Frühere RAF-Terroristin Klette zeigt der Justiz Grenzen auf

Daniela Klette zeigt bei der Urteilsverkündung ihr freundliches Gesicht. Foto: SINA SCHULDT/AFP

Im Verfahren gegen das frühere RAF-Mitglied trifft Vergangenheit auf Zukunft. Die Justiz ist darauf nicht optimal vorbereitet, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Das Verfahren gegen Daniela Klette gehört zu den spannendsten Prozessen der jüngeren deutschen Vergangenheit – und wohl auch zu jenen mit den größten Nachwehen. Das liegt weniger an der Haftstrafe von 13 Jahren, zu der das Landgericht Verden die ehemalige Terroristin verurteilt hat. Ob die Höhe der Strafe angemessen ist, lässt sich ohne Kenntnis der Akten ohnehin nicht seriös beurteilen. Die Bedeutung des Verfahrens liegt auch nicht in der Aufarbeitung der Vergangenheit.

 

In Verden ging es nicht in erster Linie um das Wirken der Roten Armee Fraktion (RAF), deren sogenannter Dritter Generation Klette angehört haben soll. Vor dem Landgericht ging es nicht um Kapitalverbrechen. Es ging um diverse Raubüberfälle, bei denen Klette mit ihren Komplizen knapp drei Millionen Euro erbeutet haben soll. Spannend für die Zukunft des deutschen Gerichtswesens sind vielmehr eine Reihe von Fragen , die sich aus dem Zusammentreffen von Vergangenheit und Zukunft ergeben, auf das die Justiz noch nicht optimal vorbereitet ist.

Technik ist schneller als das Recht

Die Strafprozessordnung ist am 1. Januar 1879 in Kraft getreten. Deutschlands Straßen wurden damals mit Gaslaternen beleuchtet, das Telefon war den meisten Menschen unbekannt, Pferde prägten den Verkehr. Daniela Klette wurde Anfang 2024 wurde mit Hilfe einer Gesichtserkennungssoftware gefasst, die aber nicht von den Ermittlern eingesetzt wurde, die drei Jahrzehnte vergebens nach Daniela Klette gesucht hatten – sondern von Journalisten, die in 30 Minuten einen Treffer landeten. Eine solche Suche wäre dem Staat nicht möglich gewesen. Die altehrwürdige Strafprozessordnung ist zwar mehrfach angepasst, aufgepeppt und ausgebaut worden, und es gibt auch zahlreiche neuere Gesetze, die Befugnisse von Ermittlern den technischen Gegebenheiten anpassen. Die Technik ist aber meist doch schneller. Und so hat die Diskussion darüber, was der Staat dürfen und können muss, durch die Causa Klette einen neuen Schub bekommen.

Staatsanwältin Annette Marquardt hatte 15 Jahre Haft gefordert. Foto: IMAGO/Noah Wedel

Und das in – mindestens – zweifacher Hinsicht. Da ist zum einen der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Gericht. Das Landgericht hat eine KI benutzt, um die gewaltige Menge an Daten, die bei Klette gefunden wurden, zu sortieren, zu strukturieren und nach Stichworten auszuwerten. Nicht nur die Verteidigung bezweifelt, ob das überhaupt zulässig ist. Stärkstes Argument: Es sei durch die konkrete Art des Einsatzes praktisch unmöglich gewesen, auch nach entlastendem Material zu suchen. Es besteht Regelungsbedarf.

Über allem schwebt die Gefahr des Missbrauchs

Zum anderen ist da die Art und Weise der Fotofahndung. Bilder aus der eigenen Datenbank dürfen Ermittler zum Abgleich nutzen, Bilder aus dem Internet dagegen nicht. Der Unterschied ist gewaltig: Knapp acht Millionen Bilder sind in der Datenbank des BKA, mehr als drei Milliarden in den Archiven privater Anbieter, die auf das gesamte Internet zugreifen. Die Zurückhaltung hat eine gewisse Berechtigung, denn der Grundrechtseingriff ist enorm.

Es ist wie so oft: Im konkreten Fall kann niemand etwas gegen den Einsatz entsprechender Software haben. Terroristen aufzuspüren ist schließlich ein lobenswertes Ziel. Wenn da nur nicht die Gefahr des Missbrauchs wäre – und viele Fragen. Wie soll man etwa umgehen mit Bildern von öffentlichen Veranstaltungen, auf denen Menschen zu sehen sind, die diese Bilder gar nicht selbst veröffentlicht haben wollten? Und wäre eine gigantische Fotovorratsdatenspeicherung nicht unzulässig?

Der Kompromiss, den die Berliner Regierungskoalition gerade versucht in Gesetzesnormen zu gießen, trägt diesen Bedenken weitgehend Rechnung. Das könnte dann aber dazu führen, dass eine Abfrage mehrere Wochen statt mehrere Minuten dauert. Das letzte Wort ist in diesem Fall daher noch nicht gesprochen. Wie bei Daniela Klette, die Revision eingelegt hat.

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