Die Stadt Leinfelden-Echterdingen muss auf die neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer reagieren. Wer die Gewinner sind – und wer die Verlierer.

Von 2025 an wird in Leinfelden-Echterdingen ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer B gelten. Dieser wird künftig nicht mehr bei 380 Prozent, sondern entweder bei 183 oder bei 178 Prozent liegen. Das zeichnet sich nach einer Sitzung des Verwaltungsausschusses ab. Die erste Zahl hatte die Finanzverwaltung ins Spiel gebracht. Die Stadt möchte den neuen Hebesatz aufkommensneutral festsetzen, also das Gesamtaufkommen der Grundsteuern A und B auf unverändertem Niveau halten. Sie hatte dennoch einen Puffer von fünf Prozentpunkten vorgeschlagen, um „gewisse Unwägbarkeiten“ ausgleichen zu können, wie sich Jochen May, Leiter der städtischen Steuerabteilung in der Sitzung ausdrückte.