Folge eines neuen Bundesgesetzes Aus für die häusliche Kinderkrankenpflege in Stuttgart

Kinder mit ganz unterschiedlichen Problemlagen werden von den ambulanten Pflegekräften versorgt. Foto: Häusliche Kinderkrankenpflege

Ein neues Bundesgesetz, das eigentlich die Pflegequalität in der außerklinischen Intensivpflege verbessern soll, bewirkt das Gegenteil. Die neuen Vorgaben bedeuten für die häusliche Kinderkrankenpflege in Stuttgart das Aus. Für die Eltern der betroffenen Kinder ist das eine dramatische Nachricht.

Familie/Bildung/Soziales: Mathias Bury (ury)

Seit 33 Jahren unterstützt der Stuttgarter Verein Häusliche Kinderkrankenpflege Familien dabei, ihre schwerst kranken oder stark behinderten Kinder zuhause zu versorgen. Damit ist jetzt Schluss. Am Donnerstag seien die Kündigungen auf Ende September für die noch verbliebenen Beschäftigten verschickt worden, sagte Thomas Albrecht, der Vorstand und Verwaltungsleiter des gemeinnützigen Vereins.

 

Schon in den vergangenen Jahren ist der Verein wegen Fachkräftemangels geschrumpft. Noch vor geraumer Zeit hatte man 30 bis 40 Kinder betreut, inzwischen sind es noch elf, bei elf Pflegekräften. Angesichts der seit Längerem angespannten Lage hat ein neues Bundesgesetz, das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, nicht nur dem Stuttgarter Intensivpflegedienst den Garaus gemacht. Die Neuregelung sollte die Qualität im Bereich der außerklinischen Intensivpflege verbessern. Faktisch tritt aber das Gegenteil ein.

Das neue Gesetz verschärft nicht nur die Anforderungen an das Pflegepersonal, es erzeugt auch Versorgungslücken. So werde einigen „seit vielen Jahrzehnten in der stationären und ambulanten Intensivpflege tätigen Fachpflegekräften ihre Kompetenz aberkannt“, beklagt Vereinsvorstand Albrecht. Jetzt sei ein vierwöchiger Intensiv- und Beatmungskurs für das Personal vorgeschrieben. Obwohl die Stuttgarter Einrichtung gar keine beatmeten Kinder mehr betreut. Auch hätten die meisten der Beschäftigten – durchweg Kinderkrankenschwestern – den Kurs absolviert, aber nicht alle.

Dabei hätten die Mitarbeiterinnen des Vereins die nötige Qualifikation, betont der Verwaltungsleiter. Man mache bei neuen Beschäftigten eine bis zu einem halben Jahr dauernde Einarbeitung. Schließlich müssen Kinder mit sehr verschiedenen Krankheiten versorgt werden: vom Frühchen, das mit Magensonde aus der Klinik kommt, über Kinder mit schweren neurologischen oder muskulären Erkrankungen, deren Atmung etwa mit Sauerstoff unterstützt werden muss, bis zum mehrfach behinderten Kind oder einem mit begrenzter Lebenserwartung, das eine Palliativversorgung benötigt.

Eine weitere neue Gesetzesvorgabe: Teilzeitkräfte, deren Stellenanteil 50 Prozent unterschreitet, „werden nicht mehr anerkannt“, erzählt Albrecht. Diese sind aber nicht nur für den Stuttgarter Dienst elementar wichtig. Oft handele es sich um Pflegepersonal, das im Hauptberuf in der Kinderkrankenpflege oder im Intensivbereich tätig sei und nebenher für den Verein arbeitet. Vier Mitarbeiterinnen seien bereits im Rentenalter. Die Folge der neuen Vorgaben: Man werde kurzfristig drei Beschäftigte verlieren – und bald noch zwei weitere dazu.

Gleichzeitig sei die Wirtschaftlichkeit des Dienstes nicht mehr gewährleistet. Das neue Gesetz sieht neue Verträge mit dem Kostenträger vor. Das ist die AOK Baden-Württemberg. Doch ein neuer Vertrag kam nicht zustande. „Die Forderungen der AOK sind nicht sachgerecht“, kritisiert Albrecht. Zum einen sei im neuen Gesetz „die Pflege schwerst kranker, nicht beatmeter Kinder nicht ausreichend berücksichtigt“. Zudem seien die Regiekosten von der Kasse viel zu gering angesetzt. Und um Fachkräfte zu finden, müsse man wegen des hohen Lohnniveaus hierzulande über Tarif bezahlen. All das werde nicht anerkannt, klagt der Vereinsvorstand. Deshalb sei man „außerstande, den Pflegedienst fortzuführen“.

Der Stuttgarter Dienst ist nicht der einzige, dem es so ergeht. Markus Behrend, ein betroffener Vater und bundesweit aktiver Vorstand des Vereins Intensiv Leben Kassel, weiß: „In vielen Regionen ziehen sich Dienste der außerklinischen Intensivpflege zurück.“ Mit den neuen Anforderungen könnten die Dienste „nicht mehr wirtschaften. Sie kriegen die Kosten nicht mehr gedeckt“. Er wirft Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, bei der Umsetzung des Gesetzes „keine Folgenabschätzung“ vorgenommen zu haben.

Für die ohnehin stark belasteten Eltern sei die Entwicklung „dramatisch“, sagt Heike Nussbaum, die Leiterin der Kinderintensivpflege des Malteser Hilfsdienstes der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Das Aus für die häusliche Kinderkrankenpflege in Stuttgart sei „eine Riesenkatastrophe“, erklärt Nussbaum. „Wir können die Familien auch nicht auffangen. Da muss schnell was passieren.“

Der Dienst der Malteser mit Sitz in Schwäbisch Gmünd ist größer als der Stuttgarter. Sein Aktionsradius umfasst den Ostalbkreis und darüber hinaus bis in den Randbereich von Stuttgart. Man betreut mit 95 Beschäftigten etwa 60 Kinder im häuslichen Umfeld, etwa die Hälfte von ihnen wird beatmet, sagt Heiko Born, der Bezirksgeschäftsführer der Malteser in Nord- und Ostwürttemberg. Auch wenn man wegen der Größe und der Struktur eine bessere Position gegenüber der Kasse hat als die Stuttgarter, plagen die Malteser die gleichen Sorgen. Der mögliche Wegfall erfahrener Teilzeitkräfte – Stand jetzt minus 20 – wäre „ein Riesenproblem“, warnt Born. Er hofft noch auf eine Einigung mit der AOK bei einem Gespräch in der kommenden Woche.

Das Ende von Stuttgarts häuslicher Kinderkrankenpflege hat Folgen für das Kinderhospital Olgäle. Der ambulante Dienst sei „ein wertvoller Partner“, sagt Klinikvorstand Jan Steffen Jürgensen. Es sei „für alle vorteilhaft, stationäre Aufenthalte auf das notwendige Maß zu minimieren“. Die ambulante Kinderkrankenpflege leiste „essenzielle Unterstützung“ für Familien, so Jürgensen. Bekämen sie diese nicht mehr, „würde entweder die Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit leiden oder die Hospitalisierungen in ohnehin stark beanspruchten Kinderkliniken weiter zunehmen“.

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