Girokonto gesperrt Nach Glück im Stuttgarter Casino Ärger mit der Bank

Auch beim Automatenspiel sind erhebliche Gewinne möglich. Foto:  

Eine Frau gewinnt Zigtausende Euro im Casino in Stuttgart. Doch ihr Versuch, das Geld aufs Girokonto einzuzahlen, endet mit der Kontosperrung. Wurde im Kampf gegen Geldwäsche überzogen?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Wenn Doris Seitz (Name geändert) an ihren Spielbankgewinn denkt, kommen ihr manchmal immer noch die Tränen – aber nicht aus Freude. Aufgewühlt ist die Frau aus der Region Stuttgart wegen dem, was sie danach mit ihrer Hausbank erleben musste. „Wie eine Verbrecherin“ fühlte sie sich behandelt, als sie das Geld auf ihr Girokonto einzahlen wollte. Zeitweise konnte sie gar nicht mehr darüber verfügen und hatte jede Menge Scherereien.

 

Alles begann mit einer beachtlichen Glückssträhne. Gleich zweimal binnen weniger Tage gewann Seitz beim Automatenspiel in der staatlichen Spielbank Stuttgart: erst gut 30 000 Euro, dann fast 60 000 Euro. Ausgezahlt wurde ihr das Geld wie üblich in bar, unter den Augen mehrerer Spielbankmitarbeiter und eines dort stets präsenten Finanzbeamten. Zu Scheinen statt Schecks oder Überweisung sind die Casinos nach dem Gesetz gegen Geldwäsche verpflichtet: Niemand soll den Transfer zwischen Bargeld und Jetons, den sie letztlich nicht überblicken, zum Waschen von Beträgen dubioser Herkunft nutzen können. Die Vertreter des Fiskus wachen darüber, dass die Differenz zwischen Einsätzen und Gewinnen korrekt ermittelt wird. Wichtig sei das „für das Sicherheitsgefühl der Spielenden“, sagt ein Spielbanksprecher, aber auch für das Land: Auszahlungen minderten schließlich die Steuer auf die Spieleinnahmen.

Alle Nachweise reichen der Bank nicht

Mit einem Teil des Geldes erfüllte sich Seitz lange gehegte Wünsche. Das Gros gab sie für ein neues Auto aus, weitere Tausender für größere Anschaffungen. Übrig blieben 45 000 Euro, die sie in bar auf ihr Konto bei der Commerzbank Stuttgart einzahlen wollte. Von der Spielbank hatte sie sich dazu eine Bescheinigung geben lassen, welche Barbeträge man an sie ausgezahlt habe. Formal handelt es sich dabei nicht um eine Gewinnbestätigung, sondern um eine Auskunft über Transaktionen nach der Datenschutzverordnung; jede über 2000 Euro muss nämlich gespeichert werden. Doch in der Regel reiche das als Beleg, ließ sich Seitz versichern.

Anfangs schien alles zu klappen. In der „Coba“-Filiale am Schlossplatz wurde das Geld angenommen, per Unterschrift bestätigte der Sachbearbeiter, er habe „die Angaben und Dokumente des Kunden auf Glaubwürdigkeit geprüft“. Doch dann kam ein Schreiben der Bank, dass die Nachweise doch nicht ausreichend seien; man benötige weitere. Hilfesuchend wandte sich die Gewinnerin an die Spielbank. „Es tut mir sehr leid, dass sie mit ihrer Hausbank derartige Probleme … haben“, schrieb ihr ein Compliance-Experte. Ausführlich erläuterte er, wie die Übersicht der Transaktionsdaten zu lesen sei. Doch das genügte der Commerzbank immer noch nicht, sie forderte eine handschriftliche Erklärung ihrer Kundin. Also schilderte die das Geschehen auf zwei eng beschriebenen Seiten, verbunden mit dem Unverständnis, „warum die Nachweise nicht akzeptiert werden“.

Große Probleme wegen gesperrten Kontos

Ihr Konto hatte die Commerzbank inzwischen gesperrt, was die Inhaberin in akute Nöte stürzte. Alle laufenden Ausgaben – Miete, Strom, Telefon, Versicherungen – gingen davon ab; nun wurden sie plötzlich nicht mehr bezahlt. Kurz vor einem lange geplanten Auslandsaufenthalt musste Seitz eilends versuchen, die Zahlungen anderweitig zu regeln. Auch bei der Reise selbst hatte sie wegen der Sperrung große Probleme, an Bargeld zu kommen. Schließlich schaltete sie einen Rechtsanwalt ein, der die Bank ultimativ zur Freigabe des Kontos aufforderte. Dreimal habe seine Mandantin nun die Herkunft der eingezahlten Summe nachgewiesen, das müsse doch genügen. Einige Tage später war es so weit.

Warum hat die Bank so agiert? Ist sie in der löblichen Absicht, die Vorschriften gegen Geldwäsche einzuhalten, übers Ziel hinaus geschossen? Haben Mitarbeiter Fehler gemacht? Obwohl Seitz ausdrücklich Auskünfte erlaubt hatte, verweigerte eine Coba-Sprecherin jeden Kommentar – zum Einzelfall ebenso wie allgemein zum Umgang mit Spielgewinnen. Begründung: keine.

Commerzbank mit Thema überfordert?

Beim Bundesverband deutscher Banken heißt es, für Beträge ab 10 000 Euro bräuchten Kreditinstitute einen „geeigneten Herkunftsnachweis“. Beispiele dafür nenne die Bankenaufsicht Bafin auf ihrer Webseite: Schenkungsverträge, Belege über einen Autoverkauf oder über eine Bargeldauszahlung von einem anderen Konto; Spielgewinne stehen nicht auf der ausdrücklich als „nicht abschließend“ bezeichneten Liste. Da die Bank ihre Kunden am besten kenne, so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), könne sie selbst entscheiden, welche Belege sie von wem akzeptiere. Probleme im Umgang mit solchen Nachweisen seien „nicht bekannt geworden“, sagt eine Verbandssprecherin.

Seitz‘ Anwalt Alexander Berth vermutet, dass die Commerzbank „mit der Thematik überfordert“ war. Verwundert hat es ihn, dass die Bank der Kundin am Ende auch noch das Konto kündigte – obwohl die Frau dazu weit eher Anlass gehabt hätte. Inzwischen ist sie zur BW-Bank gewechselt. Den Ärger mit der Commerzbank, der ihr schwer zugesetzt hat, verbucht Doris Seitz heute als „Unglück im Glück“. Hätte sie geahnt, was an Wirren und als unwürdig empfundener Behandlung auf sie zukommen sollte, sagt sie, hätte sie das Geld „lieber an Bedürftige verteilt“.

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