Finanzminister will Transparenz schaffen
Das Finanzministerium hatte am Montag das Register online veröffentlicht. Damit bekommen Immobilienbesitzer einen weiteren Anhaltspunkt, wie hoch die Grundsteuer, die ab 2025 in Baden-Württemberg nach einem neuen Modell berechnet wird, ausfallen könnte. Die Grundsteuer war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 reformiert worden. Die Grundsteuer wird berechnet, indem der individuelle Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert wird.
Während die Grundsteuerbescheide inzwischen verschickt sind, fehlt den Immobilienbesitzern noch die Information über den Hebesatz. Das Finanzministerium trifft in dem nun veröffentlichten Register die Annahme, dass sich das Grundsteueraufkommen insgesamt in einer Kommune nicht erhöht, die Kommunen also nicht versuchen, mehr Geld einzunehmen. Es kommt zu dem Schluss, dass 71 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg ihren Hebesatz senken könnten, weil die Grundstückswerte über die Jahre gestiegen sind.
Doch genau hier setzt die Kritik an. Die 1101 Kommunen im Land dürften ihre Hebesätze erst in den kommenden Monaten anpassen. „Die Entscheidung über den Hebesatz wird in den Gemeinderäten in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen“, erklären der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, und das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Ralf Broß. Das gewährleiste volle Transparenz. Es brauche deshalb kein Transparenzregister. Sie kritisieren zudem, dass das Finanzministerium nicht mit aktuellen Daten gerechnet habe. Damit hinterlasse es mehr Fragen als Antworten.
Bleibt es bei der versprochenen Aufkommensneutralität?
Angesichts der angespannten Finanzlage vieler Kommunen machen die Verbände inzwischen ein Fragezeichen hinter die einst versprochene Aufkommensneutralität: Die Kommunen stünden zwar zu der Zusage, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu einer unsachgerechten Mehrbelastung der Grundstückseigentümer insgesamt führen solle. Im Einzelfall könne es aber unumgänglich sein, zum Ausgleich der Haushalte die Steuereinnahmen zu erhöhen. Das Transparenzregister bringe die Kommunen nun unverschuldet in Erklärungsnot, da Erwartungen geweckt würden, die mit der Finanzlage nicht in Übereinstimmung zu bringen seien. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Der Bund der Steuerzahler indessen begrüßt das Register: Zwar sei mit der veröffentlichten Spannbreite die Transparenz nach wie vor eingeschränkt. „Es ist aber erfreulich, dass die Bürger jetzt auch in Baden-Württemberg wissen, welcher Hebesatz und damit welche Grundsteuer ab dem Jahr 2025 zumindest annähernd auf sie zukommen wird“, sagte der Landesvorsitzende Eike Möller. Er fürchtet, dass sich die Steuerlast in Richtung Wohngebäude verschieben wird. Das Land müsse prüfen, ob es nicht gesplittete Hebesätze für Wohnen und Gewerbe geben könne – wie in Nordrhein-Westfalen.
Auch der Eigentümerverband Haus und Grund in Stuttgart warnt vor einer Benachteiligung für Wohngebäude. Eigentümern und Mietern drohe eine Kostenexplosion.
Das Transparenzregister ist online zu finden unter: https://fm.baden-wuerttemberg.de/transparenzregister
Das baden-württembergische Modell
Bodenwert
Das Land hat sich bei der Grundsteuerreform entschieden, vom Bundesgesetz abzuweichen und setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Das heißt: die Bewertung für die Grundsteuer B für betriebliche und private Grundstücke ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden Grundstücksfläche und Bodenrichtwert herangezogen. Sie ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es in dem baden-württembergischen Modell nicht an. Das ist einer der Kritikpunkte.
Berechnung
Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgegeben Steuermesszahl multipliziert. Daraus resultiert der Grundsteuermessbetrag. Für Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen dienen, wird die Steuermesszahl um 30 Prozent reduziert. Zum Schluss wird der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewandt. Den legen die Gemeinderäte fest.