Stuttgarter Gemeinderat Bordelle im Leonhardsviertel vor dem Aus

Im Leonhardsviertel soll die Prostitution verboten werden. Die Bewohner hält es dort nicht länger als drei Jahre. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Nächste Woche soll ein Bebauungsplan beschlossen werden, um das Leonhardsviertel in Stuttgart aufzuwerten. Die Gefahr, dass die Mieten steigen könnten und Bewohner wegziehen müssten, sieht die Stadt nicht.

Die Stadt Stuttgart will trotz der erhofften Aufwertung des Leonhardsviertels nach dem geplanten Prostitutionsverbot keine Milieuschutzsatzung erlassen. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben. Über dieses Novum – bisher wurden solche Schutzmaßnahmen stets beschlossen, nachdem sie geprüft waren – werden der Bezirksbeirat Mitte, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik sowie der Gemeinderat nächste Woche informiert.

 

Das Bürgergremium soll am 5. Dezember auch endlich den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu Vergnügungsstätten im Rotlichtviertel treffen, der das Aus für Bordelle und bordellartige Betriebe im historischen Stadtquartier bedeuten könnte. Sicher kann sich Baubürgermeister Peter Pätzold (Grüne), der die ökosoziale Mehrheit von Grünen, SPD/Volt, Die Linke – SÖS und Puls sowie auch die Freien Wähler hinter sich weiß, nur deshalb noch nicht sein, weil die Landesregierung eine Gesetzesänderung plant, die den Bordellbesitzern in die Karten spielen würde. Ihnen soll auch dann Bestandsschutz gewährt werden, wenn ihre formell nie genehmigte bauliche Anlage zu irgendeinem Zeitpunkt materiell rechtmäßig war – sie also zeitweise genehmigt hätte werden können.

Hälfte der Mieter lebt alleine

In der Voruntersuchung zur Milieuschutzsatzung wurde geprüft, ob das Viertel im Zuge der Aufwertung (Prostitutionsverbot, Neubau Züblin-Areal, Neubau Haus für Film und Medien) so aufgewertet werden könnte, dass die Gefahr einer Gentrifizierung entstehen könnte. Es gibt 85 Gebäude mit 415 zumeist Mietwohnungen. 47 Prozent der Befragten gaben an, ein Einpersonenhaushalt zu sein.

Ein Grund für die negative Entscheidung ist, dass die Hälfte der befragten Personen einen wegen der zunehmenden Gastronomie hohen nächtlichen Lärmpegel beklagt und zudem ein höheres Müllaufkommen sowie mehr Kriminalität, Drogenprobleme und Konflikte mit Freiern. Die Satzung soll aber intakte Gebiete schützen.

Kaum länger als drei Jahre dort

Außerdem gebe es gar kein schützenswertes Milieu, denn fast die Hälfte der Mieter wohne dort nicht länger als drei Jahre. Eine besondere Bindung der Bewohnerschaft an das Gebiet sei nicht festgestellt worden. Der wegen drohender Mieterhöhungen kritisch gesehene Modernisierungsbedarf ist zudem kein ernst zu nehmendes Thema: 45 Prozent der Befragten hätte gerne eine bessere Ausstattung und würden dafür auch bezahlen wollen. Gleichzeitig wohnen im Gebiet aber überproportional viele Menschen, die keine soziale Hilfe von den Nachbarn erhalten und wegen schwerer persönlicher Belastungen keinen sozialen oder familiären Rückhalt haben. Eine Satzung würde sie aber nicht persönlich schützen, gegen Mieterhöhungen hilft sie nämlich nicht. Hinzu kommt: Es gibt viele Wohnungen mit drei und vier Zimmern, die im Schnitt nur mit 1,4 Personen belegt sind. Dies alles spricht für die Verwaltung gegen eine Schutzwürdigkeit.

Vergnügungsstätten werden verboten

Der Bebauungsplan für das Leonhardsviertel ist etwas fürs Verwaltungsgeschichtsbuch: Er ersetzt nun die Ortsbausatzung mit dem Baustaffelplan von 1935, schreibt vor, dass dort Vergnügungsstätten nicht gültig seien, was jene auf die Barrikaden gebracht hat, die dort seit Jahrzehnten das Recht auf ihrer Seite wähnten, um mit erheblichem finanziellen Erfolg Bordelle und bordellartige Betriebe zu betreiben.

Die Lebensumstände von Prostituierten in derartigen Etablissements und Verdienstmöglichkeiten der Betreiber sind in der letzten Folge des „Tatorts“ aus Köln in drastischer Weise beschrieben worden. In Stuttgart wird zwar die Bekämpfung des ohnehin verbotenen, aber florierenden Straßenstrichs in der Leonhardstraße und angrenzenden Gassen befürwortet, nicht aber ein Verbot der Prostitution in Laufhäusern. Vor allem die FDP, aber auch die CDU im Gemeinderat sind deshalb Sturm gegen die Bebauungsplanänderung gelaufen. Sie erachten es für sinnvoller, die Szene zu komprimieren, als die Ausbreitung dort zu ermöglichen, wo sie legal wäre: im Citybereich jenseits der B 14, wo sich heute schon Bordelle befinden, ohne dass dies von außen sichtbar wäre, oder in privaten Wohnungen.

Aufwertung nach Bordellschließung

Die Stadt hat die Forderungen nach erweitertem Bestandsschutz für angeblich baurechtlich genehmigte Einrichtungen zurückgewiesen und betont, dass es solche nicht gebe.

Ziel sei, das Leonhards- und das Bohnenviertel zur „Leonhardsvorstadt“ mit einem hohen Anteil urbanen Wohnens zu entwickeln. „Der Erhalt der Bordellnutzung würde dieser Zielsetzung zuwiderlaufen.“ Nachdem die Stadt die meisten Bordelle im Quartier geschlossen habe, zeige sich dort bereits eine städtebauliche Aufwertung.

In der Leonhardsstraße habe sich die Lage dagegen kaum verbessert. Sie würde sich sogar verschlechtern, bliebe die Landesregierung dabei, den Bestandsschutz zu verschärfen. Damit würden die Bemühungen der letzten Jahre konterkariert, indem man Häuser aufkaufte, teure Zivilgerichtsverfahren geführt sowie bau- und ordnungsrechtliche Eingriffe vorgenommen habe. Baubürgermeister Pätzold, die Grünen-Fraktion im Gemeinderat, aber auch der Städtetag und der Verwaltungsgerichtshof haben die Regierung gewarnt, die Landesbauordnung im Sinne der Bordellbetreiber zu ändern.

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