Fünf Tote in Reutlingen Mutmaßlicher Todesschütze besaß 15 Waffen – letzte Prüfung im vergangenen Jahr

In der Firma in St. Johann auf der schwäbischen Alb wurden die toten Söhne des 63-jährigen Jägers gefunden. Foto: IMAGO/imagebroker/Michael Bosch

Der Tatverdächtige, der in Reutlingen, Pfullingen und St. Johann mehrere Familienmitglieder erschossen haben soll, besaß eine ganze Reihe an Schusswaffen.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Nach dem Tod von fünf Menschen im Kreis Reutlingen kommen nach und nach mehr Details ans Licht. Seit Freitag ist klar, woran die 60-jährige Schwester des mutmaßlichen Todesschützen starb. Ihr Leichnam wies Gewalteinwirkungen durch einen spitzen Gegenstand auf. Das geht aus dem vorläufigen Obduktionsbericht hervor. Die weiteren vier Toten – die 57-jährige Ehefrau sowie die beiden Söhne des mutmaßlichen Schützen und er selbst – kamen demnach durch eine Schusswaffe zu Tode.

 

Bei der Tatwaffe handelt es sich nach Angaben der Polizei um einen Revolver. Es war nicht die einzige Waffe, die der 63-Jährige besaß. Das Landratsamt Reutlingen ist die zuständige Waffenbehörde für Pfullingen, wo der Mann lebte. Sie verzeichnet mehrere Waffen, die er als Jäger legal besessen habe. Insgesamt seien zwei sogenannte Kurzschusswaffen – darunter der Revolver – sowie 13 Gewehre in seinem Besitz gewesen, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit.

63-Jähriger zuletzt im vergangenen Jahr überprüft

Indirekt bestätigt dass Landratsamt Reutlingen auch, dass der 63-jährige Familienvater noch nicht allzu lange in Pfullingen wohnte. Der Tatverdächtige sei „erst kürzlich in den Zuständigkeitsbereich der Waffenbehörde des Landratsamtes Reutlingen gezogen“, heißt es.

Zuletzt war der Mann nach Informationen der Waffenbehörde „entsprechend der gesetzlichen Vorgaben“ im Jahr 2024 überprüft worden. Dabei habe er seine Zuverlässigkeit nachgewiesen. „Es gab keine Beanstandungen“, heißt es vom Landratsamt. Laut dem Waffengesetz (WaffG) können Waffenbesitzer die Erlaubnis, eine Waffe zu führen, verlieren, wenn sie „die erforderliche persönliche Eignung“ nicht nachweisen können. Das ist unter anderem der Fall, wenn sie Straftaten begehen, Waffen und Munition nicht den Regeln entsprechend lagern oder alkoholabhängig sind. Auch psychische Erkrankungen können zum Entzug des Waffenscheins führen.

Der Landesjagdverband (LJV) hält die Regeln zur Überprüfung von Waffenbesitzern für ausreichend. Die letzte Bundesregierung habe die Regeln noch einmal verschärft, heißt es. Seitdem wird die persönliche Eignung von Waffenbesitzern überprüft, wenn sie einen Jagdschein beantragen oder verlängern. Das ist mindestens alle drei Jahre der Fall. „Als Jäger sind wir uns unserer großen Verantwortung bewusst“, sagt LJV-Sprecher René Greiner. „Aus unserer Sicht gibt es kein Regeldefizit, sondern ein Vollzugsdefizit.“ Soll heißen, die Waffenbehörden müssten mit mehr Personal ausgestattet sein, um noch engmaschiger zu prüfen.

Erinnerung an tödliche Schüsse in Albstadt

Um früher auf mögliche Auffälligkeiten bei Waffenbesitzern aufmerksam zu werden, sind die Behörden auch auf Hinweise angewiesen. „Wenn man zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle mit kurzer Zündschnur und aggressivem Verhalten auffällt“, hatte Greiner schon nach den tödlichen Schüssen im vergangenen Jahr in Albstadt-Lautlingen (Zollernalbkreis) gesagt. Ein Mann hatte im August 2024 seinen Sohn, seine Schwiegermutter und anschließend sich selbst getötet.

Die Ermittlungen zum Fall in Reutlingen laufen weiter. Weiter unklar sind das Motiv des mutmaßlichen Täters und der genaue Ablauf der Taten. Polizei und Staatsanwaltschaft wollten sich dazu am Freitag auf Nachfrage nicht äußern.

Weitere Themen