Die Angeklagte (mit dem Rücken zur Kamera) und ihre beiden Verteidiger beim erneuten Prozessauftakt. Foto: Sabine Armbruster
Seit fast einem Jahr sitzt eine Ex-Auszubildende zur Notfallsanitäterin in U-Haft, weil sie in Vaihingen (Kreis Ludwigsburg) Kollegen vergiftet haben soll.
Von vorweihnachtlichem Frieden war beim erneuten Prozessauftakt gegen eine 25-Jährige ehemalige Auszubildende zur Notfallsanitäterin, die ihren Kollegen in Vaihingen an der Enz verschreibungspflichtige Medikamente in die Getränke gemischt haben soll, am Landgericht Heilbronn nichts zu spüren. Gleich zu Beginn kam es zu einer heftigen Diskussion zwischen dem Pflichtverteidiger einerseits und dem Staatsanwalt und dem vorsitzenden Richter andererseits.
Erst erklärte der Verteidiger, er habe die Zeugenliste nicht bekommen und mokierte sich über den Versand per Fax, dann wollte er die erneute Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt verhindern. Die war nötig, weil der Prozess wegen des Todes eines der Schöffen der ersten Verhandlung komplett neu beginnen muss. Und anders als beim ersten Mal fand der Verteidiger dieses Mal an der Anklageschrift viel zu kritisieren. „Sie entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen“, befand er. Zum einen wegen einer „nicht vertretbaren Ausführlichkeit“, zum anderen, weil sie den Eindruck erwecke, es stehe schon fest, dass die Angeklagte die Taten begangen habe.
Vorwurf: Schöffen werden durch Staatsanwalt beeinflusst
Dabei werde der Tötungsvorsatz weiterhin bestritten, und die bisherige Zeugenbefragung habe „auch nicht ansatzweise ergeben, dass es einen Tötungsvorsatz gab“. Dem Staatsanwalt warf er deshalb eine verbotene Beweisantizipation und dadurch Beeinflussung der beiden neuen Schöffen vor. Und dem Richter unterstellte er gar, er wolle der Verteidigung „Rechte abschneiden“. Der wiederum entgegnete, er habe gehofft, „dass wir nicht in diesem Tonfall abgleiten“.
Tatsächlich hatten sich die Wogen nach einer kurzen Verhandlungsunterbrechung zur Beratung etwas geglättet – obwohl der Richter den Antrag gegen die Verlesung der Anklageschrift ablehnte. Worauf der Staatsanwalt erneut die fünf Fälle schilderte, in denen die Angeklagte ihren damaligen Kollegen heimlich Atropin in die Getränke gemischt haben soll – was er in vier Fällen als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung und im fünften Fall als gefährliche Körperverletzung wertete.
Wird die U-Haft aufgehoben oder ausgesetzt?
Deshalb komme für ihn auch die vom Verteidiger gewünschte Aufhebung oder mindestens Aussetzung der seit fast einem Jahr dauernden Untersuchungshaft für ihn nicht in Betracht, so der Staatsanwalt. Ob dem Antrag des Verteidigers dennoch stattgegeben wird oder nicht, war noch nicht zu erfahren.
Die Angeklagte beteuerte über ihren Anwalt erneut, sie bedauere ihr Handeln, mit dem sie weder eine Tötungsabsicht noch eine dauerhafte Schädigung der betroffenen Kollegen verbunden habe. Sie habe keine Vorstellung davon gehabt, welche Wirkung die Medikamente haben könnten. Dem entgegen steht eine weitere Erklärung, in der sie unter anderem die Wirkung und Wirkweise einiger Medikamente – auch solcher, die wie Atropin die Herzfrequenz beeinflussen – genau schildert. Sie hoffe, dass das Geständnis dazu führe, dass sie nicht zu schwer bestraft werde.
Das erhofft sie sich auch von der Zahlung von Schmerzensgeld an zwei der Geschädigten sowie der Übernahme ihrer Anwaltskosten, jeweils kombiniert mit einem handschriftlichen Entschuldigungsbrief. Die Gelder, erklärte der Verteidiger auf Nachfrage des Richters, seien auch bereits geflossen, die Briefe geschrieben. Nur ein dritter Geschädigter „ziere sich noch“, einen Vergleich zu schließen. Hier geht es wohl, so ließ er durchblicken, um eine mögliche zivilrechtliche Klage und neue Ansprüche.
„Entschuldigungsbrief wichtig“
Den Erhalt der Zahlung und des Entschuldigungsbriefs bestätigte auch der erste Zeuge, einer der Betroffenen. An ihn wandte sich die Angeklagte erstmals direkt mit den Worten: „Es lag auf keinen Fall in meiner Absicht, dass da etwas Schlimmes hätte passieren können. Wenn das so wäre, hätte ich mir das nie verzeihen können.“ Der Zeuge wiederum betonte, er habe den Entschuldigungsbrief wichtig gefunden und ihn auch ernst genommen.
Weitere Zeugen, die am ersten Verhandlungstag vernommen wurden, hatten die Angeklagte zwar flüchtig gekannt, gehörten aber nicht zu den Geschädigten. Sie schilderten wie in der Vorverhandlung das Bild einer jungen Frau, die zurückhaltend und schüchtern, immer wieder aber auch abwesend gewirkt habe.
Der Prozess wird am 8. Januar fortgesetzt und ist aktuell bis zum 20. März terminiert. Durch die in dieser Verhandlungsrunde bereits zu Beginn verlesene Erklärung der Angeklagten zur Sache hoffe er auf eine mögliche Verschlankung des Verfahrens, so der vorsitzende Richter.