Grundsteuer-Urteil Immer mehr Ungerechtigkeit

Der Jahresbescheid kann sich ändern – auch noch im Nachhinein. Foto: dpa

Der Bundesfinanzhof hält die Grundsteuer für gerecht. Tatsächlich nimmt die gefühlte Ungerechtigkeit zu, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Für die Kläger ist das zu erwarten gewesen. Gerade einmal vier Wochen lagen zwischen der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung in Sachen Grundsteuer. Dass der Bundesfinanzhof in dieser Zeit einen Vorlagebeschluss nach Karlsruhe ausformuliert, war eher unwahrscheinlich. Die Musterkläger haben nun länger Zeit, nach dem letzten Strohhalm zu greifen, und viele Tausend Betroffene hoffen, dass sie diese nutzen. Kein Gericht stellt an die Beschwerdebegründung so hohe Anforderungen wie das Bundesverfassungsgericht, hier braucht es keine forschen Behauptungen über Ungerechtigkeiten, sondern sehr intensive, verfassungsjuristische Argumentationen.

 

Der Hebesatz steigt immer häufiger

Wenn das Verfassungsgericht die Klage annehmen sollte, was nicht sicher ist, wird es bis zu einer Entscheidung mehrere Jahre dauern. Bis dahin müssen auch all diejenigen bezahlen, die sich ungerecht behandelt fühlen. Und das werden immer mehr. Denn was Tübingen angefangen hat, das machen inzwischen andere Kommunen nach. Wegen der Finanznot erhöhen sie den Grundsteuerhebesatz, und das auch noch rückwirkend. Das so etwas möglich ist, ist zumindest eine gefühlte Ungerechtigkeit. Mittel, um dagegen vorzugehen, gibt es nicht. Das Versprechen der Politik, die Grundsteuerreform sei im Ergebnis Aufkommensneutral, wird damit ad absurdum geführt. Auch eine Ungerechtigkeit. Politische Versprechen sind aber seit jeher nicht einklagbar.

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