Aufgrund von Schäden an der Fassade das Rechtsabbiegen in der Gablenberger Hauptstraße in Richtung Talstraße derzeit verboten. Den meisten Verkehrsteilnehmern ist das jedoch egal. Nun hat die Stadt reagiert – zum Leidwesen mancher Fußgänger.

Im unteren Bereich der Gablenberger Hauptstraße könnte man derzeit jede Menge Knöllchen verteilen. Wie am Fließband biegen dort Verkehrsteilnehmer nach rechts in die Talstraße ab, obwohl das verboten ist. Die beliebte Hauptverkehrsader durch Stuttgart-Ost ist derzeit unterbrochen, denn Anfang vergangener Woche hatten sich an einem Gebäude Teile der Fassade gelöst und waren auf die Fahrbahn gekracht. Daraufhin wurde das Haus eingerüstet, die Rechtsabbiegespur in Richtung Talstraße gesperrt und die Ampel entsprechend abgedeckt.

 

Verkehrsteilnehmer dürfen seither nur noch geradeaus über die Kreuzung fahren – nur will dort kaum ein Autofahrer hin, eine Umleitung ist ebenfalls nicht ausgeschildert. Und somit halten sich die Wenigsten an das Verbot. Allerdings befindet sich nur wenige Meter weiter in der Talstraße eine Fußgängerfurt, deren Grün-Phase auf die abgedeckte Ampel und nicht auf das Signal der Geradeausspur abgestimmt ist.

Die Sperrung verursacht in Gablenberg regelmäßig Verkehrsbehinderungen. Foto: Steegmüller

In der vergangenen Woche sind dort regelmäßig Passanten gefährdet worden, die bei Grün die Fahrbahn überqueren wollten, darunter auch Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg. Die Stadt hat bereits reagiert und kurzerhand die Furt gesperrt sowie die Fußgängerampel abgedeckt. Eine Maßnahme, die nicht jeder versteht. „Weil Autofahrer ein Verbot missachten, ist die logische Konsequenz vonseiten der Verwaltung, die Fußgängerquerung im Bereich der Talstraße zu verbieten“, sagt ein Anwohner aus der Gablenberger Hauptstraße. Als Fußgänger müsse man für das Fehlverhalten der Autofahrer büßen und werde gezwungen, Umwege in Kauf zu nehmen, beispielsweise um die Bushaltestelle „Wagenburgstraße“ zu erreichen. „Das ist absolut unlogisch und nicht verhältnismäßig.“

Anpassung der Ampelanlage dauert zu lang

Im Stuttgarter Rathaus ist man mit dem Status quo offenbar auch nicht glücklich. Stadtsprecher Harald Knitter macht jedoch klar, dass man nicht viele Optionen habe. „Das verbotswidrige Abbiegen lässt sich durch zusätzliche Verkehrseinrichtungen wie Baken nicht unterbinden.“ Man könne die Absperrungen nicht weiter in den Kreuzungsbereich hineinrücken, ohne dadurch die Hauptrichtung auf der Wagenburg-/Talstraße einzuschränken. Auch sei es nicht praktikabel, die Ampelanlage anzupassen, da dies den gesamten Kreuzungsbereich beträfe. „Hierfür wäre eine Vorlaufzeit von mehr als einem Monat erforderlich“, sagt Knitter.

Weil eine dauerhafte Polizeipräsenz dort nicht zu leisten sei, bleibe nur noch die komplette Sperrung der Gablenberger Hauptstraße in Talrichtung. Dadurch würde der Verkehr jedoch in den umliegenden Wohnquartieren zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen führen. In Abstimmung mit der Polizei und der Schulwegbeauftragten habe die Straßenverkehrsbehörde daher entschieden, die Fußgängerquerung in der Talstraße vorbeugend zu sperren.

„Die Verkehrsteilnehmer sollten die temporären Einschränkungen nicht als Belastung wahrnehmen, sondern als sinnvolle Maßnahme zu ihrem Schutz“, sagt der Stadtsprecher. Zumal die alternative Querungsstelle an der Klingenstraße nur rund 120 Meter entfernt sei. „Auch über die nördliche Seite der Gablenberger Hauptstraße sind die Bushaltestellen in der Ostendstraße und die Schule in Gablenberg ohne große Umwege erreichbar. Die Schule ist darüber informiert und gibt die Verkehrshinweise an die Eltern weiter“, sagt Knitter. Um zusätzlich darauf aufmerksam zu machen, stellt die Stadt dort Hinweise auf die Querungsmöglichkeit an der Ecke Tal-/Klingenstraße auf.

Baurechtsamt prüft Freigabe der Verkehrsfläche

Zugleich betont der Stadtsprecher, dass sich die Lage nur ganz entschärfen ließe, wenn man die Ursache beseitige, also die bröckelnde Fassade. „Zur Gefahrenabwehr wurde inzwischen ein Gerüst mit einem Auffangnetz an dem Gebäude aufgestellt. Aktuell prüft das Baurechtsamt, ob eine Freigabe der Verkehrsflächen aufgrund dieser Sicherung möglich ist oder ergänzende Maßnahmen notwendig sind.“ Ziel sei es, die Verkehrslage bald zu entzerren.