Der Zustand der Gewässer in Stuttgart ist aufgrund der Umweltbedingungen schlecht. Die Qualität des Grundwassers ist besser, aber auch hier gibt es ein Risiko.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Ist unter Stuttgart genug Grundwasser vorhanden? Ist es sauber? Und wie steht es um die Flüsse, Bäche und Seen in der Stadt? Kann man im Neckar perspektivisch irgendwann auch baden? Im Blick hat solche Fragen unter anderem Bertrand Heitkamp vom Amt für Umweltschutz. Und da es entsprechende EU-Richtlinien gibt, müssen sie bei der Stadt über den Zustand der Oberflächengewässer, aber auch der Grundwasservorkommen Bescheid wissen.

 

Grundwasser hat gute Qualität

Stuttgart verfüge über „ein großes Vorkommen an Grundwasser“, sagte Heitkamp im Ausschuss für Klima und Umwelt am Freitag. Die Qualität sei insgesamt gut, allerdings sei einer von insgesamt drei sogenannten Grundwasserkörpern gefährdet. Die Menge nehme langsam ab. Man werde das genauer im Auge behalten und überprüfen, sagte Heitkamp.

Der Max-Eyth-See in Stuttgart war in diesem Sommer in keinem guten Zustand. Es haben sich viele Algen gebildet. Foto: Lichtgut/Zophia Ewska

Nicht besonders gut geht es laut dem Bericht den Gewässern in Stuttgart. Der ökologische Zustand von Bächen, Flüssen und Seen ist demnach „unbefriedigend“, der chemische Zustand „nicht gut“. Die Körsch zum Beispiel entspringe teils direkt am Klärwerk Möhringen, aufgrund von Trockenheit besteht sie dann nur aus geklärtem Wasser.

Wohin die Knappheit perspektivisch führen kann: dass die Stadt Genehmigungen zur Wasserentnahme widerrufen müsse, sagte Heitkamp. Bisher sei das noch nicht vorgekommen, aber in Zukunft sei es durchaus denkbar. Wenn heute jemand neu beantrage, Wasser zu nutzen, schaue man sich das genau an.

Positiv wirke sich aus, wenn Bäche und Flüsse wieder in einen möglichst natürlichen Zustand versetzt würden. Positivbeispiel sei der Feuerbach. Das habe noch einen weiteren wichtigen Vorteil: mehr Schutz bei Starkregen und Hochwasser, so Heitkamp, „und damit Schutz von Menschenleben und Eigentum“.