die man nicht selbst versteht.

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