Welcher Tarifvertrag soll für die einst von der LBBW gewechselten Mitarbeiter der Finanz-Informatik gelten? Nach monatelangem Tauziehen hat das Arbeitsgericht ein klares Urteil gefällt – das Ende des Streits?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)
 
Schließen

Diesen Artikel teilen

In einem seit Monaten schwelenden Konflikt um einstige Mitarbeiter der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die vor Jahren zum IT-Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe gewechselt waren, hat das Arbeitsgericht Stuttgart klar zugunsten der Gewerkschaft Verdi entschieden. Es verurteilte eine Tochterfirma der Finanz Informatik (FI) dazu, bei den betroffenen Beschäftigten künftig den Tarifvertrag für öffentliche Banken anzuwenden. Damit folgte die Kammer dem Antrag von Verdi und wies die Ansicht der FI zurück, angesichts erstmals unterschiedlicher Tarifverträge für öffentliche und private Banken sei die Zuordnung nicht mehr klar (Aktenzeichen 15 Ca 5083/22).