Förderung in Stuttgart „So geht man nicht miteinander um“ – Streit über Energie-Zuschuss in Stuttgart

, aktualisiert am 02.12.2025 - 13:25 Uhr
Wenn der individuelle Sanierungsfahrplan für ein Haus steht, tun sich viele Detailfragen auf. Für die Beratung durch einen Energieberater gibt es in Stuttgart eine Förderung. Noch. Foto: /Rolf Poss

Der Streit um eine neue Förderung der Stadt ist eskaliert und vor Gericht gelandet. Energieberater werfen dem Energieberatungszentrum in Stuttgart Wettbewerbsverzerrung vor.

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In einem ist man sich einig: Man bevorzuge den kooperativen Weg, betonen beide Seiten. Trotzdem landete der Fall im August dieses Jahres vor dem Landgericht in Stuttgart. Der juristische Streit ist zwar beigelegt, atmosphärisch brodelt er aber offenbar weiter.

 

Ein freiberuflicher Energieberater aus Stuttgart und der Landesverband des GIH (Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker) sahen keinen anderen Weg, als eine einstweilige Verfügung gegen ein neues Förderprogramm der Stadt Stuttgart zu erwirken. Der Vorwurf: Das Energieberatungszentrum (EBZ) in Stuttgart boote die Energieberater-Branche aus. Von Wettbewerbsverzerrung ist die Rede. Mündliche Hinweise im Vorfeld über mehrere Monate hätten nicht gefruchtet.

Förderung für Eigentümer aus Stuttgart

Es geht um die neue Förderung für die Detailberatung. Dafür engagieren Eigentümer einen Energieberater, nachdem ein Individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Bis zu 5000 Euro gibt die Stadt Stuttgart hier dazu. Laut Stadt sind bisher gerade einmal fünf Anträge eingegangen. „Wir gehen davon aus, dass bis zum Jahresende die maximale Anzahl an förderfähigen Anträgen eingehen wird“, teilt der Sprecher Sven Matis mit. Der Streit hinter den Kulissen hat sicherlich seinen Teil dazu beigetragen, dass sich alles verzögert.

Stuttgart fördert Eigentümer von Immobilien, die energetisch sanieren wollen. Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Zugespitzt hat sich die Situation offenbar im Juli. In einem Foliensatz vom 1. Juli sowie in einem Infoblatt vom 16. Juli informierte das EBZ Fachleute, also Energieberater, über die Formalitäten der neuen Förderung. Dazu gehörte: Stuttgarter, die die Förderung für eine Detailberatung haben möchten, müssten über das EBZ gehen. „Gemäß Richtlinie ist die Detailberatung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. zu erbringen“, steht in dem Merkblatt vom 16. Juli. An die Energieberater erfolge im zweiten Schritt eine Unterbeauftragung. Zudem ist von 500 Euro fürs EBZ die Rede, für „zusätzliche Leistungen“.

Im August war der Termin vor dem Landgericht

Das sind die beiden Knackpunkte, die Sven Hartmann nicht hinnehmen wollte. Er ist Energieberater in Stuttgart und stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbands GIH, dem rund 5500 Energieberater angehören. Bereits bei einem ersten persönlichen Gespräch im April mit dem neuen EBZ-Geschäftsführer Joshua Nothdurft, also drei Monate vorher, habe man darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen nicht rechtens sei. Dass offensichtlich trotzdem nichts daran geändert wurde, führte letztlich vor Gericht.

Am Tag des Gerichtstermins, am 14. August, dann eine aus Sicht von Sven Hartmann überraschende Wendung. Stadt und EBZ waren vertreten durch vier Anwälte. Joshua Nothdurft gab eine eidesstattlicher Versicherung ab, die unserer Redaktion vorliegt. In ihr steht unter anderem, dass das Energieberatungszentrum die Vorprüfung der Anträge übernehmen soll – unentgeltlich. Für Hartmann eine gute Nachricht. „Bei der Gesamtfördersumme von 500.000 Euro wären 50.000 Euro an kommunalen Mittel über den Umweg des Bürgers an das EBZ geflossen.“

Und zum Streitpunkt Unterbeauftragung: Laut Protokoll des Landgerichts hat das EBZ erklärt, „dass es zwischen ihm und einem Kunden/Wohnungseigentümer keinen Detailberatungsvertrag geben wird, solange es Energieberater in Stuttgart gibt“. Das Gericht riet den Klägern, einzulenken, was sie taten. Die Kosten des Verfahrens mussten sie tragen. „Das war schon einmalig“, sagt Hartmann, „so geht man nicht miteinander um“.

Was ist die Rolle des EBZ in Stuttgart in der Sache?

Joshua Nothdurft, der Geschäftsführer des EBZ, will die Angelegenheit nicht zu hochhängen. Er verstehe den Kritikpunkt; man habe daraus gelernt, räumt er auf Nachfrage ein. Es handele sich letztlich um „eine missglückte Kommunikation“, sagt er auf die Frage, was nun genau gilt. „Es gibt keine Unterbeauftragung. Jeder Energieberater schließt selbst ein Vertrag mit dem Bürger.“

Die Rolle des EBZ sei, die Förderung zu evaluieren und die Unterlagen auf Vollständigkeit zu sichten. „Dann sind wir quasi raus“, sagt Nothdurft. Den Antrag selbst stelle man bei der Stadt. Zwischen Energieberatern und EBZ bestehe „kein Auftragsverhältnis“.

Die Folien vom 1. Juli seien am 21. Oktober auf der Internetseite des EBZ für ungültig erklärt worden; auch das Info-Blatt vom 16. Juli sei seit dem 22. Oktober nicht mehr aktuell, so Nothdurft.

Wie dem auch sei, seiner Einschätzung nach hat sich das Ganze sowieso bald erledigt. „Das war wohl etwas Einmaliges“, sagt Nothdurft über die Förderung. „Ich würde mich stark wundern, wenn es noch mal käme mit dem Haushalt.“ Laut der neuesten „Giftliste“ sollen in Stuttgart in zwei Jahren 224 Millionen Euro eingespart werden. Über die Prioritäten entscheidet am Ende der Gemeinderat.

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