Ärzte dürfen nur eingeschränkt für sich werben. Umso wichtiger sind Onlinebewertungen. Kritik wird oft gelöscht – und manche Mediziner tun viel für Fünf-Sterne-Bewertungen.
Bei der eigenen Gesundheit möchte niemand Kompromisse machen. Plattformen wie Jameda oder Google Maps helfen bei der Suche nach vielfach empfohlenen Medizinern. Doch eine Recherche unserer Zeitung sät nun Zweifel an der Aussagekraft der Google-Bewertungen – ähnlich wie schon bei der Gastronomie.
Bei elf Medizinern aus Stuttgart und den unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinden ist zwischen Juni und Dezember 2025 jeweils eine zweistellige Zahl von Bewertungen verschwunden, die Nutzer auf Google Maps bei der jeweiligen Praxis hinterlassen haben. Teils sind Dutzende schlechte Bewertungen einzelner Praxen offline genommen worden – aber auch insgesamt 373 Bewertungen mit der Höchstzahl von fünf Sternen.
371 Bewertungen mit nur einem Stern sind zwischen Juni und Dezember 2025 auf den Google-Maps-Profilen von Stuttgarter Ärzten verschwunden.
Die meisten Fünf-Sterne-Bewertungen, nämlich 69 Stück, verschwanden im besagten Zeitraum vom Google-Profil einer Korntal-Münchinger Arztpraxis. Das ist ungewöhnlich, weil Recherchen unserer Zeitung etwa unter Gastronomen vor allem Fälle offenlegte, in denen sie negative Bewertungen löschen lassen. Gegen positive Rezensionen hat normalerweise niemand etwas.
Google-KI löscht Fünf-Sterne-Bewertungen
Vermutlich wurden sie von Google selbst entfernt. Die US-Firma schreibt, dass sie jedes Jahr mit KI-Unterstützung Millionen von Bewertungen löscht, etwa wenn Fünf-Sterne-Bewertungen gekauft werden – „selbst Monate nachdem sie ursprünglich veröffentlicht wurden“.
Google äußert sich nicht zu Einzelfällen
Fallen die gelöschten Bewertungen der Korntal-Münchinger Praxis darunter? Oder wurden sie von der KI falsch erkannt? Google selbst äußert sich zu Einzelfällen nicht. Der Arzt selbst lässt über einen Anwalt ausrichten, dass er „weder namentlich noch in sonstiger Weise identifizierbar in Erscheinung treten“ möchte. Gegen eine auf Fakten basierende Berichterstattung habe er nichts. Zur Sache teilt er mit, dass „weder wir noch von uns beauftragte Dritte Bewertungen für unsere Praxis erwerben oder manipulieren“.
Tatsächlich kommen zu den knapp 70 gelöschten mehrere Hundert online einsehbare Fünf-Sterne-Bewertungen für die Arztpraxis, die von Google offenbar als authentisch anerkannt werden. Der Arzt berichtet, er nutze die Software „Solvi Reviews“.
Die Software bitte Patienten nach ihrem Besuch in der Praxis automatisch um Feedback. Wenn das positiv ausfällt, folgt eine Bitte, das auch auf Google kundzutun. So steigt fast automatisch die Durchschnittsbewertung im Internet – jedenfalls für jene Mediziner, die auf diese Weise ihre Patienten zu positiven Rezensionen auffordern. „Dieses Vorgehen ist zulässig und branchenüblich“, schreibt der Arzt.
Ärzte dürfen nur eingeschränkt werben
Für Ärzte sind Online-Bewertungen wichtig, um neue Patienten zu gewinnen. Mediziner dürfen „nur sehr eingeschränkt für sich werben“. Dabei dürfen die „Integrität und das Vertrauen in den Berufsstand“ nicht gefährdet werden, schreibt die Verbraucherzentrale. Mittels Software nur zufriedene Patienten zu öffentlichen Rezensionen aufzufordern, dürfte das Vertrauen in die Ärzteschaft nicht direkt untergraben. Zumindest Googles Prüfmechanismus könnte aber anschlagen, wenn sich auf diese Weise Fünf-Sterne-Bewertungen auffällig häufen.
Auch die gelöschten Bewertungen selbst könnten ein Grund sein. Unsere Redaktion hat sämtliche gelöschte Google-Bewertungen für die Praxis vorliegen. Zwei Dinge fallen dabei auf: Erstens sind die Profile sämtlicher Google-Nutzer, deren Fünf-Sterne-Bewertungen gelöscht wurden, nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt einsehbar. Das ist ungewöhnlich. Die Onlinesuche nach Nutzernamen wie „Orwin Lichtenwald“ fördert, zweitens, zutage, dass diese nicht nur eine Arztpraxis in Korntal-Münchingen bewerten, sondern auch norddeutsche Immobilienmakler oder eine Fahrschule im Saarland – die dann wiederum teils auf der eigenen Website mit dieser Fünf-Sterne-Bewertung werben. Tatsächlich hat Google auch diese Bewertungen mittlerweile gelöscht.
Wie diese Bewertungen ihren Weg auf das Profil der besagten Arztpraxis fanden, muss mangels Antwort des Mediziners offen bleiben. Die Recherche zeigt jedoch, dass diese Praxis nicht die einzige ist. Bei drei Stuttgarter Zahnmedizinern ist im zweiten Halbjahr 2025 jeweils eine zweistellige Zahl von Fünf-Sterne-Bewertungen verschwunden.
Löschen lässt die Praxis nur, „wenn die Kritik rufschädigend ist“
Ihm sei „nicht bekannt, dass wir positive Bewertungen kaufen“, sagt der Leiter einer Stuttgarter Praxis (Durchschnittsbewertung bei Google: 4,9 Sterne), zu der zwischen Oktober und Dezember 59 Bewertungen offline gingen – darunter 57 mit fünf Sternen. Warum so viele positive Bewertungen entfernt wurden, „ist mir unerklärlich“, so der Mediziner. Negative Bewertungen lasse man mithilfe einer Anwaltskanzlei lösc hen, „wenn die Kritik rufschädigend ist“. Negative Bewertungen heißt meist, dass nur einer von fünf möglichen Sternen vergeben wurde. 371 solcher Bewertungen sind zwischen Juni und Dezember 2025 auf den Google-Maps-Profilen von Stuttgarter Ärzten verschwunden.
Bei sechs Praxen verschwand eine zweistellige Zahl von Ein-Sterne-Bewertungen. Die Mediziner der Praxen mit den meisten verschwundenen Rezensionen reagierten auf schriftliche und telefonische Anfrage zu den 35 beziehungsweise 45 gelöschten Ein-Sterne-Bewertungen nicht. Die Mehrzahl dieser negativen Bewertungen enthielt Beschwerden über lange Wartezeiten, einen schlechten Umgang mit Patienten oder die medizinische Qualität.
Wegen der Werbeeinschränkungen sind Onlinebewertu ngen für Ärzte wichtig, negative kosten potenziell Patienten. Ein Stuttgarter HNO-Arzt (108 Bewertungen, im Schnitt 4,2 Sterne) lässt sich auf seiner Website darüber aus, wie ernst ihm die Sache ist: „Lob können Sie gerne auf den einschlägigen Bewertungsportalen hinterlassen, Tadel bitte ich zunächst persönlich mit mir zu besprechen“, heißt es, und: „Im Internet veröffentlichte üble Nachrede und Verleumdung kann strafrechtlich geahndet werden.“