Der letzte Satz der Mitteilung des Landgerichts Stuttgart lässt aufmerken: „Mit Abschluss des Vergleichs ist der seit 2007 anhängige Rechtsstreit erledigt.“ Fast dreißig Jahre wurde um das Erbe des Bauhauskünstlers Oskar Schlemmer gestritten. Nun ist die Auseinandersetzung zwischen den Enkeln mit einem Vergleich endgültig beigelegt worden. Janine (60) und Raman (74) Schlemmer haben sich geeinigt über die Aufteilung von Werken.
Schlemmers Nachlass befand sich im Besitz seiner Witwe. Als diese 1987 starb, wurde Janine ihr Erbanteil vorenthalten, weshalb sich in den vergangenen Jahren verschiedene Gerichte mit dem Fall befassten und auch ein Mediationsverfahren stattfand. Aber auch wenn sie immer wieder Recht bekam, ging die Aufteilung nicht voran, weil unklar ist, wo sich die Bilder befinden. Nun wird Janine Schlemmer rund hundert Werke von geschätzt 2000 Bildern erhalten. Es seien aber hochkarätige Gemälde, die in namhaften Museen in den USA, Schweiz und Deutschland seit Jahren als Leihgabe ausgestellt sind, wie der Stuttgarter Anwalt Mark Binz sagt. Er hat Janine Schlemmer in all den Jahren als Prozessfinanzierer begleitet.
Janine Schlemmer habe sich nun auf einen Vergleich geeinigt, um nach dem jahrzehntelangen Erbstreit nicht nur familiären Frieden zu finden, so Binz, sondern sie wolle der Kunstwelt auch endlich den ungehinderten Zugang zum Werk ihres Großvaters eröffnen. Binz ist überzeugt, dass man ihr auch beim BGH die Hälfte des gesamten Nachlasse zugesprochen hätte. Aber auch dann wäre eine Vollstreckung der Werke schwer oder unmöglich gewesen. Niemand wisse, so der Anwalt, wo Raman Schlemmer die vielen Bilder versteckt halte.
Raman Schlemmer wurde schon 2023 verurteilt
Das Landgericht hatte Raman Schlemmer schon im vergangenen Jahr in erster Instanz verurteilt, einer öffentlichen Versteigerung der Kunstwerke zuzustimmen, die 2007 in einem Teilungsplan genannt worden waren. Er wurde aufgefordert, die Werke herauszugeben oder Schadensersatz zu leisten. Er wurde auch dazu verurteilt, einen so genannten Wertersatz zu bezahlen für die Bilder, die er in den vergangenen Jahren verkauft hat. Als Streitwert wurden 38 Millionen Euro genannt. Gegen dieses Urteil hatten Raman Schlemmer, aber auch Janine Schlemmer Berufung eingelegt. Durch den Vergleich muss hierüber nun nicht mehr entschieden werden.
Janine Schlemmer ist das Kind der verstorbenen Schauspielerin Karin Schlemmer, einer der Töchter von Oskar und Tut Schlemmer. Die Erzieherin lebt in München und war beim Tod der Großmutter Anfang zwanzig. Um den Erbstreit in den ersten Jahren finanzieren zu können, habe sie die wenigen Werke, die ihr ihre Mutter direkt vererbt hatte, verkaufen müssen, sagt sie. Raman Schlemmer ist der Sohn der inzwischen verstorbenen Ute-Jaina. Beide versuchten wiederholt, Bilder aus Ausstellungen zu konfiszieren. Museen, die in Katalogen Werke von Schlemmer abbilden wollten, warteten oft vergeblich auf die Abdruckgenehmigung. Erst nachdem 2014 die Reproduktions- und Nutzungsrechte für Schlemmer ausliefen, kehrte das Werk von Oskar Schlemmer sukzessive wieder in die Öffentlichkeit zurück.