Freibäder in Stuttgart Raucher müssen runter von der Liegewiese

Hinweis im Freibad Killesberg: Rauchen ist auf der Liegewiese nicht mehr erlaubt. Foto: Firma Lichtgut

Es wird für manche eine böse Überraschung werden. In den Stuttgarter Freibädern wird der Schutz der Nichtraucher verschärft: Was hat das für Folgen?

Blaues Wasser und blauer Dunst, für viele gehörte das bisher zusammen. Andere ärgerte es enorm, dass in den Freibädern der Stadt Stuttgart noch das Rauchen erlaubt war und sie auf einer voll gepackten Liegewiese geräuchert wurden. Das ändert sich diese Saison. Rauchen ist nur noch an speziell ausgeschilderten Plätzen erlaubt. Das gilt für Zigaretten, Vapes und E-Zigaretten. Wasserpfeifen und Marihuana waren ohnehin verboten.

 

Damit setzten die Bäderbetriebe der Stadt die Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes um. Der Landtag hatte im Februar eine Verschärfung beschlossen: So darf auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden. Ausnahmen sind speziell gekennzeichnete Raucherzonen. Für die Freibäder heißt das: Auf den Liegewiesen, im Wasser und an den Kiosken herrscht absolutes Rauchverbot.

Das gilt bereits seit Anfang der Saison. Doch weil bisher das Wetter so schlecht war, ist das kaum aufgefallen. Nun rüsten sich die Bäder auf einen Ansturm über Pfingsten. Und richten sich darauf ein, dass die Mitarbeiter erst einmal als Pädagogen und Wachtmeister gefragt sind.

Ortstermin am Höhenfreibad Killesberg. Draußen steht ein Schild vor dem Eingang. Darauf ein Stoppschild mit durch gestrichenenen Kippen. Samt Erläuterungen zum Landesnichtraucherschutzgesetz und was daraus folgt. Ziemlich klein, zumindest im Vergleich zur unteren Hälfte. Die ist grün und wird nämlich eingenommen von einem dicken fetten Hinweis: „Rauchen in ausgeschilderten Bereichen erlaubt.“

Denn Raucher sind auch Kunden. Und in Zeiten knapper Kassen will man natürlich nicht all zu viele Gäste abschrecken. Ob aber allen klar ist, was dieses „Rauchen in ausgeschilderten Bereichen erlaubt“ tatsächlich bedeutet? Auf dem Killesberg haben sie drei Bereiche ausgewiesen. Ganz am Rande der Wiesen, an den Zäunen. Einen an der unteren Wiese, einen am Sportbereich. Und einen am Kinderbereich, allerdings gut 100 Meter entfernt. Da fürchten die Bademeister schon zahlreiche Beschwerden von Eltern, die ihre Kinder von dort nicht im Blick behalten können.

Der Raucherbereich mit Blick auf die Kinderbecken Foto: Lichtgut/Stefanie Bacher

Wie überhaupt das Personal mit gemischten Gefühlen auf die neue Regel blickt. Wenn es voll ist, also 5000 bis 6000 Menschen das Bad bevölkern, sind vier Bademeister im Einsatz. „Da haben wir überhaupt keine Zeit über die Liegewiese zu gehen und zu schauen, ob jemand raucht“, sagt eine Bademeisterin, „wie müssen die Becken im Blick behalten!“

Deshalb soll, so sagt es Jens Böhm, Sprecher der Bäderbetriebe, auch die Security dafür zuständig sein. Zunächst einmal versucht man es freundlich, mit Hinweisen. Aber das Nichtraucherschutzgesetz gibt es nun her, dass Bußgelder bis zu 200 Euro verhängt werden. Beim ersten Verstoß. Im Wiederholungsfall steigt die Summe auf 500 Euro.

Hier ist Rauchen nicht mehr erlaubt. Foto: Lichtgut/Stefanie Bacher

Die Gastronomie im Höhenfreibad betreibt Sven Hauff. Er ist richtig angefressen. Was er von der neuen Regelung hält, ist nicht zitierfähig. „Für uns ist das eine Katastrophe“, sagt er, „das wird mich Gäste und Umsatz kosten.“ Viele Leute hätten sich bei bereits ihm beschwert. Darunter auch etliche Stammgäste. „Die haben sich immer bei mir zusammengesetzt, einen Kaffee getrunken, geraucht und geplaudert“, sagt Hauff, „für die stellt sich schon die Frage, ob die noch bei mir vorbeischauen.“ Aber klar sei, er sei verantwortlich dafür, das Gesetz durchzusetzen. Er habe mit der Badleitung verhandelt, ob es eine andere Lösung gebe, etwa an der letzten Reihe zur Mauer hin das Rauchen zu erlauben. „Da würde man niemand stören.“ Das sei abgelehnt worden. Für die Gastro gebe es keine Ausnahme.

Weitere Themen