Femizid in Remseck Ehefrau erstochen? „Das war ich“ – Angeklagter gegenüber Polizei geständig

Nach der Tat sind vor dem Wohnhaus der Familie Blumen niedergelegt worden. Foto: Anna-Sophie Kächele

Am zweiten Tag im Mordprozess gegen einen 48-jährigen Mann aus Remseck (Kreis Ludwigsburg) haben sich die Richter mit vielen Zeugen ein Bild vom Tatort gemacht.

Nicht weniger als neun Zeugen haben die Richter der 9. Großen Strafkammer am zweiten Tag im Prozess gegen einen 48-jährigen Mann aus Remseck-Neckargröningen angehört, der sich seit Ende September wegen Mordes an seiner Ehefrau vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft sieht laut Anklage das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, da der gelernte Raumausstatter seine gleichaltrige Frau, die beim TV Aldingen als Elternvertreterin überaus engagiert gewesen war, im Schlaf überrascht habe.

 

Er soll am Morgen des 20. März dieses Jahres gegen 5.50 Uhr von der Couch aufgestanden sein, wo er getrennt von seiner Frau geschlafen habe, und mit einem japanischen Küchenmesser mit einer 13,5 Zentimeter langen Klinge bewaffnet ins Schlafzimmer gegangen sein. Dort hat er laut Anklage auf seine Frau, deren Wecker stets auf 6 Uhr gestellt gewesen war, mehrfach eingestochen – als sie noch schlief oder aus dem Schlaf hochgeschreckt war. Sicher sei, dass sie versucht habe, die Angriffe abzuwehren und dabei zahlreiche Verletzungen erlitten habe. Ein Gutachter zählte 25 Stich- und Schnittverletzungen, zum Tod führten ein Stich ins Herz und der starke Blutverlust.

24-jähriger Ersthelfer war zuerst vor Ort

Möglicherweise wollte sich der Angeklagte nach der Tat selbst das Leben nehmen. Der 48-Jährige fügte sich nach der Tat schwere Stichverletzungen zu und wurde fast drei Wochen lang im Krankenhaus behandelt. Hintergrund der Tat soll der Trennungswunsch der Frau sein. Der Angeklagte wollte sich auch am zweiten Prozesstag nicht öffentlich zum Tatvorwurf äußern und verwies auf seine Aussage, die er gegenüber dem Sachverständigen gemacht habe. Diese wurde jedoch noch nicht öffentlich bekannt. Daher vernahmen die Richter am zweiten Prozesstag mehrere Sanitäter und Polizisten, die als erste am Tatort waren, um einen Eindruck von der Szenerie in der Ehewohnung in Neckargröningen zu gewinnen.

Ein 24-jähriger Ersthelfer, der als Erster am Tatort war, erklärte, die Einsatzmeldung sei „sehr schwammig“ gewesen, es sei von einer „stark blutenden Wunde“ die Rede gewesen. Als er ins Schlafzimmer gekommen sei, habe er sofort gesehen, dass die Frau bereits tot war. Der Angeklagte sei neben ihr auf dem Bauch gelegen, daneben ein blutverschmiertes Messer. Er habe sich dann aus Sicherheitsgründen erst zurückgezogen und die Polizei und Verstärkung angefordert. Mit einem Sanitäter sei er kurz darauf nochmals ins Schlafzimmer gegangen und habe das Messer mit einem Handtuch weggenommen und im Flur abgelegt. Anschließend habe er sich um die 14 und 15 Jahre alten Söhne gekümmert. „Man hat dem Mann die Trauer angesehen, er hatte geweint und sich geschnäuzt“, erklärte der Ersthelfer.

Geständnis beim Klicken der Handschellen

Ein 26-jähriger Sanitäter ergänzte, der Angeklagte sei „motorisch unruhig“ gewesen und habe sich „hin und her bewegt“. Als der erste Polizist am Tatort eingetroffen sei, habe er gerade die Schnittwunde des Angeklagten knapp oberhalb des Herzens versorgt. „Er war wohl nicht Herr seiner Sinne und hat uns nicht richtig wahrgenommen“, meinte der Sanitäter. Auffällig sei gewesen, dass er einmal noch den Arm über den Bauch seiner Frau gelegt habe. Anschließend berichtete der Sanitäter, wie er dafür gesorgt hatte, dass die Kinder aus der Situation herauskommen und diese in einen Rettungswagen brachte.

Der Polizeibeamte, der als Erster am Tatort war, berichtete, der Angeklagte habe, als er ihn angesprochen und ihm die Handschellen angelegt hatte, spontan gesagt „Das war ich“. Auf seine Frage, ob er sich seine Verletzungen selbst zugefügt hätte, habe er genickt und erklärt: „Ihr braucht mir nicht zu helfen“. Diese spontanen Geständnisse bestätigte ein 33-jähriger Notfall-Sanitäter, der mit dem Beamten im Zimmer war.

Der Prozess wird am 23. Oktober fortgesetzt, das Urteil soll am 4. Dezember verkündet werden.

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